Sachverhalt:
Wie bereits in der Beratungsvorlage
51/056/2023 ausgeführt, bedurfte die o.g. Satzung einer inhaltlichen und
redaktionellen Überarbeitung. Der ebenfalls in dieser Beratungsvorlage
aufgeführte Vorschlag der Verwaltung auf eine Anpassung der Beitragsstaffel fand
keine Mehrheit, so dass dies im Weiteren keine Berücksichtigung mehr findet.
Hinzu gekommen ist jedoch eine notwendige Anpassung der Entgelte für die
Verlässliche Grundschule (VGS), die im weiteren Verlauf der Vorlage erläutert
wird. Insofern wird die Satzung in einer Neufassung als Anlage 1 vorgelegt. Die
aktuelle Version der Satzung findet sich zum Vergleich als Anlage 2. Die
Beitragstabelle ist als Anlage Bestandteil der Satzung, sie bleibt unverändert.
Der Personenkreis zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
wurde, wie bereits in der o.g. Vorlage erläutert, überprüft und unter
Berücksichtigung moderner Familienkonstellationen (Patchworkfamilien etc.)
entsprechend des in § 1 Abs. 2 markierten und nachfolgend aufgeführten
Vorschlags wie folgt erweitert:
„Die Beitragspflichtigen werden entsprechend
ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu Elternbeiträgen herangezogen. Lebt die beitragspflichtige Person in einem Haushalt mit
ihrer Ehegattin bzw. ihrem Ehegatten oder Partnerin bzw. Partner in einer
eingetragenen Lebenspartnerschaft und ist diese bzw. dieser nicht zugleich
Elternteil des Kindes, gehören auch das Einkommen der Ehegattin bzw. des
Ehegatten oder der Partnerin bzw. des Partners zum beitragsrelevanten
Einkommen. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bemisst sich nach dem
Jahreseinkommen der Beitragspflichtigen und der in Satz 2 genannten Personen.“
Der beitragspflichtige Personenkreis
bleibt von der Änderung unberücksichtigt, lediglich der Personenkreis für die
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wurde ergänzt.
Verlässliche Grundschule (VGS):
Im
Sommer 2019 wurde nach damaligen Hinweisen im Rahmen einer GPA-Prüfung eine
Ergänzung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung
von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Tagespflege, Offene Ganztagsschule im
Primarbereich in der Stadt Haan aufgrund fehlender Ermächtigungsgrundlagen
beschlossen, und zwar konkret in § 11 der v.g. Satzung folgenden Absatz 5
einzufügen:
„Ferner
wird an den Grundschulen der Stadt Haan bei Bedarf ein Betreuungsangebot der
„Verlässlichen Grundschule (VGS)“ vorgehalten. In Anlehnung an Pkt. 8.2 des
RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW vom
23.12.2010 in der aktuell geltenden Fassung wird die Erhebung von Entgelten für
das Betreuungsangebot der „Verlässlichen Grundschule (VGS)“ grundsätzlich auf
den jeweiligen Träger übertragen.“
Auf
die Beratungsvorlage 40/000/2019 wird in diesem Zusammenhang verwiesen.
Bei
dem Angebot der VGS handelt es sich um ein bedarfsgerechtes, niederschwelliges
Betreuungsangebot in der 5. und 6. Stunde für Kinder, die nicht in der OGS
sind. Dieses wurde zunächst von den Fördervereinen der Schulen getragen und mit
Einführung der OGS von den jeweiligen OGS-Trägern übernommen. Zur Finanzierung
des Angebotes stehen die Betreuungspauschale des Landes in Höhe von 7.500 € und
Elternbeiträge zur Verfügung. Diese wurden legitimiert durch den Beschluss aus
dem Jahr 2019, von den jeweiligen Trägern eigenverantwortlich festgelegt, von
den Eltern erhoben und im Rahmen des Verwendungsnachweises nachgewiesen.
Mit
einem aktuellen Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf vom 20.01.2023 (hier
eingegangen am 26.01.2023), welches als Anlage 3 beigefügt ist, wird darauf
hingewiesen, dass die Festsetzung eines Beitrags im Wege eines Bescheids ausschließlich
der Kommune obliegt und nicht auf den Träger der Maßnahmen übertragen werden
darf, sondern lediglich die technische Abwicklung (Einziehung der Beiträge) übertragen
werden darf. Damit ist die in Haan und zahlreichen anderen Gemeinden bestehende
bisherige Regelung einer pauschalen Übertragung auf die Träger nicht weiter
zulässig und es bedarf dahingehend einer Änderung der Satzung.
Ausgehend
von einem Antrag der SPD-Fraktion im März 2022, auch für das Angebot der VGS
eine soziale Staffelung vorzusehen, wurde dies in den Sitzungen des OGS-Qualitätszirkels
am 28.04.2022 und 23.01.2023 beraten und übereinstimmend folgender Vorschlag
erarbeitet:
-
Festlegung eines
einheitlichen Beitrags auf 50 € für die Teilnahme eines Kindes
-
Geschwisterermäßigung
analog zur OGS
-
Beitragsfreiheit
für Kinder, deren Eltern Leistungen nach dem SGB II, XII,
Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag etc. beziehen
Eine
weitergehende soziale Staffelung würde einen zu hohen Aufwand für Eltern und
Kommune bedeuten, sowie ggf. die Eltern davon abbringen, das Angebot in
Anspruch zu nehmen.
Dieser
gemeinsam erarbeitete Vorschlag soll nun korrespondierend zu den aktuellen
Vorgaben der Bezirksregierung (BR) Düsseldorf im Rahmen der vorliegenden
Neufassung der Satzung eingearbeitet werden.
Nach
o.g. Schreiben der BR Düsseldorf ist eine Übertragung der technischen
Abwicklung, d.h. die Einziehung der Beiträge zwar möglich, allerdings ist nach
Aussage der hiesigen Finanzbuchhaltung der Verwaltungsaufwand hierfür zu groß.
Die Stadt Haan ist aufgrund der Bescheide in der Pflicht, nachzuhalten, ob die
Eltern den Elternbeitrag gezahlt haben. Dies würde bei der Übertragung an die
Träger zu einem regelmäßigen Austausch führen. Im Zuge dessen wird die
Verwaltung zukünftig die Elternbeiträge für alle Kinder der VGS festsetzen, die
Bescheide hierzu erstellen, das Geld einziehen und die Einnahmen an die
OGS-Träger weiterleiten. Der hiermit verbundene Verwaltungsaufwand muss im
Rahmen einer ersten Abwicklung ermittelt und bewertet werden.
Welche Auswirkungen die Änderungen (Beitragsermäßigung und Beitragsbefreiung) auf die Einnahmen der Elternbeiträge in der VGS haben, kann aktuell nicht vorausberechnet werden, da bei Nutzung dieses Betreuungsangebotes bisher keine Kenntnisse über die Einkommenssituation der Eltern bestehen. Ziel ist nach wie vor, eine Refinanzierung des Angebotes durch die Elternbeiträge und der Betreuungspauschale zu erreichen. Sollten die Einnahmeausfälle zu hoch werden, müssten hierzu im ersten Jahr ggf. Defizitanträge durch die OGS-Träger gestellt und die Beiträge im darauffolgenden Jahr entsprechend angepasst werden. In diesem Zusammenhang sei allerdings auch darauf hingewiesen, dass sich der Verwaltungsaufwand der Träger durch die neue Regelung minimiert.
Beschlussvorschlag:
Die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die
Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Tagespflege, Offener
Ganztagsschule im Primarbereich in der Stadt Haan wird in der als Anlage 1
beigefügten Fassung beschlossen.
Gleichzeitig
treten die Richtlinien der Stadt Haan zur Festsetzung des Entgeltes für die
Teilnahme an der Verlässlichen Grundschule (VGS) an den Städt. Offenen
Ganztagsschulen „Don-Bosco-Schule“ und GGS Gruiten gem. Beschluss des Rates der
Stadt Haan vom 29.03.2022 außer Kraft.
Finanz. Auswirkung:
Mehreinnahmen Elternbeiträge Kita / Tagespflege/OGS
Produkte:
-
060110 Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (fremder
Träger)
-
060125 Städt. Kindertageseinrichtungen
-
060130 Kindertagespflege
-
030710 Offene Ganztagsschule
Mehreinnahmen durch die Erweiterung der Beurteilung der
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit schwer bezifferbar, da bis dato keine Daten
zum erweiterten Personenkreis erhoben werden können.
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Die Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Haan wird von dieser Vorlage nicht berührt.