Betreff
Änderung der Ausbaubeitragssatzung und Informationen zum Straßenausbaubeitragsrecht
Ergänzung bezgl. Beschluss gem. Antrag der WLH-Fraktion
Vorlage
60/068/2020/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 27.10.2020 gem. Antrag der WLH-Fraktion mehrheitlich beschlossen, dass der Ratsbeschluss vom 27.06.2017 zu Vorlage 60/026/2017 aufgehoben wird. Die bis dahin gültige Beitragssatzung tritt wieder in Kraft.

 

Mit der Änderung der Ausbaubeitragsatzung im Jahr 2017 wurden neben den Anteilen der Beitragspflichtigen auch diverse weitere Änderungen in die Satzung aufgenommen. Hierbei insb. Änderungen von Gesetzeslagen und/oder Rechtsprechung, welche auch in der Mustersatzung des StGB zu finden sind. Zur Orientierung der diversen Änderungen die Gegenüberstellung aus der Sitzungsvorlage 60/026/2017 anbei.

 

Die Verwaltung zeigt daher eine Alternative auf, wobei klargestellt wird, dass die Verwaltung sich eindeutig weiterhin für die Änderungssatzung aus der Vorlage 60/068/2020 (hier Anlage 2) ausspricht.

 

Als alternative Möglichkeit wird die Änderungssatzung um § 4 Abs 3 ergänzt, so dass die Anteile der Beitragspflichtigen geändert werden und somit den Anteilen vor 2017 entsprechen. Alle weiteren Änderungen vom 27.06.2017 bleiben dadurch erhalten. Hierzu weitere Informationen: Der kombinierte Geh-/ Radweg war in der Satzung bis 2017 nicht enthalten und findet sich nicht in der Mustersatzung. Er wurde mit dem Wert des Radweges aufgenommen. Die Wirtschaftswege waren in der Satzung bis 2017 nicht enthalten und werden weiterhin mit 60% angesetzt.

 

Sollte der Rat entgegen der Verwaltungsmeinung dem Antrag der WLH folgen, so sollte die Satzungsänderung gem. Anlage 3/ Alternative beschlossen werden.

Beschlussvorschlag:

Die anliegende Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) NRW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Haan -Ausbaubeitragssatzung- wird beschlossen (Anlage 2).

Die Ausführungen zur Änderung des KAG werden zur Kenntnis genommen.