Sachverhalt:

 

1.         Anlass der Vorlage

Die Stadt Haan möchte u. a. im Zusammenspiel mit dem Kreis Mettmann und den Verkehrsunternehmen eine weitere Verbesserung der Verkehrsangebote des Umweltverbundes erreichen.

Mit der Machbarkeitsstudie zu einer geänderten Ortsbusline in Haan (u. a. Fahrplan- und Linienausweitungen zum Lückenschluss bei der Feinerschließung) und der Grundkonzeption für eine kreisweite Einführung eines On-Demand-Verkehrs im Kreis Mettmann (innovative Form des Bedarfsverkehrs) werden zwei Projekte bearbeitet, die eine Angebots- und Qualitätsoffensive für den Nahverkehr in und um Haan beinhalten.

Die Planungen sind so weit fortgeschritten, dass erkennbar ist, dass die Projekte aus Sicht der Stadt- und Kreisverwaltung und den beteiligten Akteuren und Gremien grundsätzlich sinnvoll sind. Gleichzeitig sind die Leistungssteigerungen mit einem erheblichen Finanzierungsbedarf verbunden. Im Hinblick auf eine mögliche Planumsetzung ist daher stets auch die Fördermittellandschaft im Blick zu halten.

Aktuell gibt es die Perspektive für eine Projektförderung im Bundes-Förderprogramm "Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV" über einen Förderantrag für eine Gesamtmaßnahme des Kreises Mettmann in seiner Funktion als Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV im Kreis Mettmann.

Die Finanzierung des Eigenanteils müsste durch die Stadt Haan erfolgen. Daher bittet der Kreis, eine Kostenübernahmeerklärung zuzuleiten, sofern die Stadt Haan an einer Umsetzung der auf ihre Stadt fallenden Projektbausteine im Rahmen des Förderprogramms interessiert ist.

Da der Bund eine langfristige Fortführung der Maßnahmen erwartet, müsste die Kreisverwaltung dem Förderantrag zudem entsprechende „Letter of Intent“ der kreisangehörigen Städte beifügen.

 

Vor diesem Hintergrund wird im Folgenden der Sachstand der beiden Projekte zur Stärkung des ÖPNVs zusammengefasst. Es wird auf den Förderaufruf und die finanziellen Auswirkungen eingegangen. Ziel ist es, die Sinnhaftigkeit der Maßnahmen mit der finanziellen Tragfähigkeit im und nach dem Förderzeitraum abwägen zu können und kurzfristig eine Entscheidung herbeizuführen, ob die Stadt Haan die vorgenannten Erklärungen abgegeben kann bzw. wird.

 

 

2.         Sachstand Ortsbuskonzept Haan

Im Jahr 2020 wurde das Büro Mathias Schmechtig, Kassel, mit der Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie zu einer geänderten Ortsbuslinie für Haan beauftragt.

Die Zwischenergebnisse der Projektstudie (z. B. Liniennetzvarianten, Potenziale, Bewertung bei verschiedenen Betriebskonzepten, Kostenabschätzung) wurden in verschiedenen Sitzungen des Ausschusses für Umwelt und Verkehr (UMA) nach Vorberatung im Arbeitskreis ÖPNV vorgestellt.

Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, mit dem Kreis Mettmann und der Rheinbahn AG auf der Grundlage der Variante 2 mit einem 20-Minuten-Takt Gespräche zur Realisierung dieser Variante aufzunehmen. Die Liniennetzvariante 2 ist eine vom Gutachter weiterentwickelte Lösung auf Basis der Linienführung der heutigen O1.

Die Kooperationspartner beabsichtigen, sich auf der Grundlage der Modellierung der Variante 2 in der operativen Planung der Rheinbahn den finanziellen Auswirkungen der Maßnahme und einem möglichen Finanzierungsbeitrag der Stadt Haan weiter zu nähern.

Der arbeitsintensive Beitrag der Rheinbahn zum Haaner Ortsbuskonzept ist für die abschließende Beurteilung der Machbarkeit der Maßnahme erforderlich.

Durch die angespannte Personalsituation beim Verkehrsunternehmen und dem bevorstehenden großen Fahrplanwechsel (Projekt „RheinTakt“), dessen Vorbereitung länger als erwartet Kapazitäten bindet, konnte noch keine Zeit für die Bearbeitung gefunden werden.

In der Sitzung des AK ÖPNV am 04.09.2023 teilte der Vertreter der Rheinbahn AG jedoch mit, dass der Rheintakt nun zum 07.01.2024 umgesetzt sein soll. Unter der Voraussetzung, dass danach die erhoffte Zeit besteht, könne eine Konkretisierung der betrieblichen Machbarkeit und der buskilometrischen Mehrleistung für das nächste Jahr in Aussicht gestellt werden.

 

 

3.         Sachstand Grundkonzeption On-Demand-Verkehre im ÖPNV

Der Kreis Mettmann hat 2021 das Büro Rupprecht Consult gemeinsam mit dem Unterauftragnehmer Via Transportation mit der Erstellung der Grundkonzeption für eine kreisweite Einführung eines On-Demand-Verkehrs beauftragt.[1]

 

On-Demand-Verkehre bieten flexible Mobilität auf Nachfrage, bei der Fahrgäste digital z. B. per App oder telefonisch ihre Fahrt buchen und dann an einem individuellen Startpunkt abgeholt und zu ihrem Wunschziel gebracht werden.

Die Fahrzeuge werden ohne festen Fahrplan oder Linienweg dynamisch navigiert. Durch intelligente Routenführung können Fahrgäste, die in die gleiche Richtung fahren, in ein und demselben Fahrzeug gebündelt werden. Ein Algorithmus sorgt dafür, dass lediglich kleinere oder sogar gar keine Umwege entstehen.

Der Fahrpreis für die Nutzer_innen liegt in der Regel zwischen dem Nahverkehrs- und dem Taxitarif.

 

Der Kreis Mettmann hat im Sommer erste Simulationsergebnisse zur Projektstudie erhalten. Die Vertreter des Kreises haben in der Sitzung des Arbeitskreises ÖPNV am 04.09.2023 das Konzept, die Simulationsannahmen sowie die Potenzialgebiete anhand einer Powerpoint-Präsentation (siehe Anlage 1) vorgestellt.

 

Es wird darauf geachtet, dass bestehende ÖPNV-Angebote nicht wirtschaftlich geschwächt werden und Negativeffekte in der Form des Modal Shifts von umweltverträglicheren Mobilitätsformen zum On-Demand-Verkehr vermieden werden.

Manche Gebiete im Kreis Mettmann kommen nur nachts in Frage, weil man ehrenamtliches Engagement nicht einschränken kann. Für Haan ist eine umfassende Betrachtung sinnvoll.

 

Dabei wurde sich bei der Auswahl der Analysezonen auf Gebiete und Tageszeiten mit begrenztem Zugang zu ÖPNV konzentriert.

Klassische Nutzungsprofile werktags zwischen 20.00 - 02.00 Uhr sind insbesondere Schichtarbeitende sowie Gelegenheitsverkehr.

 

Für ein Bediengebiet Erkrath-Unterfeldhaus und Haan, das ganztags untersucht wurde, ist ein solides Potenzial für einen On-Demand-Verkehr erkennbar.

 

Es wird dazu tendiert, die Haltestellen über Straßenkreuzungen zu definieren.

In Bezug auf die Fahrzeuge, die zum Einsatz kommen sollen, ist eine Größenordnung von „London Cabs“ bis zu Sprintern vorgesehen. Zu Beginn eines Betriebs sei es sinnvoll, mit Kleinfahrzeugen zu arbeiten. Grundsätzlich könnten Bediengebiete auch anders zusammengelegt werden.

 

Erste Abschätzungen beinhalten ein Basisszenario mit 3 - 5 Fahrzeugen und einer durchschnittlichen Wartezeit von 8 -12 Minuten und eine Perspektive mit 5 - 7 Fahrzeugen und einer Wartezeit von 6 bis 10 Minuten.

 

In der weiteren Bearbeitung sollen vertiefende Gespräche mit relevanten Akteuren geführt werden – sofern On-Demand-Verkehre verkehrlich sinnvoll und wirtschaftlich darstellbar scheinen.[2]

 

Der Kreis Mettmann geht davon aus, dass die Projektstudie Mitte 2024 abgeschlossen werden kann.

 

Die Resonanz im AK ÖPNV zum verkehrlichen Konzept war grundsätzlich positiv.

Die Erschließungsqualität ist in Haan insgesamt sehr gut. Es gibt jedoch einzelne Lücken, z. B. sehr früh im Fahrplan. Vor diesem Hintergrund sei es interessant, Bedarfe mit einem On-Demand-Verkehr abzudecken.

 

Wenn das Gesamtkonzept abgeschlossen ist, kann es zur Aufnahme in den Nahverkehrsplan des Kreises Mettmann beschlossen werden.

 

4.         Förderaufruf Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV

 

Im Rahmen des Förderprogramms „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“ können grundsätzlich verschiedene Maßnahmen, die den ÖPNV nachhaltig stärken, mit einem Förderanteil von 80% in den Jahren 2024-2026 gefördert werden. Es ist deutschlandweit eine Förderung von sechs Projekten vorgesehen.

 

Das Verfahren gliedert sich in eine Skizzen- und eine Antragseinreichungsphase, wobei die Einreichung einer Skizze als Interessensbekundung zu sehen ist, mit der keine weiteren Verpflichtungen einhergehen. Nach Skizzeneinreichung wählt das Bundesverkehrsministerium anschließend Förderskizzen aus, auf deren Basis Förderanträge eingereicht werden dürfen. Erst die Einreichung von Förderanträgen wäre verbindlich.

Die Kreisverwaltung hat die Förderbedingungen geprüft und am 14.07.2023 eine Förderskizze eingereicht. Die Förderskizze fußt insbesondere auf den Simulationsergebnissen der kreisweiten Grundkonzeption für On-Demand-Verkehre. Da die isolierte Einführung von On-Demand-Verkehren nicht mehr „modellhaft“ ist, musste die Skizze um weitere Maßnahmen für den Kreis Mettmann ergänzt werden. In der Förderskizze wurden auch die Überlegungen zum Haaner Ortsbuskonzept berücksichtigt.

Für den Fall, dass der Kreis Mettmann aufgefordert werden sollte, einen Förderantrag zu stellen, wäre dieser voraussichtlich frühzeitig im vierten Quartal 2023 zu stellen. Mit dem Förderantrag wären die beantragten Maßnahmen verbindlich. Daher ist es für den Kreis Mettmann notwendig, bereits vor Antragstellung entsprechende Entscheidungen und Kostenübernahmeerklärungen von den kreisangehörigen Städten zu erhalten.

 

5.         Kostenschätzungen für den Fall einer Teilnahme am Förderprojekt

Der Kreis Mettmann hat einem Anschreiben an die Stadt Haan (siehe Anlage 2) eine Kostenschätzung der Maßnahmen zum Förderaufruf auf Haaner Stadtgebiet beigefügt.

 

Grundlage für die Kostenschätzung „On Demand“ ist eine sehr umfassende Variante mit entsprechend hohen Betriebskosten.

Demnach müsste die Stadt Haan im Förderzeitraum für die Einführung eines On-Demand-Verkehrs in Erkrath Unterfeldhaus und Hochdahl (Verkehr auf Haaner Stadtgebiet) einen durchschnittlichen Eigenanteil von etwas mehr als 120.000 Euro pro Jahr aufbringen. Der durchschnittliche Eigenanteil für die Ortsbuslinie liegt in gleicher Größenordnung.

Nach Ablauf der Förderung wären die Folgekosten für beide Maßnahmen nach derzeitigem Stand allein durch die Stadt Haan zu tragen. [3]

 

Aus Sicht des Kreises Mettmann sind die aufgeführten Kosten für Leistungsausweitungen im Linienverkehr als maximal zu erwartende Kosten anzusehen. Es handelt sich um einen konsumtiven Finanzierungsbedarf.

 

6.         Finanzielle Auswirkungen und Stellungnahme der Kämmerei

 

Die infolge zusätzlicher ÖPNV-Betriebsleistungen entstehenden Mehraufwendungen werden gemäß den geltenden Regelungen über die „Sonderumlage VRR“ von den jeweiligen Städten finanziert.

Begleitende Kommunikations- und Marketingausgaben zur verkehrlichen Gesamtmaßnahme des Kreises Mettmann würden vom Kreis Mettmann (über das Budget für Klimaschutz) getragen.

Die finanzielle Situation der Stadt Haan hat sich, wie in fast allen Kommunen in NRW

dramatisch verschlechtert. Die Verpflichtung zur Aufstellung eines

Haushaltssicherungskonzeptes ist erforderlich, der Konsolidierungszeitraum wird sich

aufgrund der erheblichen Jahresfehlbeträge über einen längeren Zeitraum

erstrecken. Die Kämmerei geht hier davon aus, dass erst 2033 wieder ein

ausgeglichener Haushalt dargestellt werden kann. Aus Sicht der Kämmerei kann vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltsentwicklung eine Zusage zur Kostenübernahme seitens der Stadt Haan nicht erfolgen, weder für eine Erweiterung der Ortsbuslinie noch für die Installation des On-Demand-Verkehrs.

 

7.         Weitere Angebotsoptionen

 

Grundsätzlich sind auch reduzierte Angebote möglich. So könnte die Bedienzeit entweder auf den Tagzeitraum oder den Abend- und Nachtzeitraum beschränkt werden. Um weitere Entscheidungsspielräume für On-Demand-Verkehre anbieten zu können, die geringere Kosten verursachen, erarbeitet die Kreisverwaltung gemeinsam mit den Gutachtern derzeit weitere Angebotsoptionen, die ggf. bis zur Beratung in der Sitzung des HFA am 17.10.2023 bzw. Rat am 24.10.2023 nachgereicht werden können. Dies erfolgt auch deshalb, da eine Förderung im Bundesprogramm nicht gewiss ist.

Ein zeitlich oder räumlich eingeschränktes Angebot mindert aber auch die Attraktivität des On-Demand-Verkehrs. Daher würde auch die Zahl der Nutzer_innen geringer ausfallen.

 

8. Zusammenfassende Stellungnahme der Verwaltung

 

Aus Sicht der Verwaltung wäre die Einführung eines On-Demand-Verkehrs in Haan als Ergänzung des bestehenden ÖPNV verkehrlich wünschenswert.

On-Demand-Verkehre wären grundsätzlich ein attraktives und flexibles Angebot, das den vorhandenen ÖPNV in Haan insbesondere in nachfrageschwachen Zeiten oder in der Fläche, z. B. den z.T. noch nicht gut erschlossenen Randgebieten von Haan ergänzen würde. On-Demand-Verkehre können in diesen Fällen eine attraktive Alternative zum motorisierten Individualverkehr (MIV) sein und damit zur Verkehrswende beitragen. Positiv an einer Projektförderung im Bundesprogramm „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“ wäre auch der hohe Förderanteil von 80% in den Jahren 2024-2026. Insofern wird es begrüßt, dass die Kreisverwaltung eine Förderskizze eingereicht hat, um die Chance auf einen möglichen Fördermittelzugang bis zur politischen Beratung in Haan zu sichern.

 

Auf der anderen Seite sind die Projektstudien für den kreisweiten On-Demand-Verkehr und eine geänderte Ortsbuslinie noch nicht abgeschlossen. Damit geht einher, dass die angenommenen finanziellen Auswirkungen lediglich auf einer groben Kostenschätzung basieren. Trotz der hohen anteiligen Förderung verbliebe selbst im Förderzeitraum ein erheblicher Eigenanteil, der von der Stadt Haan aufgebracht werden müsste. Die Projektförderung zum On-Demand-Verkehr liefe bereits nach drei Jahren aus. Der Ortsbus könnte maximal zwei Jahre mit der Bundesförderung betrieben werden, da die Maßnahme frühestens 2025 begonnen werden kann.

Für die Folgejahre ab 2027 liegen zu den vorgenannten Projekten noch keine (aussagekräftigen) Angaben zu den möglichen Aufwänden und Erträgen vor.

Dabei ist insbesondere im Hinblick auf den On-Demand-Verkehr noch nicht abschätzbar, wie viele potenzielle Nutzer und Nutzerinnen durch dieses Angebot neu für den ÖPNV gewonnen werden können, die auf den MIV verzichten. Nach derzeitigem Kenntnisstand stehen aus Sicht der Verwaltung die voraussichtlichen Kosten nicht im Verhältnis zu den möglicherweise eingesparten Fahrten im MIV.

 

Nach Abwägung der vorgenannten Vor- und Nachteile kann die Verwaltung vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltsplanentwicklung eine Kostenübernahmeerklärung und eine Absichtserklärung über die langfristige Fortführung der Maßnahmen zur Stärkung des ÖPNV gemäß dieser Sitzungsvorlage derzeit nicht empfehlen.

 

9.         Nachhaltigkeitskriterien

 

Der Beschluss gegen eine Kostenübernahmeerklärung hat keine direkten Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitskriterien.



[1] Verkehrlicher Anlass für die Projektstudie ist u. a., dass es eine allgemeine gesellschaftliche Entwicklung gibt, bei der die Arbeits- und Öffnungszeiten, aber auch das Freizeitverhalten der Bevölkerung eine immer flexiblere Gestaltung aufweisen. Vor dem Hintergrund dieses Trends wurde bereits im Nahverkehrsplan des Kreises Mettmann darauf hingewiesen, dass auch mit Auswirkungen auf die Nachfrage im ÖPNV zu rechnen ist. Dementsprechend gilt es, zukünftig neue Ansätze zu finden, um den Bürgerinnen und Bürgern des Kreises Mettmann und der Stadt Haan attraktive flexible Mobilitätsangebote auch jenseits des motorisierten Individualverkehrs anbieten zu können.

[2] Z. B. ist auch die Einbindung von Taxiunternehmen als Betroffene oder Interessierte bei der Übernahme von Fahrdienstleistungen vorgesehen.

[3] Ob es als möglichen Fördermittelzugang auch eine passende Landesförderung geben wird, ist derzeit nicht absehbar.

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung zu den Arbeitsständen der Projekte „On-Demand-Verkehr im Kreis Mettmann“ und „Haaner Ortsbuskonzept“ wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die frühzeitige Fördermittelakquise für Maßnahmen zur Stärkung des ÖPNV im Kreis Mettmann wird begrüßt.

 

  1. Die Stadt Haan kann vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltsplanentwicklung eine Kostenübernahmeerklärung und eine Absichtserklärung über die langfristige Fortführung der Maßnahmen zur Stärkung des ÖPNV gemäß dieser Sitzungsvorlage nicht abgeben.