hier: Beschluss der Checkliste und der Leitlinien
Sachverhalt:
Das beschlossene Klimaschutzkonzept der Stadt Haan formuliert im Abschnitt der Maßnahmenplanung unter dem Punkt B-4 die Entwicklung von Leitlinien und Checklisten für die Bauleitplanung als strategische Grundlage. Mit dieser Maßnahme wird u. a. den gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) entsprochen, in dem Klimaschutz und Klimaanpassung fest verankert sind.
Die Verwaltung hat in Anlehnung an den Leitfaden „Klimacheck in der Bauleitplanung“ der RWTH Aachen ein systematisches Bewertungs- und Dokumentationsinstrumentarium sowie übergeordnete Leitlinien für die Bauleitplanung entwickelt und setzt mit den beigefügten Ausarbeitungen die entsprechende Maßnahme B-4 des Klimaschutzkonzeptes um.
Ziel ist es, dass der Klimaschutz
möglichst frühzeitig Berücksichtigung innerhalb der Planungsphasen zur
Erarbeitung von Bauleitplanungen erfährt. Nur durch die frühzeitige Einbindung
und transparente Darstellung von Klimaschutzbelangen kann das vorhandene
Potential vollständig abgebildet werden und die notwendigen Aushandlungs- und
Abstimmungsprozesse mit Vorhabenträgern und der Politik geführt werden.
Zunächst legen die Leitlinien
dazu übergeordnete Ziele und klimarelevante Festsetzungsmöglichkeiten für die
Bauleitplanung fest. Sie dienen sowohl der Gemeinde als Bindung, als auch den Investoren
und der Politik als Planungs- und Entscheidungsgrundlage. Des Weiteren werden
mögliche Vereinbarungen zu Klimaschutzaspekten im Rahmen von städtebaulichen
Verträgen aufgezeigt.
Die zugehörige Checkliste
bietet die Möglichkeit städtebauliche Planungen bereits in der Entwurfsphase
auf ihre Klimafreundlichkeit hin zu prüfen. Sie dient weiter zur
Dokumentation der angewendeten ökologischen Festsetzungen und der vertraglich
getroffenen Vereinbarungen und soll zukünftig bei allen Bauleitplanverfahren
der Stadt Haan bearbeitet werden.
Beschlussvorschlag:
- Die vorliegende Checkliste
und die Leitlinien zu Klimaschutz und Klimaanpassung in der Bauleitplanung
werden beschlossen.
- Die Verwaltung wird
beauftragt die Checklisten und Leitlinien bei allen zukünftigen
Bauleitplanungen anzuwenden bzw. zu berücksichtigen.
Finanz. Auswirkung:
Der Stadt Haan entstehen durch die Erarbeitung der Checklisten und Leitlinien keine externen Kosten, da die Ausarbeitung und Umsetzung durch das Amt für Stadtplanung und Vermessung erfolgt. Im Zuge der Anwendung des Instrumentariums und der zugehörigen Dokumentation ist jedoch mit einem erhöhten Arbeitsaufwand im Bauleitplanverfahren zu rechnen.
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Die Leitlinien zum Klimaschutz streben als Ziele u.a. die vertragliche Vereinbarung zur Erstellung von Energie- und Begrünungskonzepten mit den entsprechenden Vorhabenträgern, die Begrünung von Vorgärten und Stellplatzanlagen und den generellen Erhalt und die Ergänzung von Baumbestand und Grünstrukturen an. Mit der Umsetzung der Leitlinien sollen durch städtebauliche Vorgaben u.a. Energiebedarfe reduziert, die Energieeffizienz gesteigert und vermehrt Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien vor Ort errichtet werden. Zudem erfolgt die Darlegung konkreter planungsrechtlicher Werkzeuge, mit denen sich die oben genannten Ziele umsetzen lassen. Dies trägt zu guter Überschaubarkeit und einer strukturierten Bearbeitung im Bauleitplanverfahren bei.
Die Bestrebungen der erarbeiteten Leitlinien decken sich weitestgehend mit den auf S. 2 dargestellten Zielen der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie und wirken sich somit fördernd auf deren Umsetzung aus.
Durch die Bearbeitung der Klimacheckliste wird die Transparenz zukünftiger Planungen, im Hinblick auf die oben genannten Ziele, deutlich erhöht und die Entscheidungsfindung durch die politischen Gremien erleichtert.