Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

„1.   Dem Entwurf der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Erikaweg/ Leichlinger Str.“ in der Fassung vom 22.04.2014 mit seiner Begründung in der Fassung vom 15.04.2014 und dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Erikaweg / Leichlinger Str.“ mit seiner Begründung in den jeweiligen Fassungen vom 08.05.2014 wird in den Grundzügen zugestimmt.

       Die beiden Plangebiete befinden sich in Haan-West. Die räumlichen Geltungsbereiche werden im Norden begrenzt durch die Düsseldorfer Straße, im Osten durch die Bebauung Düsseldorfer Straße 109 und durch die Ohligser Straße 84, im Süden durch die Ohligser Straße und den Erikaweg sowie im Westen durch die Leichlinger Straße. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

 

2.    Die beschlossenen Entwürfe mit ihren jeweiligen Begründungen und den nach Einschätzung der Stadt Haan wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.“

 

 


Protokoll:

 

Stv. Drennhaus bittet im weiteren Verfahren die verkehrliche Anbindung des Erikaweges noch einmal intensiver zu betrachten.

 

Stv. Rehm erklärt für die GAL-Fraktion die Planung abzulehnen, weil dies mit einem Verlust von Gewerbefläche einhergehe.


Abstimmungsergebnis:

 

16 Ja- und 3 Nein-Stimmen