hier: Beschluss über die abgegebenen Stellungnahmen, § 3 (2) BauGB,
Satzungsbeschluss, § 10 (1) BauGB
Sachverhalt:
1./ Bisheriges Verfahren
Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss des
Rates der Stadt Haan hat am 26.08.2008 den Aufstellungsbeschluss zur 1.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 95 im vereinfachten Verfahren für den
Teilbereich „Bahnhofstraße / Wilhelmstraße“ gefasst und gleichzeitig die
öffentliche Auslegung der Bauleitplanung beschlossen. Ebenfalls wurde
beschlossen, auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und
§ 4 (1) BauGB zu verzichten, da die Voraussetzungen des § 13 BauGB erfüllt
sind. Die öffentliche Auslegung wurde am 11.11.2008 ortsüblich bekannt gemacht
und fand statt vom 19.11.2008 bis zum 22.12.2008.
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben
vom 10.11.2008 von der öffentlichen Auslegung informiert.
2./ Ergebnisse der Beteiligungsverfahren
Beteiligung nach § 3
(2) BauGB
In der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
wurden seitens der Öffentlichkeit Anregungen und Stellungnahmen vorgebracht.
Grundsätzliche Bedenken zur Planung wurden nicht
vorgetragen.
Beteiligung nach § 4
(2) BauGB
Die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur
öffentlichen Auslegung erfolgte mit Schreiben vom 10.11.2008 mit Frist zur
Abgabe der Stellungnahmen bis zum 22.12.2008.
In der nachfolgenden Tabelle
sind die eingegangenen Stellungnahmen aufgeführt.
Nr. |
Behörden und Stellen |
Schreiben / Mail vom
|
Anregungen
|
1 |
Kreis Mettmann - Planungsrecht / Regionalplanung - Landschaftsplanung und -schutzrecht - Wasserwirtschaft / Bodenschutz - Umweltbezogener Gesundheitsschutz - Immissionsschutz |
17.12.2008 |
keine keine keine ja keine |
2 |
Bergisch-Rheinischer Wasserverband BRW |
19.11.2008 |
keine |
3 |
Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst |
11.12.2008 |
ja |
4 |
PLEdoc GmbH, Essen |
17.11.2008 |
keine |
5 |
Deutsche Telekom AG |
22.12.2008 |
ja |
6 |
Eisenbahn-Bundesamt |
24.11.2008 |
keine |
7 |
Rheinbahn Düsseldorf |
15.12.2008 |
keine |
8 |
Wehrbereichsverwaltung West |
02.12.2008 |
keine |
9 |
Straßen NRW, Niederrhein |
08.12.2008 |
keine |
10 |
LVR, Bodendenkmalpflege |
08.12.2008 |
keine |
Grundsätzliche Bedenken zur Planung wurden nicht
vorgetragen.
Die
vorgebrachten Anregungen mit dem jeweiligen Ergebnis der Prüfung sind der Anlage
1 zu entnehmen
3./ Änderung der Begründung
Auf Grund der Anregung des Kreises
Mettmann, Gesundheitsamt, die Begründung hinsichtlich der Aussagen zur Art der
geplanten Pflegeeinrichtung sowie zum Stellplatzbedarf zu konkretisieren,
werden die Kapitel 1.6, 1.7 und das Kapitel 2.4 geändert. Gleicher maßen wird
ein im Kapitel 1.8 enthaltene Ungenauigkeit korrigiert. Die geänderten Kapitel
sind als Anlage 2 dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Auswirkungen auf die
Planung sind durch die Änderungen nicht gegeben.
4./ Beschlussempfehlung und
weiteres Vorgehen
Die Verwaltung empfiehlt, den Prüfergebnissen in dieser Sitzungsvorlage zuzustimmen, die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 95 für den Bereich „Bahnhofstraße / Wilhelmstraße“ gem.
§ 10 (1) BauGB zu beschließen und ihrer Begründung in der Fassung vom 05.01.2009 zuzustimmen. Nach erfolgter Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Haan kann die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 95 durch Bekanntmachung des Beschlusses im Amtsblatt zur Rechtskraft gelangen.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
„1. Über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.
2. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 95 für den Teilbereich „Bahnhofstraße / Wilhelmstraße“ in der Fassung vom 23.05.2008 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB wird gemäß § 10 (1) BauGB beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 05.01.2008 wird zugestimmt.
Das Plangebiet liegt zwischen der Bahnhofstraße, der Eisenbahnstraße und der Ludwigstraße. Es umfasst ganz oder teilweise die Flurstücke Gemarkung Haan, Flur 33, Nrn. 123, 129, 222, 226, 228, 448, 462, 463, 464, 465, 469, 470, 471, 472 und 473. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung.“
Finanz. Auswirkung:
keine