Sitzung: 25.03.2021 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: 61/009/2021
Beschluss:
1. „Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
nach § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange nach § 4 (1) BauGB sowie über die in der öffentlichen Auslegung nach §
3 (2) BauGB und in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen
wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage
entschieden.
2. Der
Bebauungsplan Nr. 196 „Düsseldorfer Straße /Ohligser Straße“ mit Stand vom
01.02.2021 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in
der Fassung vom 01.02.2021 wird zugestimmt.
Das Plangebiet befindet sich in Haan-West.
Der räumliche Geltungsbereich wird im Norden begrenzt durch die Düsseldorfer
Straße (Hausnummer 65-53), im Osten durch die Zufahrt zur Bebauung Ohligser
Straße 49 und angrenzende Gartengrundstücke der Bebauung Ohligser Straße 42-48,
durch die Ohligser Straße im Südwesten und durch die Bebauung und Hofflächen
zwischen der Ohligser Straße 60a und der Düsseldorfer Straße 69 im Westen. Die
genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die
Planzeichnung.
3. Der Flächennutzungsplan wird im Bereich
„Düsseldorfer Straße / Am Schlagbaum“ gemäß dem Entwurf vom 01.02.2021 (41.
Änderung des Flächennutzungsplans) im Wege der Berichtigung angepasst.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
17 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen / 1 befangen
Der Stv. Rehm hat an der Beratung und Beschlussfassung aufgrund seiner Befangenheit nicht teilgenommen.