Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

„1.   Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB, über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB sowie über die im Rahmen der Beteiligung nach § 4a (3) Satz 1, Nr. 2, 3 und 4 BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

 

2.  Der Bebauungsplan Nr. 168 „Technologiepark Haan|NRW, 2. Bauabschnitt“ in der Fassung vom 24.02.2017 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 24.02.2017 wird zugestimmt.

Das Plangebiet befindet sich im Süden des Ortsteils Gruiten an der Windfoche.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flächen

·      östlich des Verbindungsweges zwischen der Niederbergischen Allee an der Hofschaft Kriekhausen und der Millrather Straße,

·      südlich der Millrather Straße, der Ortslage Windfoche und der Gruitener Straße, beginnend von der Einmündung des Verbindungsweges nach Kriekhausen bis zum Kreisverkehr mit der Umgehungstraße K20n im Osten, wobei die Verkehrsfläche der Millrather und Gruitener Straße zum Teil zum Plangebiet gehört,

·      westlich und nördlich der neu geplanten Haupterschließungsstraße zwischen dem Kreisverkehr K 20n/Gruitener Straße und dem Anschluss an die Niederbergische Allee,

·      sowie zwischen der Autobahn A 46 und der neu geplanten Haupterschließungsstraße gelegene Landschaftsteile.

Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.“

 


Protokoll:

Stv. Meike Lukat beantragt eine Sitzungsunterbrechung, um Frau van de Sande als Vertreterin der AGNU Haan Gelegenheit zu geben, zu den im Zuge der Bauleitplanung umzusetzenden Artenschutzmaßnahmen Stellung zu nehmen.

 

Zur Sitzungsunterbrechung besteht Einvernehmen.

 

Daraufhin unterbricht der Vorsitzende Jens Lemke die Sitzung und erteilt Frau van de Sande das Wort.

 

 

Sitzungsunterbrechung

 

 

Frau van de Sande resümiert die bisher geleisteten Artenschutzmaßnahmen der vergangenen 9 Jahre. Aus ihrer Sicht müssen die einzelnen Maßnahmenflächen untereinander in einem räumlichen Bezug stehen. Sie regt an, bei der Umsetzung des Maßnahmentyps „Grünland“ darauf zu achten, dass die Flächen mit der Grasart „Horstrotschwingel" eingesäht werden, da diese Art kurzhalmig wachse und so die Habitatbedingungen für die Zielart „Kiebitz“ positiv beeinflusse.

 

 

Die Sitzungsunterbrechung wird aufgehoben.

 

 

Öffentliche Sitzung

 

Nach den Ausführungen von Frau van de Sande stellt der Vorsitzende Jens Lemke die Sitzung wieder her.

 

Die Verwaltung führt aus, dass die Maßnahmenflächen Teil eines zusammen-hängenden Bewirtschaftungsareals sind und sich im Besitz des Vertragspartners befinden, welcher gleichzeitig auch Bewirtschafter ist. Die Anregung zur Grasart wurde in den Maßnahmenkatalog aufgenommen, welcher Vertragsbestandteil ist.

 

Stv. Meike Lukat beantragt, die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 168 dahingehend zu ändern, dass die Ausnahmen des § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO (Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke) im Bebauungsplan nicht ausgeschlossen werden sollen.

 

Der Antrag wird bei 2 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt.

 

 


Der Vorsitzende Jens Lemke lässt über die beiden Beschlussteile getrennt abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:

Zu 1)   mehrheitlich beschlossen

            13 Ja / 4 Nein

Zu 2)   mehrheitlich beschlossen

            13 Ja / 4 Nein