Beschluss:

 

1.  „Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB sowie über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

2.    Der Bebauungsplan Nr. 196 „Düsseldorfer Straße /Ohligser Straße“ mit Stand vom 01.02.2021 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 01.02.2021 wird zugestimmt. 

Das Plangebiet befindet sich in Haan-West. Der räumliche Geltungsbereich wird im Norden begrenzt durch die Düsseldorfer Straße (Hausnummer 65-53), im Osten durch die Zufahrt zur Bebauung Ohligser Straße 49 und angrenzende Gartengrundstücke der Bebauung Ohligser Straße 42-48, durch die Ohligser Straße im Südwesten und durch die Bebauung und Hofflächen zwischen der Ohligser Straße 60a und der Düsseldorfer Straße 69 im Westen. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

 

3.    Der Flächennutzungsplan wird im Bereich „Düsseldorfer Straße / Am Schlagbaum“ gemäß dem Entwurf vom 01.02.2021 (41. Änderung des Flächennutzungsplans) im Wege der Berichtigung angepasst.

 


Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich angenommen

16 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen

 

Stv. Andreas Rehm hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.