Sitzung: 28.03.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 61/170/2017
Beschluss:
„1. Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
nach § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange nach § 4 (1) BauGB, über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2)
BauGB und in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB sowie über die im Rahmen der
Beteiligung nach § 4a (3) Satz 1, Nr. 2, 3 und 4 BauGB vorgelegten
Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser
Sitzungsvorlage entschieden.
2. Der Bebauungsplan Nr. 168 „Technologiepark Haan|NRW, 2. Bauabschnitt“ in der Fassung vom
24.02.2017 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in
der Fassung vom 24.02.2017 wird zugestimmt.
Das Plangebiet befindet sich im Süden des Ortsteils Gruiten an der Windfoche.
Der
räumliche Geltungsbereich umfasst die Flächen
· östlich des
Verbindungsweges zwischen der Niederbergischen Allee an der Hofschaft
Kriekhausen und der Millrather Straße,
· südlich der
Millrather Straße, der Ortslage Windfoche und der Gruitener Straße, beginnend
von der Einmündung des Verbindungsweges nach Kriekhausen bis zum Kreisverkehr
mit der Umgehungstraße K20n im Osten, wobei die Verkehrsfläche der Millrather
und Gruitener Straße zum Teil zum Plangebiet gehört,
· westlich und
nördlich der neu geplanten Haupterschließungsstraße zwischen dem Kreisverkehr K
20n/Gruitener Straße und dem Anschluss an die Niederbergische Allee,
·
sowie zwischen der Autobahn A 46 und der neu
geplanten Haupterschließungsstraße gelegene Landschaftsteile.
Die
genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.“
Protokoll:
Stv.
Meike Lukat beantragt eine
Sitzungsunterbrechung, um Frau van de
Sande als Vertreterin der AGNU Haan Gelegenheit zu geben, zu den im Zuge
der Bauleitplanung umzusetzenden Artenschutzmaßnahmen Stellung zu nehmen.
Zur Sitzungsunterbrechung besteht Einvernehmen.
Daraufhin unterbricht der Vorsitzende Jens Lemke die Sitzung und erteilt Frau van de Sande das
Wort.
Sitzungsunterbrechung
Frau van de Sande resümiert die bisher geleisteten Artenschutzmaßnahmen der
vergangenen 9 Jahre. Aus ihrer Sicht müssen die einzelnen Maßnahmenflächen
untereinander in einem räumlichen Bezug stehen. Sie regt an, bei der Umsetzung
des Maßnahmentyps „Grünland“ darauf zu achten, dass die Flächen mit der Grasart
„Horstrotschwingel" eingesäht werden, da diese Art kurzhalmig wachse und
so die Habitatbedingungen für die Zielart „Kiebitz“ positiv beeinflusse.
Die
Sitzungsunterbrechung wird aufgehoben.
Öffentliche Sitzung
Nach den Ausführungen von Frau
van de Sande stellt der Vorsitzende
Jens Lemke die Sitzung wieder her.
Die Verwaltung führt
aus, dass die Maßnahmenflächen Teil eines zusammen-hängenden
Bewirtschaftungsareals sind und sich im Besitz des Vertragspartners befinden,
welcher gleichzeitig auch Bewirtschafter ist. Die Anregung zur Grasart wurde in
den Maßnahmenkatalog aufgenommen, welcher Vertragsbestandteil ist.
Stv. Meike Lukat beantragt, die textlichen Festsetzungen des
Bebauungsplans Nr. 168 dahingehend zu ändern, dass die Ausnahmen des § 8 Abs. 3
Nr. 2 BauNVO (Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und
sportliche Zwecke) im Bebauungsplan nicht ausgeschlossen werden sollen.
Der Antrag wird bei 2 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen
und 2 Enthaltungen abgelehnt.
Der Vorsitzende Jens
Lemke lässt
über die beiden Beschlussteile getrennt abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
Zu 1) mehrheitlich beschlossen
13 Ja / 4 Nein
Zu 2) mehrheitlich beschlossen
13 Ja / 4 Nein