Beschluss:

 

Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.


Protokoll:

 

Bgm. vom Bovert eröffnet mit der Bemerkung, dass er entgegen anderslautender öffentlicher Berichterstattung keine Informationen systematisch vorenthalte. Die Stadtwerke Haan hätten als Auftraggeber mit dem Gutachter die Vereinbarung getroffen, dass dessen Gutachten unter dem Schutz der geistigen Urheberschaft nicht komplett veröffentlicht werden dürfe. Diese Vereinbarung sei auch so vom Aufsichtsrat der Stadtwerke bestätigt worden. Er werde bei entsprechendem Interesse das Kurzgutachten mit den freigegebenen Inhalten zur Verfügung stellen.

 

Stv. Dr. Gräßler macht deutlich, die CDU-Fraktion wolle das Badangebot in Haan erhalten. Dazu seien die Sanierungsmaßnahmen und die Fristen zu beachten, die die Unfallkasse NRW bei einer Begehung des Hallenbades festgelegt habe. Das in Rede stehende Gutachten enthalte viele Unwägbarkeiten, so sei unklar, warum die komplette Hochspannungsleitung ausgetauscht werden müsse. Ein Neubau führe zu höheren Betriebskosten einschließlich Abschreibung u.a. als eine Sanierung des alten Bades. Die Vorlage konkreter Zahlen sei abzuwarten, erst dann kenne man den Haushaltsansatz für 2012 und welche Maßnahmen kurz- bzw. mittelfristig abzuarbeiten seien.

 

Auch die SPD-Fraktion spreche sich für einen Erhalt der Bademöglichkeit für alle Haaner aus, zumal es sich um einen weichen Standortfaktor für Haan handele. Dazu, so Stv. Pohler, sei ein Einstieg in die Planungsalternativen Sanierung bzw. Neubau erforderlich. Neben den haushaltsrechtlichen Fragen sei dabei ein besonderes Augenmerk auf eine verbesserte Energetik des Bades zu werfen. Er erwarte von der Verwaltung einen konkreten Zeitplan zur nächsten Sitzung des Schul- und Sportausschusses.

 

Stv. Ruppert hält ein sofortiges Handeln für erforderlich, um die mittelfristige Betriebstüchtigkeit des Hallenbades zu erhalten. Sicher könne das Bad noch einige Jahre wie bisher defizitär betrieben werden, doch eine Übertragung an die Stadtwerke rücke dann in weite Ferne. Er gibt zu bedenken, dass eine Sanierung meist versteckte Kosten aufwerfe, die vorher nicht eingeplant worden seien.

 

Stv. Lerch legt dar, dass alle Gutachten zu dem Ergebnis gekommen seien, dass das Angebotsprofil des Haaner Hallenbades gut sei und von den Nutzern angenommen werde. Daher solle das Angebot in der jetzigen Form aufrecht erhalten werden und das Hallenbad einer kontinuierlichen Sanierung unterzogen werden. Eine Übertragung an die Stadtwerke sei weiter zu prüfen.

 

Stv. Wetterau möchte der Bevölkerung signalisieren, dass das Bad nicht geschlossen und nach soliden Lösungen gesucht werde.

 

Stv. Holberg empfiehlt, die Kosten, die sich aus dem Bericht der Unfallkasse NRW für 2012 und 2014 ergäben, gründlich zu ermitteln. Im Betrieb des Bades müssten die laufenden Kosten reduziert werden.

 

1. Bgo. Formella stellt klar, dass der Haushaltsplanentwurf 2012 in Abstimmung mit dem Gebäudemanagement Mittel für erforderlichen Direktmaßnahmen im Sinne des GUV-Berichtes enthalte. Diese Auflagen könnten erfüllt werden. Ferner sei in Abstimmung mit Amt 65 ein Planungsansatz für die Beauftragung Externer zur Erstellung erforderlicher Gutachten als Basis für die Konkretisierung zukünftiger Maßnahmen im Haushalt 2012 vorgesehen. Die Politik müsse angesichts der vielen parallel anstehenden Hochbaumaßnahmen dem Gebäudemanagement Prioritäten für die Reihenfolge der Abarbeitung auf der Basis der finanziellen Rahmenbedingungen vorgeben.

 

Stv. Dr. Gräßler berichtet, dass erste Umsetzungen des Berichtes der Unfallkasse NRW bereits von den Mitarbeitern des Hallenbades selbst erledigt worden seien.

 

Stv. Ruppert merkt noch an, dass der jährliche Zuschussbedarf für das Hallenbad die Komplettsanierung des Gruitener Sportplatz erlaube.

 

Stv. Pohler bittet die Verwaltung, dem BVVFA vor dessen nächster Sitzung eine Besichtigung der unteren Bereiche des Hallenbades inkl. Archiv zu ermöglichen.


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich