Betreff
Schulentwicklung
1) Kenntnisnahme
2) Beschluss über die Zügigkeiten
3) Raumbedarf an der GGS Mittelhaan
Vorlage
40/047/2023
Aktenzeichen
40-1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Festlegung der Zügigkeiten:

 

In der Sitzung des BSA am 13.09.2023 wurde die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung sowie eine Raumplanung für die Grundschulstandorte eingebracht. Mit Ausnahme des Gymnasiums erfolgte eine Festlegung der Zügigkeiten an allen Schulstandorten bereits vor vielen Jahren, bei der Gesamtschule mit dem Beschluss über die Gründung. Diese werden auch nach Vorlage der Schulentwicklungsplanung (SEP) bestätigt. Aktuell sind an den Haaner Grundschulen insgesamt 46 Klassen eingerichtet, davon 2 Überhangklassen am Schulstandort der GGS Unterhaan. Dieser Bedarf wird auch durch den SEP bestätigt, allerdings mit Klassengrößen, die sich am Klassenfrequenzhöchstwert bewegen mit allen bestehenden Unsicherheiten in Bezug auf Flüchtlingszuweisungen. Daher erfolgt, wie bereits in der Beratungsvorlage 40/023/2023 aus der Sitzung des BSA am 13.09.2023 dargelegt, die Planung eines Neubaus für eine dreizügige Schule. Diese jetzt jedoch bereits als solche auszuweisen, ist nicht notwendig und auch allein aufgrund räumlicher Ressourcen nicht möglich.

 

Wie bereits im Rahmen der Beschlussvorlage 40/038/023 zur Bildung von                           zwei Überhangklassen am Gymnasium zum Schuljahr 2023/24 dargelegt, war dies eine einmalige Ausnahmeregelung. Eine Begrenzung der Zügigkeit wurde angekündigt, so dass hierüber rechtzeitig vor dem Anmeldeverfahren 2024/25 Klarheit bei den Eltern der zukünftigen Fünftklässler besteht. Die aktuelle SEP weist den Bedarf für eine 5-Zügigkeit aus. Das Gebäude ist hierfür grundsätzlich ausgelegt, so dass durch einen entsprechenden Beschluss Planungssicherheit für alle Beteiligten besteht und gleichzeitig den räumlichen Gegebenheiten im Neubau des Gymnasiums Rechnung getragen wird. 

 

Schulstandort der GGS Mittelhaan:

 

Inhaltlich wird auf die Sachverhaltsdarstellung aus der Beratungsvorlage II/040/2023 zur Sitzung des BSA am 10.05.2023 verwiesen. Nach intensiver Diskussion wurde in der v.g. Sitzung folgender, vom Vorschlag der Verwaltung abweichender Beschluss gefasst:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis der Orientierungsdebatte am 10. Mai 2023 und unter Berücksichtigung der Schulentwicklungs-planung eine umfassende Prüfung von Alternativen vorzunehmen und dem BSA baldmöglichst vorzulegen.“

 

Folgende Alternativen standen zur Prüfung an, die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt direkt dazu:

 

Ø  Dependance-Lösung für die Musikschule

Aus Sicht der Verwaltung stellt dies weiterhin eine sinnvolle und wirtschaftliche Alternative dar, welche sowohl dem aufwachsenden Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Grundschülerinnen und -schüler, deren Eltern und auch den Beschäftigten und Nutzenden der Musikschule gerecht wird.  

 

Ø  Prüfung des Schallschutzes im denkmalgeschützten Rathaus

Aufgrund der inzwischen veränderten Rathausplanung (Reduzierung der Neubauplanung für das Rathaus und Nutzung des historischen Rathauses für große Teile des technischen Dezernates) wird dieser Ansatz nicht weiterverfolgt.

 

Ø  Anmietung von Räumen für die OGS in der Nachbarschaft

Abgesehen davon, dass in unmittelbarer Nachbarschaft der OGS keine ausreichend geeigneten Räume zur Verfügung stehen, macht dieser Vorschlag sowohl funktional als auch pädagogisch keinen Sinn, denn um ein pädagogisch adäquates Angebot zu schaffen, müssten an diesem Ort dann auch die Infrastruktur für das Mittagessen, Freispielflächen, Raum für andere Angebote etc. vorgehalten werden. Mangels möglicher Realisierung ist nachrichtlich auf die zudem nicht darstellbare finanzielle Belastung hinzuweisen.

 

Ø  Containerlösung auf dem Schulhof, Aufstockung des Gebäudes

Eine Aufstellung von Containern ist aus Platz- und Topografiegründen nicht möglich. Die erforderlichen Abstandsflächen könnten nicht eingehalten werden. Das Gebäude wurde seinerzeit im Hinblick auf die Statik ohne die Option einer Aufstockung geplant, auch die TGA-Planung beinhaltet keine Erweiterungs- bzw. Umbaumöglichkeit. Dies im Nachhinein vorzusehen ist nach Rücksprache mit dem Gebäudemanagement nicht ohne erheblichen Aufwand möglich, der sich mit Blick auf personelle und finanzielle Ressourcen nicht darstellen lässt.

 

 

Aus Sicht der Verwaltung gilt es daher nach wie vor, eine Dependance-Lösung für die Musikschule zu entwickeln. Dabei bilden die Räumlichkeiten des Dieker Carrés nach wie vor den Hauptstandort, die vor allem nach dem Unterrichtsbetrieb ab 16.00 Uhr von normalen schulischen Aktivitäten (Elternsprechtage, Anmeldungen, Schulfeste etc.) abgesehen der ausschließlichen Nutzung durch die Musikschule vorbehalten sein sollen. Es gilt daher „nur“ für den zusätzlichen Anspruch durch den aufwachsenden Ganztag eine Alternative zu finden. Durch die Tatsache, dass Kita und Schule durch den zunehmenden Ganztagsbetrieb immer mehr zum Lebensort für die Kinder und Jugendlichen geworden sind, wären auch verstärkt dezentrale Angebote vor Ort denkbar. Hierzu wird die Verwaltung gern in enger Abstimmung mit der Musikschule Lösungen skizzieren.

 

Beschlussvorschlag:

1.         Der vorgelegte Bericht zur Schulentwicklungsplanung sowie zur Raumanalyse an den Grundschulen inkl. OGS wird zur Kenntnis genommen.

 

2.         Die an den Schulstandorten festgelegten Zügigkeiten:

 

Grundschulen: Bollenberg, Unterhaan, Don Bosco und Gruiten (2-Zügigkeit), Mittelhaan (3-Zügigkeit), Gesamtschule (5-Zügigkeit) werden bestätigt. Für das Städt. Gymnasium wird eine 5-Zügigkeit festgelegt.

 

3.         Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entscheidungsvorschlag zur Einrichtung einer Dependance der Musikschule in bestehenden städtischen Gebäuden zu erarbeiten, um den erhöhten Raumbedarf der GGS Mittelhaan durch den Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz, beginnend mit dem Schuljahr 2026/27, vor Ort im Dieker Carré abbilden zu können. Basis für den Raumbedarf bilden die Grundlagen aus der Beratungsvorlage II/040/023 aus der Sitzung des BSA am 10.05.2023. Vertreter_innen der Musikschule sind in den Planungsprozess ausreichend zu beteiligen. Eine Beratungsvorlage hierzu ist von der Verwaltung so rechtzeitig vorzulegen, dass eine ggf. zunächst sukzessive Umsetzung zum Schuljahr 2026/27 möglich ist.   

 

 

Finanz. Auswirkung:

Ein finanziell entstehender Aufwand durch den Umbau und die Einrichtung bestehender Räume in der GGS Mittelhaan sowie von geeigneten Räumen für die Musikschule muss im laufenden Prozess ermittelt werden. Eine Inanspruchnahme von Fördermitteln erscheint hier aussichtsreich. 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Diese Vorlage berührt die Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Haan nicht.