Betreff
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Tagespflege, Offene Ganztagsschule im Primarbereich in der Stadt Haan
Vorlage
51/059/2023
Aktenzeichen
51
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Wie bereits in der Beratungsvorlage 51/056/2023 ausgeführt, bedurfte die o.g. Satzung einer inhaltlichen und redaktionellen Überarbeitung. Der ebenfalls in dieser Beratungsvorlage aufgeführte Vorschlag der Verwaltung auf eine Anpassung der Beitragsstaffel fand keine Mehrheit, so dass dies im Weiteren keine Berücksichtigung mehr findet. Hinzu gekommen ist jedoch eine notwendige Anpassung der Entgelte für die Verlässliche Grundschule (VGS), die im weiteren Verlauf der Vorlage erläutert wird. Insofern wird die Satzung in einer Neufassung als Anlage 1 vorgelegt. Die aktuelle Version der Satzung findet sich zum Vergleich als Anlage 2. Die Beitragstabelle ist als Anlage Bestandteil der Satzung, sie bleibt unverändert.

 

Der Personenkreis zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wurde, wie bereits in der o.g. Vorlage erläutert, überprüft und unter Berücksichtigung moderner Familienkonstellationen (Patchworkfamilien etc.) entsprechend des in § 1 Abs. 2 markierten und nachfolgend aufgeführten Vorschlags wie folgt erweitert:

 

„Die Beitragspflichtigen werden entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu Elternbeiträgen herangezogen. Lebt die beitragspflichtige Person in einem Haushalt mit ihrer Ehegattin bzw. ihrem Ehegatten oder      Partnerin bzw. Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und ist diese bzw. dieser nicht zugleich Elternteil des Kindes, gehören auch das Einkommen der Ehegattin bzw. des Ehegatten oder der Partnerin bzw. des Partners zum beitragsrelevanten Einkommen. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bemisst sich nach dem Jahreseinkommen der Beitragspflichtigen und der in Satz 2 genannten Personen.

 

Der beitragspflichtige Personenkreis bleibt von der Änderung unberücksichtigt, lediglich der Personenkreis für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wurde ergänzt.

 

Verlässliche Grundschule (VGS):

 

Im Sommer 2019 wurde nach damaligen Hinweisen im Rahmen einer GPA-Prüfung eine Ergänzung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Tagespflege, Offene Ganztagsschule im Primarbereich in der Stadt Haan aufgrund fehlender Ermächtigungsgrundlagen beschlossen, und zwar konkret in § 11 der v.g. Satzung folgenden Absatz 5 einzufügen:

 

„Ferner wird an den Grundschulen der Stadt Haan bei Bedarf ein Betreuungsangebot der „Verlässlichen Grundschule (VGS)“ vorgehalten. In Anlehnung an Pkt. 8.2 des RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW vom 23.12.2010 in der aktuell geltenden Fassung wird die Erhebung von Entgelten für das Betreuungsangebot der „Verlässlichen Grundschule (VGS)“ grundsätzlich auf den jeweiligen Träger übertragen.“

 

Auf die Beratungsvorlage 40/000/2019 wird in diesem Zusammenhang verwiesen.

 

Bei dem Angebot der VGS handelt es sich um ein bedarfsgerechtes, niederschwelliges Betreuungsangebot in der 5. und 6. Stunde für Kinder, die nicht in der OGS sind. Dieses wurde zunächst von den Fördervereinen der Schulen getragen und mit Einführung der OGS von den jeweiligen OGS-Trägern übernommen. Zur Finanzierung des Angebotes stehen die Betreuungspauschale des Landes in Höhe von 7.500 € und Elternbeiträge zur Verfügung. Diese wurden legitimiert durch den Beschluss aus dem Jahr 2019, von den jeweiligen Trägern eigenverantwortlich festgelegt, von den Eltern erhoben und im Rahmen des Verwendungsnachweises nachgewiesen.

 

Mit einem aktuellen Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf vom 20.01.2023 (hier eingegangen am 26.01.2023), welches als Anlage 3 beigefügt ist, wird darauf hingewiesen, dass die Festsetzung eines Beitrags im Wege eines Bescheids ausschließlich der Kommune obliegt und nicht auf den Träger der Maßnahmen übertragen werden darf, sondern lediglich die technische Abwicklung (Einziehung der Beiträge) übertragen werden darf. Damit ist die in Haan und zahlreichen anderen Gemeinden bestehende bisherige Regelung einer pauschalen Übertragung auf die Träger nicht weiter zulässig und es bedarf dahingehend einer Änderung der Satzung.

 

Ausgehend von einem Antrag der SPD-Fraktion im März 2022, auch für das Angebot der VGS eine soziale Staffelung vorzusehen, wurde dies in den Sitzungen des OGS-Qualitätszirkels am 28.04.2022 und 23.01.2023 beraten und übereinstimmend folgender Vorschlag erarbeitet:

 

-       Festlegung eines einheitlichen Beitrags auf 50 € für die Teilnahme eines Kindes

-       Geschwisterermäßigung analog zur OGS

-       Beitragsfreiheit für Kinder, deren Eltern Leistungen nach dem SGB II, XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag etc. beziehen

 

Eine weitergehende soziale Staffelung würde einen zu hohen Aufwand für Eltern und Kommune bedeuten, sowie ggf. die Eltern davon abbringen, das Angebot in Anspruch zu nehmen.

 

Dieser gemeinsam erarbeitete Vorschlag soll nun korrespondierend zu den aktuellen Vorgaben der Bezirksregierung (BR) Düsseldorf im Rahmen der vorliegenden Neufassung der Satzung eingearbeitet werden.

 

Nach o.g. Schreiben der BR Düsseldorf ist eine Übertragung der technischen Abwicklung, d.h. die Einziehung der Beiträge zwar möglich, allerdings ist nach Aussage der hiesigen Finanzbuchhaltung der Verwaltungsaufwand hierfür zu groß. Die Stadt Haan ist aufgrund der Bescheide in der Pflicht, nachzuhalten, ob die Eltern den Elternbeitrag gezahlt haben. Dies würde bei der Übertragung an die Träger zu einem regelmäßigen Austausch führen. Im Zuge dessen wird die Verwaltung zukünftig die Elternbeiträge für alle Kinder der VGS festsetzen, die Bescheide hierzu erstellen, das Geld einziehen und die Einnahmen an die OGS-Träger weiterleiten. Der hiermit verbundene Verwaltungsaufwand muss im Rahmen einer ersten Abwicklung ermittelt und bewertet werden.

 

Welche Auswirkungen die Änderungen (Beitragsermäßigung und Beitragsbefreiung) auf die Einnahmen der Elternbeiträge in der VGS haben, kann aktuell nicht vorausberechnet werden, da bei Nutzung dieses Betreuungsangebotes bisher keine Kenntnisse über die Einkommenssituation der Eltern bestehen. Ziel ist nach wie vor, eine Refinanzierung des Angebotes durch die Elternbeiträge und der Betreuungspauschale zu erreichen. Sollten die Einnahmeausfälle zu hoch werden, müssten hierzu im ersten Jahr ggf. Defizitanträge durch die OGS-Träger gestellt und die Beiträge im darauffolgenden Jahr entsprechend angepasst werden. In diesem Zusammenhang sei allerdings auch darauf hingewiesen, dass sich der Verwaltungsaufwand der Träger durch die neue Regelung minimiert.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Tagespflege, Offener Ganztagsschule im Primarbereich in der Stadt Haan wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.

 

Gleichzeitig treten die Richtlinien der Stadt Haan zur Festsetzung des Entgeltes für die Teilnahme an der Verlässlichen Grundschule (VGS) an den Städt. Offenen Ganztagsschulen „Don-Bosco-Schule“ und GGS Gruiten gem. Beschluss des Rates der Stadt Haan vom 29.03.2022 außer Kraft.

 

 

 

Finanz. Auswirkung:

 

 

Mehreinnahmen Elternbeiträge Kita / Tagespflege/OGS

 

Produkte:

 

-       060110 Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (fremder Träger)

-       060125 Städt. Kindertageseinrichtungen

-       060130 Kindertagespflege

-       030710 Offene Ganztagsschule

 

Mehreinnahmen durch die Erweiterung der Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit schwer bezifferbar, da bis dato keine Daten zum erweiterten Personenkreis erhoben werden können.

 

 

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

 

Die Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Haan wird von dieser Vorlage nicht berührt.