Beschluss:

"1./ Gemäß dem vorliegenden Antrag der Ostermann Immobilien GmbH & Co. KG vom 15.05.2012, vertreten durch die Rechtsanwälte Partnerschaft Lenz und Johlen, wird gemäß § 12 (2) BauGB die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, mit dem die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Küchenfachmarktes auf dem Grundstück Gemarkung Haan, Flur 10, Flurstücke 692, 890, 891 (tlw.) geschaffen werden, beschlossen.

 

2./ Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 173 „Küchenfachmarkt Ostermann“ ist gemäß § 2 (1) i. V. m. § 12 BauGB im Parallelverfahren nach § 8 (3) Satz 1 BauGB aufzustellen. Das Plangebiet befindet sich in Haan-Ost. Der räumliche Geltungsbereich umfasst teilweise die Flurstücke 692, 890, 891 der Gemarkung Haan, Flur 10. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

 

3./ Die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Kampheider Straße / Irdelen" ist gemäß § 2 (1) BauGB im Parallelverfahren nach § 8 (3) Satz 1 BauGB aufzustellen. Das Plangebiet befindet sich in Haan-Ost. Der räumliche Geltungsbereich wird im Norden begrenzt durch die Bebauung Landstraße 38-40, im Osten und Süden durch Wald- und Wiesenflächen im Bereich Irdelen sowie im Westen durch die an der Kampheider Straße 7-9 gelegene Bebauung. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

 

4/. Den Vorentwurfsplanungen sowie den Planungszielen entsprechend dieser Sitzungsvorlage wird zugestimmt. Sie sind dem weiteren Verfahren zu Grunde zu legen.

 

5/. Zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB ist auf der Grundlage der Vorentwurfsplanungen eine Diskussionsveranstaltung durchzuführen, wobei über die Planung unterrichtet sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben wird. Die Planunterlagen werden zusätzlich für 2 Wochen öffentlich ausgelegt.

 

6./ Der Umweltbericht ist bis zur Öffentlichkeitsbeteiligung unter Berücksichtigung der konkret abgestimmten Ausgleichsmaßnahmen fortzuschreiben und systematisch zu bereinigen.“


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

14 Ja- und 4 Nein-Stimmen bei 1Enthaltung