Betreff
1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 95 "Bahnhofstraße/Wilhelmstraße"
hier: Beschluss über die abgegebenen Stellungnahmen, § 3 (2) BauGB,
Satzungsbeschluss, § 10 (1) BauGB
Vorlage
61/018/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

1./  Bisheriges Verfahren

Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss des Rates der Stadt Haan hat am 26.08.2008 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 95 im vereinfachten Verfahren für den Teilbereich „Bahnhofstraße / Wilhelmstraße“ gefasst und gleichzeitig die öffentliche Auslegung der Bauleitplanung beschlossen. Ebenfalls wurde beschlossen, auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB zu verzichten, da die Voraussetzungen des § 13 BauGB erfüllt sind. Die öffentliche Auslegung wurde am 11.11.2008 ortsüblich bekannt gemacht und fand statt vom 19.11.2008 bis zum 22.12.2008.

Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 10.11.2008 von der öffentlichen Auslegung informiert.

 

 

 

2./  Ergebnisse der Beteiligungsverfahren

Beteiligung nach § 3 (2) BauGB

In der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB wurden seitens der Öffentlichkeit Anregungen und Stellungnahmen vorgebracht.

Grundsätzliche Bedenken zur Planung wurden nicht vorgetragen.

 

 

Beteiligung nach § 4 (2) BauGB

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur öffentlichen Auslegung erfolgte mit Schreiben vom 10.11.2008 mit Frist zur Abgabe der Stellungnahmen bis zum 22.12.2008.

 

In der nachfolgenden Tabelle sind die eingegangenen Stellungnahmen aufgeführt.

Nr.

Behörden und Stellen

Schreiben / Mail vom  

Anregungen

1

Kreis Mettmann

- Planungsrecht / Regionalplanung

- Landschaftsplanung und -schutzrecht

- Wasserwirtschaft / Bodenschutz

- Umweltbezogener Gesundheitsschutz

- Immissionsschutz

17.12.2008

 

 

 

 

 

keine

keine

keine

ja

keine

2

Bergisch-Rheinischer Wasserverband BRW

19.11.2008

keine

3

Bezirksregierung Düsseldorf,

Kampfmittelbeseitigungsdienst

11.12.2008

ja

4

PLEdoc GmbH, Essen

17.11.2008

keine

5

Deutsche Telekom AG

22.12.2008

ja

6

Eisenbahn-Bundesamt

24.11.2008

keine

7

Rheinbahn Düsseldorf

15.12.2008

keine

8

Wehrbereichsverwaltung West

02.12.2008

keine

9

Straßen NRW, Niederrhein

08.12.2008

keine

10

LVR, Bodendenkmalpflege

08.12.2008

keine

 

Grundsätzliche Bedenken zur Planung wurden nicht vorgetragen.

 

Die vorgebrachten Anregungen mit dem jeweiligen Ergebnis der Prüfung sind der Anlage 1 zu entnehmen

 

 

 

3./  Änderung der Begründung

Auf Grund der Anregung des Kreises Mettmann, Gesundheitsamt, die Begründung hinsichtlich der Aussagen zur Art der geplanten Pflegeeinrichtung sowie zum Stellplatzbedarf zu konkretisieren, werden die Kapitel 1.6, 1.7 und das Kapitel 2.4 geändert. Gleicher maßen wird ein im Kapitel 1.8 enthaltene Ungenauigkeit korrigiert. Die geänderten Kapitel sind als Anlage 2 dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Auswirkungen auf die Planung sind durch die Änderungen nicht gegeben.

 

 

 

4./  Beschlussempfehlung und weiteres Vorgehen

Die Verwaltung empfiehlt, den Prüfergebnissen in dieser Sitzungsvorlage zuzustimmen, die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 95 für den Bereich „Bahnhofstraße / Wilhelmstraße“ gem.

§ 10 (1) BauGB zu beschließen und ihrer Begründung in der Fassung vom 05.01.2009 zuzustimmen. Nach erfolgter Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Haan kann die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 95 durch Bekanntmachung des Beschlusses im Amtsblatt zur Rechtskraft gelangen.

 

 

Anlagen:

 

Beschlussvorschlag:

„1.   Über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

 

2.    Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 95 für den Teilbereich „Bahnhofstraße / Wilhelmstraße“ in der Fassung vom 23.05.2008 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB wird gemäß § 10 (1) BauGB beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom  05.01.2008 wird zugestimmt.

 

Das Plangebiet liegt zwischen der Bahnhofstraße, der Eisenbahnstraße und der Ludwigstraße. Es umfasst ganz oder teilweise die Flurstücke Gemarkung Haan, Flur 33, Nrn. 123, 129, 222, 226, 228, 448, 462, 463, 464, 465, 469, 470, 471, 472 und 473. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung.“

 

Finanz. Auswirkung:

keine