Sitzung: 08.03.2016 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 15, Enthaltungen: 0
Vorlage: 20/022/2016
Beschluss:
1. Der Haushaltsplan 2016 in der Fassung des Entwurfs vom 26.01.2016 wird unter Berücksichtigung der sich
a) aus der Anlage 1 „Gesamtveränderungsliste zum Stand 02.03.2016“ ergebenden Veränderungen,
b) aus den vom Rat beschlossenen Anträgen Nr. 2 und 3 lt. Anlage 2 und
c) den vom Rat beschlossenen Änderungen zum Stellenplan 2016
beschlossen.
2. Die Haushaltssatzung wird in der als Tischvorlage vorgelegten Fassung mit folgenden Änderungen beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan
für das Haushaltsjahr 2016, der die für die Erfüllung der Aufgaben der
Gemeinde voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen
sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf __________________ __
90.598.307 EUR
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf ________________97.773.074____ EUR
im Finanzplan mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
laufenden Verwaltungstätigkeit auf ______________________87.866.173 EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
laufenden Verwaltungstätigkeit auf _______________________91.846.493 EUR
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf 2.882.961 EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf 9.465.858 EUR
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf 6.620.000 EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf 2.131.887 EUR
festgesetzt.
§ 4
Die Verringerung der
allgemeinen Rücklage aufgrund des
voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf
____________________7.174.767 EUR
festgesetzt.
3. Die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes
2010 wird in der mit dem Haushaltsplanentwurf vorgelegten Fassung beschlossen.
Die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf den Gesamtergebnisplan 2020 sind
aus Anlage 4 ersichtlich.
Protokoll:
Im Vorfeld der Abstimmung über die Gesamtänderungsliste der Verwaltung mit Stand 02.03.2016 (Anlage 1 zu Vorlage 20/022/2016/1) erklärt Stv. Lukat für die WLH-Fraktion, diese wegen enthaltener nicht zustimmungsfähiger Einzelpositionen ablehnen zu wollen.
„Die Gesamtänderungsliste der Verwaltung mit Stand vom 02.03.2016 wird mit 34 Ja- und 4 Nein-Stimmen beschlossen.“
Im Folgenden wird über die Liste der Änderungsanträge (Anlage 2 zu Vorlage 20/022/2016/1) beraten.
Zum Antrag der SPD-Fraktion, ab dem Haushaltsjahr 2017 den Haushaltsplan nach den Grundsätzen eines kommunalen Bürgerhaushaltes aufzustellen, verliest Stv. Stracke einen bereits interfraktionell abgestimmten Änderungsantrag.
„Die Stadt Haan setzt den Beschluss des Rates aus dem Jahr 2005, in Haan einen Bürgerhaushalt einzuführen, schrittweise um. Nach dem ersten Schritt, der Haushaltstour per Bus, soll die Verwaltung bis zum Ende der Sommerpause vorlegen, wie sie den Haushaltsplan 2017 mit mehr Bürgerbeteiligung ermöglicht, um hier eine Verbesserung der Transparenz und des Diskurs herbeizuführen.“
einstimmig
beschlossen
Zum Antrag des SKFM auf Defizitausgleich führt 1.Bgo. Formella aus, es habe ein Gespräch mit dem SKFM stattgefunden. Quintessenz sei gewesen, dass man nicht nur für das Schuljahr 14/15 mit einer Unterdeckung von ca. 25.000 € rechne, sondern auch für die Schuljahre 15/16 und 16/17. Davon fielen 10 % in den Bereich Sachkosten und etwa 5 % seien dem Overhead geschuldet.
Stv. Sack meint, die Defizithöhe sei nachvollziehbar und daher anzuerkennen. Es gelte nun, im Qualitätszirkel einen neuen Standard zu erarbeiten.
Stv. Lukat erkundigt sich, ob die anderen Träger schon berücksichtigt seien.
1.Bgo. Formella kündigt an, neue Diskussionen für den Fall führen zu wollen, dass sich die Tarifstrukturen weiterhin in dieser Art fortschrieben.
„Dem SKFM Haan wird ein Defizitausgleich in Höhe von 50.000 € gewährt. Dieser spaltet sich wie folgt auf:
Schuljahr 14/15 20.000 €
Schuljahr 15/16 20.000 €
Schuljahr 16/17 10.000 €.“
einstimmig
beschlossen
Zum Antrag der AWO auf Übernahme des Trägeranteils für das Projekt „Willkommen in Deutschland“ eröffnet Bgm. Dr. Warnecke mit dem Hinweis, es bestehe Einigkeit mit der AWO, dass es nicht zu Doppelstrukturen bei den Hilfen für Flüchtlinge kommen solle. Die Stadt müsse diese weitere Stelle koordinieren. Die konkrete Aufgabenbenennung solle der SIA klären. Es sei ein Sperrvermerk zu setzen.
Sprecher aller Fraktionen begrüßen das Engagement der AWO und stimmen zu.
Stv. Stracke streicht heraus, auf das Setzen eines Sperrvermerkes könne verzichtet werden, da erst Gelder fließen sollen, wenn die Bewerbung der AWO erfolgreich sei.
„Die Stadt Haan unterstützt die Bewerbung der AWO für das Projekt „Willkommen in Deutschland“ durch Übernahme des Trägeranteils in Höhe von 5.000 €.“
einstimmig
beschlossen
Stv. Lemke berichtet über das Anliegen des TSV Gruiten, das marode Sportlerheim zu renovieren bzw. umzubauen.
1.Bgo. Formella erläutert, die Sportpauschale könne hierzu aus dem Jahr 2015 investiv und 2016 konsumtiv eingesetzt werden. Diese könne auch für konsumtive Maßnahmen wie zur Bauunterhaltung verausgabt werden. Derzeit läge aber noch kein Antrag seitens des Vereins vor.
Bgo. Alparslan dämpft die Erwartungen, da die vorliegende Bausubstanz sehr schlecht sei.
Stv. Lukat plädiert für eine Gleichbehandlung zwischen dem Sportplatz in Gruiten und dem modernisierten an der Hochdahlerstraße.
Es besteht Einvernehmen, die Thematik im nächsten BKSA zu vertiefen.
Abstimmungsergebnis:
Ziffern 1+2: 23 Ja- und 15 Nein-Stimmen
Ziffer 3: 31 Ja-Stimmen bei 7 Enthaltungen