hier: Beschluss über Anregungen, § 3 ( 1), (2) , § 4 (1) und (2) BauGB,
Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
Satzungsbeschluss § 10 (1) BauGB
Sachverhalt:
1. Bisheriges Verfahren
Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates
der Stadt Haan hat am 03.12.2013 beschlossen, die 28. Änderung des FNP im
Bereich „Kampstraße" und den Bebauungsplan Nr. 173 „Landstraße /
Kampheider Straße“ gemäß § 2 (1) BauGB im Parallelverfahren nach § 8 (3) Satz 1
BauGB erneut aufzustellen (s. Anlage 1). In derselben Sitzung wurde
zudem der Beschluss gefasst, die Bürger frühzeitig in Form einer
Diskussionsveranstaltung an der Planung zu beteiligen. Aufbauend auf der
Beschlussfassung hat die Verwaltung die Träger öffentlicher Belange mit
Schreiben vom 16.12.2013 gemäß § 4 (1) BauGB frühzeitig an der Planung
beteiligt. Den Trägern öffentlicher Belange, den Nachbarkommunen und sonstigen
Beteiligten wurde die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 07.02.2014 eingeräumt.
Zeitgleich wurde zur 28. Änderung des FNP mit Schreiben vom 16.12.2013 die
landesplanerische Anfrage zur Anpassung an die Ziele der Raumordnung und
Landesplanung gemäß § 34 (1) Landesplanungsgesetz (LPlG) auf dem Dienstweg an
die Bezirksregierung Düsseldorf versendet. Am 06.02.2014 wurde die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB in Form einer
Diskussionsveranstaltung durchgeführt. In der Sitzung des Planungs- und
Umweltausschusses am 08.04.2014 wurde über die Ergebnisse aus den frühzeitigen
Beteiligungsverfahren berichtet und in gleicher Sitzung die öffentliche
Auslegung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Entwurfes zum
Bebauungsplan Nr. 173 beschlossen. Die öffentliche Auslegung wurde am
12.05.2014 im Amtsblatt der Stadt Haan bekannt gemacht. Die öffentliche
Auslegung erfolgte in der Zeit vom 20.05.2014 bis zum 27.06.2014 im Flur des
Planungsamtes.
2. Vorgebrachte Anregungen im Rahmen des
Aufstellungsverfahrens
2.1 Vorgebrachte Anregungen im Rahmen der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB sowie im Rahmen der
frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 (1) BauGB, landesplanerische
Abstimmung nach § 34 (1) LPlG
Der Planungs- und Umweltausschuss hat
bereits in seiner Sitzung am 08.04.2014 (61/163/2014) über die Anregungen aus
der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beraten. Nach der
Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 14.02.2007 muss der Rat zur
Schaffung von Rechtssicherheit zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses jedoch
über alle im Laufe des Bauleitplanverfahrens vorgebrachten Stellungnahmen -
einschließlich der Stellungnahmen in der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
- entscheiden. Die Stellungnahmen wurden nach der öffentlichen Auslegung z.T.
entsprechend der neuen Sachlage aktualisiert.
a) Anregungen der Bürger im Verfahren nach § 3
(1) BauGB
Die Verwaltung hat die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB am 06.02.2014 in Form einer
Diskussionsveranstaltung im Sitzungssaal des Rathauses durchgeführt. Ergänzend
lagen die Unterlagen in der Zeit vom 03.02.2014 bis zum 14.02.2014 im Flur zum
Planungsamt öffentlich aus. Das Protokoll der Veranstaltung mit den Stellungnahmen
der Verwaltung bzw. der anwesenden Fachplaner ist der Anlage 2 zu
entnehmen. Im Nachgang zur Diskussionsveranstaltung ist zudem noch eine
schriftliche Anregung vorgebracht worden. Diese ist mit der Stellungnahme der
Verwaltung der Tabelle in der Anlage 3 zu entnehmen. Aus
Datenschutzgründen wurden keine personenbezogenen Daten zu den betroffenen
Bürgern veröffentlicht.
b) Anregungen der Träger
öffentlicher Belange im Verfahren nach § 4 (1) BauGB, landesplanerische
Abstimmung nach § 34 (1) LPlG
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 16.12.2013 frühzeitig über die Planungsabsichten informiert und
dazu aufgefordert, sich bis zum 07.02.2014 zur Planung auch im Hinblick auf den
erforderlichen Umfang einer Umweltprüfung zu äußern. Zeitgleich wurde zudem die
Bezirksregierung Düsseldorf im Verfahren nach § 34 (1) LPlG (Landesplanerische
Abstimmung) mit Schreiben vom 16.12.2013 beteiligt. Die beteiligten Behörden
und Stellen, die vorgebrachten Anregungen mit den Stellungnahmen der Verwaltung
sind der Anlage 4 zu entnehmen.
2.2 Vorgebrachte Anregungen im
Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der
Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB, landesplanerische Abstimmung nach § 34
(5) LPlG
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2)
BauGB wurde im Amtsblatt der Stadt Haan am 12.05.2014 bekannt gemacht und
erfolgte vom 20.05.2014 bis zum 27.06.2014. Die Träger öffentlicher Belange
wurden mit Schreiben vom 12.05.2014 über die öffentliche Auslegung
benachrichtigt und Ihnen zeitgleich die Möglichkeit zur Stellungnahme gemäß § 4
(2) BauGB gegeben. Die im Rahmen der Verfahren nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
seitens der beteiligten Behörden und Stellen, der Naturschutzverbände und der
Bürger vorgebrachten Anregungen sind mit dem Ergebnis der Prüfung durch die
Verwaltung der Anlage 5 zu entnehmen. Zeitgleich wurde zudem die
Bezirksregierung Düsseldorf gemäß § 34 (5) BauGB ( Anfrage zur Anpassung der
Ziele der Raumordnung und Landesplanung vor der öffentlichen Auslegung) mit
Schreiben vom 12.05.2014 beteiligt. Das Ergebnis ist ebenfalls der Anlage 5 zu
entnehmen.
Die im Rahmen der vorgenannten Beteiligungen
vorgetragenen Anregungen führen zu keiner Änderung der zeichnerischen oder
textlichen Festsetzungen bzw. Darstellungen der vorgelegten
Bauleitplanentwürfe.
3. Bauleitpläne
3.1 Flächennutzungsplan
Die zum Beschluss anstehende 28. Änderung
des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 12.03.2014 mit der Begründung in
der Fassung vom 17.07.2014 sowie der als separater Teil der Begründung
vorliegende Umweltbericht zur 28. Änderung des FNP sind den Anlagen 6-8
zu entnehmen. Die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung wurde nach der
öffentlichen Auslegung unter dem Punkt 1.2 „Darstellung des Verfahrensablaufes“
aktualisiert sowie unter Punkt 1 die Flurstückbezeichnungen berichtigt. Zudem
wurde in der Begründung z.T. auf einen Vorgängerentwurf des Verträglichkeitsgutachten
aus dem Jahr 2013 verwiesen. Dies wurde entsprechend angepasst. Aufgrund der
vorgenannten Änderungen erhält die Begründung gegenüber der öffentlichen
Auslegung ein neues Datum.
3.2 Bebauungsplan
Der zum Satzungsbeschluss anstehende
Bebauungsplan in der Fassung vom 13.03.2014 und seine Begründung in der Fassung
vom 31.07.2014 sowie der als separater Teil der Begründung vorliegende
Umweltbericht zum BP 173 sind den Anlagen 9-11 zu entnehmen. Die
Begründung wurde nach der öffentlichen Auslegung unter dem Punkt 2 „Darstellung
des Verfahrensablaufes“ aktualisiert und unter Punkt 3 die
Flurstückbezeichnungen berichtigt. Zudem wurde aufgrund der Anregungen der IHK
im Rahmen der Trägerbeteiligung nach § 4 (2) BauGB die Haaner Sortimentsliste
gemäß dem beschlossenen Einzelhandelskonzept der Stadt Haan unter Punkt 4.6
„Einzelhandels- und Zentrenkonzept“ mit entsprechenden Erläuterungen
aufgenommen. Zudem wurden in die Begründung klarstellende Erläuterungen zu dem
im SO4 geplanten Möbelabholzentrum eingefügt. Aufgrund der Anregungen der
Unteren Wasserbehörde ist zudem unter dem Punkt 5.4 „Entwässerungskonzept“
nochmals deutlich herausgestellt worden, dass durch den Bebauungsplan keine
zusätzlichen überbaubaren und somit abflusswirksamen Flächen ausgewiesen
werden. Aufgrund der vorgenommenen Anpassungen erhält die Satzungsbegründung
gegenüber der öffentlichen Auslegung ein neues Datum.
Durch die Änderungen in den Begründungen
werden die Grundzüge der Planung nicht betroffen. Sie sind ausschließlich
klarstellender oder redaktioneller Art. Eine erneute Beteiligung ist daher
nicht erforderlich. Die Anlagen zu den Begründungen wurden bis auf die vervielfältigten
Umweltberichte den Sprechern der Fraktionen im PlUA bereits in einfacher Ausfertigung
zum Offenlagebeschluss übersendet. Sie sind zudem im Ratsinformationssystem
einzusehen. Eine Vervielfältigung erfolgt aufgrund des Umfanges nicht.
4. Beschlussempfehlung und weiteres Vorgehen
Die Verwaltung
empfiehlt, den Prüfergebnissen in den Anlagen 2-5 zuzustimmen. Des weiteren
empfiehlt die Verwaltung, die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes für den
Bereich „Landstraße“ in der Fassung vom 12.03.2014 mit seiner Begründung in der
Fassung vom 17.07.2014 zu beschließen sowie den Bebauungsplan Nr. 173
„Landstraße / Kampheider Straße“ in der Fassung vom 13.03.2014 als Satzung zu
beschließen und seiner Begründung in der Fassung vom 31.07.2014 zuzustimmen.
Nach erfolgter Beschlussfassung wird die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes
zur Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf vorgelegt. Nach Erteilung der
Genehmigung und der erfolgten Bekanntmachung der 28. Änderung im Amtsblatt der
Stadt Haan kann der Bebauungsplan Nr. 173 durch Bekanntmachung des
Satzungsbeschlusses zur Rechtskraft gelangen. Vor der Rechtskraft des Bebauungsplanes
ist ein städtebaulicher Vertrag mit der Firma Ostermann abzuschließen.
Beschlussvorschlag:
„1. Über die im Rahmen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB sowie über die in der
öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB sowie in der Beteiligung nach § 4 (2)
BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in
dieser Sitzungsvorlage entschieden.
2. Die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes
im Bereich „Landstraße“ in der Fassung vom 12.03.2014 wird beschlossen. Der
Begründung in der Fassung vom 17.07.2014 wird zugestimmt.
Das Plangebiet zur 28. Änderung des FNP
befindet sich in Haan-Ost. Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt
Ø im Norden durch die Landstraße,
Ø im Osten durch die gewerbliche Bebauung
Landstraße 58,
Ø im Süden durch landwirtschaftlich und
forstwirtschaftlich genutzte Fläche im Bereich Irdelen sowie
Ø im Westen durch die Bebauung Landstraße 42.
Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung
Haan in Flur 9 die Flurstücke 867, 1331 und 1332 und in Flur 10 die Flurstücke
411 und 725. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt
durch die Planzeichnung.
3. Der Bebauungsplan Nr. 173 „Landstraße /
Kampheider Straße“ in der Fassung vom 13.03.2014 wird gemäß § 10 (1) BauGB als
Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 31.07.2014 wird
zugestimmt.
Das Plangebiet befindet sich in Haan-Ost.
Der räumliche Geltungsbereich wird umgrenzt
Ø im Norden durch die Straße „Landstraße“,
Ø im Osten durch die angrenzende gewerbliche
Bebauung Landstraße 58,
Ø im Süden durch landwirtschaftlich und
forstwirtschaftlich genutzte Fläche im Bereich Irdelen und
Ø im Westen durch die Kampheider Straße.
Das
Plangebiet umfasst in der Gemarkung Haan in Flur 9 die Flurstücke 404, 405, 515
(teilw.), 788 (teilw.), 1331 und 1332 und in Flur 10 die Flurstücke 411, 721,
725, 792 (teilw.) 890, 891, 892.“
Finanz. Auswirkung:
Durch die Planung entstehen der Stadt Haan keine Kosten. Die anfallenden
Planungs- und Erschließungskosten gehen zu Lasten des Grundstückseigentümers.
Die Kostenübernahme wird in einem städtebaulichen Vertrag vor Satzungsbeschluss
geregelt.