hier: Beschluss über die abgegebenen Stellungnahmen, §§ 3 (1), 4 (1), 3 (2), 4 (2) BauGB;
Satzungsbeschluss, § 10 (1) BauGB
Sachverhalt:
1. Verfahrensstand
In der Sitzung des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Planung und Bau der Stadt Haan wurde am 15.06.2021 gemäß § 3
Abs. 2 BauGB der Beschluss zur öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 199 gefasst. Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit
vom 23.07.2021 bis zum 27.08.2021.
2. Ergebnisse
der Beteiligungsverfahren
Nach der Rechtsprechung des
Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 14.02.2007 muss der Rat zur Schaffung von
Rechtssicherheit zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses über die im Laufe des
Bauleitplanverfahrens vorgebrachten Stellungnahmen entscheiden. Entsprechend
sind alle in den bisherigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen
dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
2.1 Stellungnahmen aus der Bürgerschaft im
Verfahren nach § 3 (1) BauGB
Die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde auf Grundlage der im
Aufstellungsbe-schluss formulierten Planungsziele (Sitzungsvorlage SUVA
61/334/2020) sowie auf Basis der vorgelegten Vorentwürfe für den Vorhaben- und
Erschließungsplan und den vorhabenbezo-genen Bebauungsplan des durch den Vorhabenträger beauftragten
Planungsbüros Wolters Partner durchgeführt. Das Protokoll der
Diskussionsveranstaltung mit den Stellungnahmen der Verwaltung und des
beteiligten Ingenieurbüros ist der Anlage 1 zu entnehmen. Die zusätzlich
eingegangenen Stellungnahmen sowie das jeweilige Prüfergebnis durch die
Verwaltung sind der Anlage 2 zu entnehmen.
2.2. Stellungnahmen der Behörden
und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Verfahren nach § 4 (1) BauGB, 2
(2) BauGB
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurde auf Grundlage der vorgelegten Vorentwürfe für den Vorhaben- und Erschließungsplan und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan durchgeführt. Zusätzlich erfolgte die Beteiligung auf Grundlage des Protokolls der Diskussionsveranstaltung sowie dem zwischenzeitlich erarbeiteten Entwässerungskonzept, der Artenschutzprüfung und dem Verkehrsgutachten. Die einzelnen Stellungnahmen sowie das jeweilige Prüfergebnis durch die Verwaltung sind der Anlage 3 zu entnehmen.
2.3 Vorgebrachte Anregungen der Öffentlichkeit
im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB
Die öffentliche
Auslegung des Bebauungsplanes wurde am 15.07.2021 im Amtsblatt der Stadt Haan
bekannt gemacht und erfolgte in der Zeit vom 23.07.2021 bis zum 27.08.2021.
Seitens der Öffentlichkeit wurde eine Anregung vorgebracht. Die eingegangene
Stellungnahme sowie das Prüfergebnis durch die Verwaltung sind der Anlage 4
zu entnehmen.
2.4 Vorgebrachte
Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sowie der Naturschutzverbände gemäß § 4 (2) BauGB
Die betroffenen Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20.07.2021 über
die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 199 unterrichtet und ihnen
wurde im Rahmen des Offenlagezeitraumes Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die im Rahmen der
Beteiligung seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sowie der Naturschutzverbände vorgebrachten Anregungen sind mit dem Ergebnis
der Prüfung durch die Verwaltung der Anlage 5 zu entnehmen.
3. Bebauungsplan
3.1 Planzeichnung
Im Vorhaben- und
Erschließungsplan (VEP) wurde eine klarstellende und untergeordnete Anpassung
der Ausgestaltung der Staffelgeschosse der beiden südlich gelegenen Gebäude
vorgenommen. Das als Anlage der Begründung im Rahmen der Offenlage ausgelegte
architektonische Konzept beinhaltete noch vier beispielhafte Varianten für die
Dach- bzw. Staffelgeschossgestaltung der beiden genannten Gebäude. Da im VEP
das zu realisierende Vorhaben möglichst exakt dargestellt werden soll, hat sich
der Vorhabenträger nun für eine Lösung entschieden. Eine erneute Offenlage bzw.
Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit ist nicht erforderlich, da die
Öffentlichkeit zur Ausführung der Staffelgeschosse in allen
Beteiligungsschritten Gelegenheit zur Stellungnahme hatte. Negative
Auswirkungen auf die benachbarten Grundstücke lassen sich nicht erkennen;
vielmehr lässt sich in Teilen ein Abrücken der Dachterrassenflächen von den
Grundstücksgrenzen feststellen. Auswirkungen auf den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan (VBP) ergeben sich nicht.
Der zum Satzungsbeschluss anstehende
Bebauungsplan in der Fassung vom 14.09.2021 ist der Anlage 6 zu
entnehmen.
3.2 Begründung
Die zum Satzungsbeschluss vorgelegte Begründung mit
Stand vom 14.09.2021 ist der Anlage 7 zu entnehmen. Die Begründung wurde
ausschließlich redaktionell und klarstellend angepasst. U.a. erfolgten
ergänzende Darstellungen zum Planverfahren unter Punkt 2 der Begründung.
Die als Anlagen zur
Begründung beigefügten Gutachten und Dokumente (Anlage 7-1 bis Anlage
7-6) wurden aufgrund ihres Umfanges und der meist farbigen Darstellungen
nicht vervielfältigt. Sie sind ausschließlich im Ratsinformationssystem
einsehbar.
5. Beschlussempfehlung und weiteres Vorgehen
Die Verwaltung empfiehlt, die Stellungnahmen entsprechend den Prüfergebnissen zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 199 „Flurstraße-Ost“ mit Stand vom 14.09.2021 gem. § 10 (1) BauGB als Satzung zu beschließen und seiner Begründung in der Fassung vom 14.09.2021 zuzustimmen.
Nach erfolgter Beschlussfassung und der
Zeichnung des Durchführungsvertrages durch die Stadt Haan kann der
vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 199 durch Bekanntmachung des
Satzungsbeschlusses im Amtsblatt der Stadt Haan zur Rechtskraft gelangen.
6. Nachhaltigkeitskriterien
und Generationengerechtigkeit
Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 199 werden zusätzliche Wohnbauflächen geschaffen, die der Deckung des
Wohnraumbedarfs im Geschosswohnungsbau und im sozialen Wohnungsbau dienen.
Sowohl Nachhaltigkeit als auch Generationengerechtigkeit sind im Baugesetzbuch
fest verankert. Gemäß § 1 (5) BauGB sollen Bauleitpläne „eine nachhaltige
städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und
umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen
Generationen miteinander in Einklang bringt und eine dem Wohl der Allgemeinheit
dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse
der Bevölkerung gewährleisten“. Die getroffenen Regelungen sind im Detail dem
vorhabenbezogenen Bebauungsplan und seiner Begründung zu entnehmen.
Obwohl der vorhabenbezogene Bebauungsplan im
Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wurde und somit die Eingriffsregelung
nicht anzuwenden ist, wurden im Bebauungsplan Regelungen zu Dachbegrünung,
Anpflanzungen sowie zum Erhalt der vorhandenen Gehölzstrukturen vorgenommen.
Weiterhin muss das Niederschlagswasser vor Ort versickert werden.
Beschlussvorschlag:
1. „Über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB sowie über die in der öffentlichen
Auslegung nach § 3 (2) BauGB in Verbindung mit der Beteiligung nach § 4 (2)
BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser
Sitzungsvorlage entschieden.
2. Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 199 „Flurstraße-Ost“ mit Stand vom
14.09.2021 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in
der Fassung vom 14.09.2021 wird zugestimmt. Das Plangebiet befindet sich in
Haan-West und erstreckt sich westlich und südlich der Bebauung Flurstraße 23.
Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung zu entnehmen.
Finanz. Auswirkung:
Der Verwaltung entstehen durch die Umsetzung
der Planung keine externen Kosten.