Betreff
Bebauungsplan Nr. 171 "Klutenberg-Nord"
hier: Anträge der SPD-Ratsfraktion vom 13.04.2011 zum Bebauungsplan Nr. 171
Vorlage
61/056/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Durch die SPD-Ratsfraktion sind mit den jeweiligen Schreiben vom 13.04.2011 zwei Änderungsanträge zu dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 171 "Klutenberg-Nord" gestellt worden.

 

Zum einen beantragt die SPD-Ratsfraktion im Bereich der Pastor-Vömel-Straße 25, auf dem Flurstück 1237, die Ausweisung einer überbaubaren Fläche für ein Doppelhaus (vgl. Anlage 1). Im derzeitigen städtebaulichen Vorentwurf wurde nur das Bestandsgebäude mit einer Baugrenze versehen inklusive eines gewissen Erweiterungsspielraumes. Begründet wird der An-trag damit, dass durch diese Bebauung eine baldige Verbesserung des Ortseingangsbereiches erreicht wird und ein Interessenausgleich zwischen der Stadt und dem Eigentümer herbeigeführt werden kann.

 

Zum anderen beantragt die SPD-Ratsfraktion das Plangebiet des BP Nr. 171 auf das im Ortseingangsbereich liegende Flurstück 1615 (ehemaliger Spielplatz) zu erweitern und auch hier zur Verbesserung des Ortsbildes die Bebauung mit einem eingeschossigen Gebäude zu ermöglichen (vgl. Anlage 2).

 

 

1.    Stand der Planung

Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Haan hat in seiner Sitzung vom 30.11.2010 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 171 "Klutenberg-Nord" gefasst. Den Planungszielen und dem städtebaulichen Konzept (vgl. Anlage 3) wurde zugestimmt. Gemäß Beschluss hat die Verwaltung am 10.02.2011 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Bürgerhaus in Gruiten durchgeführt. Zudem wurden die Träger öffentlicher Belange von der Planung unterrichtet und um Stellungnahme gebeten. Insbesondere die Stellungnahme des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege steht derzeit noch aus.

 

Im vorgelegten städtebaulichen Konzept zum Bebaungsplan Nr. 171 sind die seitens der SPD-Ratsfraktion aufgeführten Bebauungsmöglichkeiten nicht enthalten. Insbesondere die Bebauung auf dem Grundstück 1615 wurde nicht im Plangebiet aufgenommen, da mit dem Konzept das Ziel verfolgt wird, die bestehende Ortseingangssituation und das Erscheinungsbild der fast noch geschlossenen Dorfanlage zu sichern.

 

 

2.       Beschlussempfehlung der Verwaltung

Im Rahmen der Bürgeranhörung und der Trägerbeteiligung wurden bereits zahlreiche Anregungen zur Planung eingereicht, die abzuwägen sind. Insbesondere die wichtige Abstimmung mit der Denkmalbehörde steht noch aus. Des Weiteren läuft derzeit noch ein verwaltungsgerichtliches Verfahren bzgl. einer Bebauungsmöglichkeit im Bereich der Garagenflächen der Bebauung Pastor-Vömel-Straße 25. Um eine Entscheidung bzgl. der vorgelegten Anträge treffen zu können empfiehlt die Verwaltung sowohl die verwaltungsgerichtliche Entscheidung als auch die noch offen stehende Beteiligung mit der Denkmalbehörde abzuwarten. Eine sachgerechte Abwägung und Entscheidung über alle vorgebrachten Anregungen kann daher voraussichtlich erst in einem Ausschuss in der 2. Jahreshälfte erfolgen. Die Verwaltung empfiehlt daher über die Anträge der SPD-Ratsfraktion im Rahmen der Einbringung und Abwägung der vorgebrachten Anregungen aus der frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung zu entscheiden. In den noch ausstehenden Abstimmungsgesprächen mit der Denkmalbehörde werden die beantragten Baukörper jedoch vorgestellt, um auch hierzu eine Stellungnahme der Fachbehörde zu erhalten

 

Beschlussvorschlag:

 

"Die Entscheidung über die Anträge der SPD-Ratsfraktion vom 13.04.2011 erfolgt im Zusammenhang mit der Einbringung der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Ergebnisse der frühzeitigen Trägerbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 171 "Klutenberg-Nord"."

 

Finanz. Auswirkung:

 

keine