hier: Beantwortung von Nachfragen und
Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise
Sachverhalt:
1. / Beantwortung
von Nachfragen
In der
Sitzung des SPUBA am 11.11.2021 wurden Fragen zur Sitzungsvorlage 61/032/2021
(Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 7, 2. Änderung „Neubau Gymnasium“) gestellt,
welche in Sitzung des HFA am 07.12.2021 in Form einer beigefügten Tabelle
beantwortet wurden (SV 61/032/2021/1).
Mit
Nachricht vom 08.12.2021 (Anlage 1) stellte Stv. Andreas Rehm weitere
Nachfragen zu einzelnen Antworten.
In der beigefügten Tabelle (Anlage
2) dieser Ergänzungsvorlage
werden diese Nachfragen (jeweils in Kursivschrift) beantwortet. Bezgl. der Inhalte der
Bauleitplanung ergeben sich aufgrund der Nachfragen keine neuen Sachverhalte.
2./ Weitere
Betrachtungen
Zusätzlich
wurden die folgenden Themenbereiche näher beleuchtet:
a.
Hauptgebäude: ergänzende PV-Anlagen, Dachbegrünung,
Fassadenbegrünung;
b.
Nebenanlagen: Überdachung der Pkw- und Fahrradstellplätze
mit Dachbegrünung;
c.
Freianlagengestaltung: Erhöhung des Anteils an mikroklimatisch
bedeutsamen Grünstrukturen (Stichwort Verschattung / aktiver Sonnenschutz).
a./ Hauptgebäude:
In Bezug
auf die statischen Voraussetzungen für eine Dachbegrünung bestätigt die
Verwaltung, dass sowohl auf dem 5-, wie auch auf dem 6-geschossigen Teil der
Schule eine Dachbegrünung prinzipiell möglich wäre. Bei der Auswahl eines Gründach-Systems
(extensiv) muss auf die Statik des jeweiligen Daches individuell eingegangen
werden.
Bei der
zusätzlichen Installation einer Photovoltaik (PV)-Anlage wäre zu prüfen, welche
Anlagen mit welcher Nutzflächenlast zum Einsatz kommen könnten. Zudem wären die
statischen Wechselwirkungen zwischen PV und Gründach sowie der konstruktive
Aufwand vertieft zu prüfen.
Zusammenfassend
ist festzuhalten, dass auch eine gemeinsame Realisierung von Dachbegrünung und
PV-Anlage baulich grundsätzlich möglich erscheint. Sie wäre – wie bereits
ausgeführt – auch planungsrechtlich umsetzbar. In Abhängigkeit der
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der möglichen Varianten, könnten alternativ die
PV-Anlage und die Dachbegrünung auch auf verschiedenen Dachflächen separat
umgesetzt werden.
Eine
Begrünung der Wandfassadenflächen des Gebäudes ist grundsätzlich möglich. Für
die Entscheidung, welche Art der Begrünung in Frage käme, empfiehlt die Verwaltung,
einen externen Fachplaner zur Überprüfung der Umsetzbarkeit (Variantendarstellung
mit jeweiligem Kostenansatz) sowie zur Entwicklung eines konkreten Konzeptes zu
beauftragen.
Eine Entscheidung zu den beschriebenen Maßnahmen bzw., welche Variante
die Zielführendste ist, kann aus Sicht der Verwaltung auf Grundlage einer
konkreten Projektplanung unter Einbeziehung und Abwägung der bauphysikalischen
Aspekte sowie einer Kosten-Nutzen-Analyse
getroffen werden.
b, c./ Nebenanlagen und Freianlagengestaltung:
In Hinblick
auf eine mögliche Überdachung der PKW- und Fahrradstellplätze sowie deren
Begrünung bzw. Ausstattung mit PV-Anlagen und zu einer Überarbeitung der
Freianlagen hinsichtlich einer Ergänzung mit mikroklimatisch wirksamen
Grünstrukturen empfiehlt die Verwaltung die Beteiligung externer Fachplaner, um
die technische Umsetzbarkeit sowie den Kostenansatz zu klären und konkrete Gestaltungsvorschläge
zur Entscheidungsfindung zu erhalten.
3./ Empfehlung
der Verwaltung zur weiteren Vorgehensweise
Die zur
Gestaltung der Außenanlagen vorgetragenen Änderungswünsche sind Gegenstand der
Projektumsetzung und im Rahmen der bestehenden BP-Festsetzungen möglich. Wie
bereits u.a. in der Sitzungsvorlage zum Satzungsbeschluss dargestellt, lässt der
bewusst weit gefasste Genehmigungsrahmen des Bebauungsplans diese
Änderungen zwanglos zu. Ein förmliches Bebauungsplan-Änderungsverfahren ist
nicht erforderlich und wäre auch mit einem effektiven Verwaltungshandeln nicht
vereinbar.
Daher empfiehlt
die Verwaltung, den Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7
„Neubau Gymnasium“ zu fassen, nicht zuletzt, um den Kreis Mettmann formal in
die Lage zu versetzen, das im aufzuhebenden Teil des alten BP 7 gelegene
Waldgelände in das Landschaftsschutzgebiet einzugliedern.
Die weitere
Planung (Dach- und Fassadenbegrünung, PV-Anlagen, verstärkte Durchgrünung der Außenanlagen)
kann nach dem Satzungsbeschluss im Rahmen der Projektumsetzung neu aufgenommen
und dem Ausschuss zur Entscheidung (Variantendarstellung) und Umsetzung erneut vorgelegt
werden.