Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 7, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1.    Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB, über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB sowie über die im Rahmen der Beteiligung nach § 4a (3) Satz 1, Nr. 2, 3 und 4 BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

 

2.  Der Bebauungsplan Nr. 168 „Technologiepark Haan|NRW, 2. Bauabschnitt“ in der Fassung vom 24.02.2017 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 24.02.2017 wird zugestimmt.

Das Plangebiet befindet sich im Süden des Ortsteils Gruiten an der Windfoche.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flächen

·      östlich des Verbindungsweges zwischen der Niederbergischen Allee an der Hofschaft Kriekhausen und der Millrather Straße,

·      südlich der Millrather Straße, der Ortslage Windfoche und der Gruitener Straße, beginnend von der Einmündung des Verbindungsweges nach Kriekhausen bis zum Kreisverkehr mit der Umgehungstraße K20n im Osten, wobei die Verkehrsfläche der Millrather und Gruitener Straße zum Teil zum Plangebiet gehört,

·      westlich und nördlich der neu geplanten Haupterschließungsstraße zwischen dem Kreisverkehr K 20n/Gruitener Straße und dem Anschluss an die Niederbergische Allee,

·      sowie zwischen der Autobahn A 46 und der neu geplanten Haupterschließungsstraße gelegene Landschaftsteile.

Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.


Protokoll:

 

Stv. Rehm verweist auf die Homepage der GAL-Fraktion und die dort von ihm verfasste Stellungnahme zum Technologiepark.

 

Stv. Lukat bezieht sich auf den, in der letzten Sitzung des SUVA am 28.03.2017, eingebrachten Antrag der WLH-Fraktion vom 28.03.2017 und bittet über diesen abzustimmen.

 

Bgm’in Dr. Warnecke lässt daraufhin über den Antrag der WLH-Fraktion abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis – Antrag der WLH-Fraktion

 

mehrheitlich abgelehnt

4 Ja  /  33 Nein  /  0 Enthaltungen


Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich beschlossen

30 Ja  /  7 Nein  /  0 Enthaltungen