hier: Ertüchtigung des Haus Westfalen zur Unterbringung von Flüchtlingen
Sachverhalt:
Wie in
Vorlage 60/024/2022 erläutert und bereits vom Fachausschuss am
8. September einstimmig an den HFA empfohlen, bereitet die Stadtverwaltung die
politischen Beschlüsse zum Ankauf der ehemaligen Landesfinanzschule vor. Nach
Auskunft der Bau- und Liegenschaftsbetriebes vom 27. September steht einem
Erwerb gem. § 15 Nr. 3 a) HHG NRW grundsätzlich nichts entgegen, d.h. die
Liegenschaft des Landes könnte direkt und ohne öffentliches
Ausschreibungsverfahren auf der Grundlage einer gutachterlichen Wertermittlung
für die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern von der
Stadt Haan erworben werden. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb wird in Kürze ein
Wertgutachten in Auftrag geben, dessen Ergebnis die Stadtverwaltung dem Rat der
Stadt vorlegen wird.
I.
Flüchtlingssituation
Die Stadt Haan
verfügt derzeit (inklusive der Unterkunft Düsseldorfer Str. 141 a) über
insgesamt 430 Plätze für Flüchtlinge. Die maximale Aufnahmekapazität von 484
Plätzen könnte nur unter idealtypischen Umständen unter Außerachtlassung der
sozialverträglichen Belegung der Unterkünfte erreicht werden.
Mit Stand heute
sind von diesen 430 Plätzen ca. 70 Plätze unbesetzt. Das Amt für Soziales und
Integration geht davon aus, dass der Eintritt in den Risikowarnbereich
(Kapazität für Flüchtlinge und Obdachlose unter 50 Plätze) in Kürze eintreten
wird. Es gilt, neue Unterkunftskapazitäten zu erschließen, damit die Aufnahme
von Flüchtlingen als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung erfüllt werden
kann. Allein durch die Belegung des Hotels Haus Poock mit aktuell rund 20
Personen, die auf eine Umverteilung in städtische Unterkünfte warten, fallen
monatliche Kosten von rund 20.000,00 € an.
Das Land NRW geht
nach dortigen Schätzungen für den Herbst / Winter 2022/2023 davon aus, dass
allein in NRW etwa 3.000 bis 4.000 Flüchtlinge pro Woche ankommen werden. Für
Haan wären dies unter Berücksichtigung der Aufnahmeverpflichtung der Stadt Haan
(0,16 % der in NRW ankommenden Flüchtlinge) dann etwa 20 bis 25 Personen pro
Monat. Die „Check-in Zahlen“, also die Tagesregistrierungen in der
Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Bochum bestätigen in diesen Wochen
bereits eine deutlich steigende Tendenz bei den Zugangszahlen.
Hierbei handelt es
sich um Flüchtlinge nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW (FlüAG NRW). Das
heißt, Ortskräfte aus Afghanistan und anerkannte Flüchtlinge mit
Wohnsitzzuweisung (§12a Fälle) sowie Familiennachzug sind hier noch nicht
berücksichtigt. Die Bundesregierung hat zuletzt einige Aufnahmezusagen für
Ortskräfte aus Afghanistan ausgesprochen.
Die Aufnahmeverpflichtung
der Stadt Haan im Sinne des FlüAG liegt zum 23.09.2022 bei 96,33 %. Das
bedeutet, dass die Stadt Haan noch weitere 15 Personen aufzunehmen hätte, um
die Erfüllungsquote von 100 % zu erfüllen. Die Aufnahmequote zur
Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG liegt zum 25.09.2022 bei derzeit 88,41%.
Demnach liegt ein Minus von 47 Personen vor, die die Stadt Haan im Rahmen der
Zuweisungen aufzunehmen hätte.
Steigen die
Flüchtlingszahlen so wie vorhergesagt und erfolgen kurzfristig weitere Zuweisungen,
stehen sehr bald nicht genügend Unterkunftskapazitäten zur Verfügung.
II.
Ertüchtigung des Hauses Westfalen
Um dem
kurzfristigen Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten zu begegnen, schlägt die
Verwaltung vor, in drei Schritten vorzugehen:
1.
Schritt
Kurzfristig ist es
machbar, die 1. Etage des Hauses Westfalen betriebssicher zu
ertüchtigen. Damit wäre eine Kapazität von 18 Plätzen in zwei Einzel-
und acht Doppelzimmern geschaffen. Die notwendigen Arbeiten zur Ermöglichung
einer kurzfristigen Nutzung des gesamten 1. OGs ist nachfolgend zusammengefasst
in:
Sanierungsarbeiten
1.OG:
-
Erneuerung der
Elektroinstallation auf der Etage (Aufputz)
-
Erneuerung der
Unterverteilung auf der Etage (UV)
-
Nutzbarmachung der bestehenden
WC und Duschanlagen
(keine
Schönheitsreparaturen)
-
Erneuerung Fußboden (PVC)
-
Anstrich der
Räumlichkeiten
Der Kostenansatz
für die einfachste Instandsetzung des Gebäudes für das gesamte 1.Obergeschoss
zur Schaffung von 18 Unterbringungsplätzen liegt bei rund 144.000,00
Euro brutto ohne die Berechnung der Kosten für Unvorhergesehenes (siehe Anlage 2,
Seite 1, rote Markierung).
Die Kosten für 5
Unterbringungsplätze im Rahmen einer Teilertüchtigung der 1.Etage
(Minimalsanierung) wurden im August 2022 auf 80.000 Euro, zzgl. einer
Risikopauschale für Unvorhergesehenes auf 100.000 Euro brutto geschätzt.
(s. Anlage 1)
2. Schritt
Die
betriebssichere Ertüchtigung der 1. Etage ist auf mittlere
Sicht nicht ohne die anteilige Erneuerung der haustechnischen
Anlagen, die abgängig sind, der Gesamtliegenschaft möglich. Die Kosten hierfür
werden auf rund 790.000,00 Euro brutto (KG400 plus KG700
tw.) geschätzt inkl. Honorare ebenfalls ohne Risikozuschlag und ggf. notwendiger,
ergänzender Fachplanungskosten und sind aktuell mit einer Kostensteigerung von
ca. 122 % fortgeschrieben worden zum bestehenden Angebot. (s. Anlage 2)
3. Schritt
Im dritten Schritt
schlägt die Verwaltung – immer in Abhängigkeit zu der aktuellen Flüchtlingssituation
– vor, die Etagen EG bis 3. OG, ergänzend zum 1. OG, zu ertüchtigen. Insgesamt
bietet das Haus Westfalen eine maximale Kapazität von 70
Unterbringungsplätzen.
Für diesen Schritt
fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 483.000,00 brutto ohne
Risikobudget. (s. Anlage 2)
Das Kellergeschoss
wie das Dachgeschoss werden aus Betriebssicherheits- und Unfallrisikogründen
nicht für die Nutzung einbezogen, lediglich die haustechnischen Anlagen werden
in diesem Kostenansatz entsprechend ertüchtigt.
Erklärung zu den
haustechnischen Anlagen:
Für die mit dieser
Mängelbeseitigung notwendig gewordenen Grundsanierung der elektrotechnischen
Anlagen hatte das GM Anfang 2021 durch einen externen Fachplaner eine
Grobkostenschätzung zur Beseitigung der Mängel erstellen lassen. Die
geschätzten Kosten für die Wiederherstellung der Betreibersicherheit im Bereich
der haustechnischen Installation belaufen sich auf rund 670.000 Euro brutto
(2.Quartal 2022) zzgl. Honorare. Die Zahlen zur Kostensteigerung zum 03. Quartal
2022 (BKI-Daten) liegen bislang nicht vor und müssen in der weiteren
Kostenbetrachtung Berücksichtigung finden.
Zeitrahmen
Für die Umsetzung
des 1. Schrittes rechnet die Verwaltung mit einem Zeitrahmen von ca. 3 bis 5 Monaten. Ob
und inwieweit der 2. Schritt gleichzeitig in die Umsetzung geht, entscheidet
das Gebäudemanagement nach erneuter Hinzuziehung des beauftragten
Fachingenieurbüros.
Für
die Umsetzung der Maßnahmen, die im 3. Schritt anstehen, plant das
Gebäude-management je nach notwendiger Anforderungslage der notwendigen
Unterbringungs-kapazitäten vorzugehen.
1.
Schritt
1.Obergeschoss / 3 bis5 Monate
Ertüchtigung 1.Obergeschoss bei Nutzung der
hauseigenen Vertragspartner
2.
Schritt
Sanierung Haustechnik Gesamtliegenschaft / 6 bis 10 Monate
Ertüchtigung Haustechnik der Gesamtliegenschaft und
Sanitärinstallation
3.
Schritt
Sanierung der restlichen Etagen / 8 bis 18 Monate
Gesamtinstandsetzung aller Geschosse EG, 2.-3-OG
Ausschreibung und externe Ausführung sind hierbei notwendig
Die zeitnahe
Umsetzung der Maßnahme steht in Abhängigkeit der zu treffenden Entscheidung,
die Umsetzungskosten werden sich entsprechend der Marktlage und der
Entscheidungsdauer entsprechend entwickeln. Die aktuelle Marktlage heranziehend,
ist mit einem Kostenanstieg von ca. rund 9,8 % pro Quartal zu rechnen. Eine
präzise und belastbare Kostenaussage hierzu kann aufgrund der aktuellen
wirtschaftlichen und politischen Situation in Europa nicht belastbar getroffen
werden. Die Hinzuziehung eines TGA Fachingenieurs ist bei dem Umfang der
Arbeiten notwendig.
Ebenso
können die Leistungen der KG 300 und 400 nicht ausschließlich durch die bereits
gebundenen Rahmenvertragspartner abgedeckt werden, da die zu erwartenden
Bausummen oberhalb der freien Vergabelimits liegt. Die notwendigen
Ausschreibungsverfahren sind hier zeitlich ebenfalls zu berücksichtigen. Die
Verwaltung prüft, inwieweit Erleichterungen für die Vergabe von VOB-Leistungen
ausgeschöpft werden können, um die terminliche Umsetzung zu beschleunigen. (Mind.
für den 1. Schritt ohne Ausschreibung)
In Anbetracht der
derzeitigen Marktlage ist nicht nur die Verfügbarkeit von Materialien und
Produktionszeiten als schwierig einzuordnen, sondern auch die Verfügbarkeit von
Fachfirmen für die Umsetzung.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung
wird beauftragt, direkt im Anschluss an den noch zu tätigenden Erwerb der
Landesfinanzschule die drei im Sachverhalt dargestellten Schritte 1 bis 3
nacheinander umzusetzen.
Finanz. Auswirkung:
Schritt 1
Herstellung der Betriebssicherheit 1.Obergeschoss ehemalige Landesfinanzschule
143.000,00 € (Brutto) einfachste Ausführung längerfristige Nutzung
für 18 mögliche Unterbringungsplätze
Schritt 2
Sanierung der haustechnischen Anlagen
790.000,00 € (Brutto) ohne Unvorhergesehenes
Schritt 3
Gesamtinstandsetzung der Etagen EG; 2.-3.OG ehemaligen Landesfinanzschule
483.000,00 € (Brutto) ohne Unvorhergesehenes
für 70 mögliche Unterbringungsplätze
Soweit der Erwerb der Liegenschaft noch in 2022 erfolgt und die Herstellung der Betriebssicherheit des 1. OG bis zum 31.12.2022 beauftragt werden kann, sind außerplanmäßig Haushaltsmittel für die notwendigen Maßnahmen bereit zu stellen. Im Übrigen sind die Mittel im Haushalt 2023 einzuplanen. Ob eine investive Einplanung vorgenommen werden kann, muss noch geprüft werden.
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Die Verwaltung wird Nachhaltigkeitsaspekte
im Rahmen des Budgets einfließen lassen.