hier: Beschluss über Anregungen, § 3 ( 1), (2) , § 4 (1) und (2), § 4a (3) BauGB,
Satzungsbeschluss § 10 (1) BauGB
Sachverhalt:
1. Bisheriges Verfahren
Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates
der Stadt Haan hat am 19.02.2013 beschlossen, die 30. Änderung des FNP im
Bereich „Erikaweg / Leichlinger Str." und die 1. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 34 „Erikaweg / Leichlinger Str.“ gemäß § 2 (1) BauGB im Parallelverfahren
nach § 8 (3) Satz 1 BauGB aufzustellen. In derselben Sitzung wurde zudem der
Beschluss gefasst, die Bürger in Form einer Diskussionsveranstaltung an der Planung
zu beteiligen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
erfolgte am 07.11.2013. Im Anschluss daran hat die Verwaltung die Träger
öffentlicher Belange mit Schreiben vom 21.01.2014 gemäß § 4 (1) BauGB
frühzeitig an der Planung beteiligt.
Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates
der Stadt Haan hat am 15.05.2014 beschlossen, die 30. Änderung des FNP im
Bereich „Erikaweg / Leichlinger Str." und den Bebauungsplan Nr. 34, 1.
Änderung „Erikaweg / Leichlinger Straße“ öffentlich auszulegen. Die öffentliche
Auslegung erfolgte in der Zeit vom 10.06.2014 bis zum 18.07.2014. Im Rahmen der
öffentlichen Auslegung ergaben sich zahlreiche Änderungswünsche, welche eine
Änderung des Bebauungsplanentwurfes, seiner Begründung und eine erneute
öffentliche Auslegung des Planentwurfes erforderten. Der Beschluss zur erneuten
öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 34, 1. Änderung erfolgte im SUVA
am 20.01.2015. Die öffentliche Auslegung wurde in der Zeit vom 02.02.2015 bis
zum 06.03.2015 durchgeführt.
Zur 30. Änd. des Flächennutzungsplanes
ergaben sich hingegen nur wenige redaktionelle und klarstellende Änderungen.
Aufgrund dessen wurde der Beschluss zur Flächennutzungsplanänderung am
16.12.2014 durch den Rat der Stadt Haan gefasst (s. hierzu auch die Sitzungsvorlage
zur 30. Änd. des FNP zu diesem SUVA).
2. Vorgebrachte Anregungen im
Rahmen des Aufstellungsverfahrens
2.1 Vorgebrachte Anregungen im Rahmen der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB sowie im Rahmen der
frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 (1) BauGB, landesplanerische
Abstimmung nach § 34 (1) LPlG
Der Planungs- und Umweltausschuss hat
bereits in seiner Sitzung am 15.05.2014 (61/171/2014) über die Anregungen aus
der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beraten. Nach der
Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 14.02.2007 muss der Rat zur
Schaffung von Rechtssicherheit zum Beschluss des Flächen-nutzungsplanes über
alle im Laufe des Bauleitplanverfahrens vorgebrachten Stellungnahmen
einschließlich der Stellungnahmen in der frühzeitigen Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung entscheiden. Die Stellungnahmen wurden daher nach der
öffentlichen Auslegung z.T. entsprechend der neuen Sachlage aktualisiert.
a) Anregungen der Bürger im Verfahren nach §
3 (1) BauGB
Die Verwaltung hat die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB am 07.11.2013 in Form einer Diskussionsveranstaltung in der alten
Pumpstation durchgeführt. Ergänzend lagen die Unterlagen in der Zeit vom
05.11.2013 bis zum 22.11.2013 im Flur zum Planungsamt öffentlich aus. Das
Protokoll der Veranstaltung mit den Stellungnahmen der Verwaltung bzw. der
anwesenden Fachplaner ist der Anlage 1 zu entnehmen. Im Nachgang zur
Diskussionsveranstaltung wurden zudem noch schriftliche Anregungen vorgebracht.
Diese sind mit der Stellungnahme der Verwaltung der Tabelle in der Anlage 2 zu
entnehmen. Aus Datenschutzgründen wurden keine personenbezogenen Daten zu den
betroffenen Bürgern veröffentlicht.
b) Anregungen der Träger
öffentlicher Belange im Verfahren nach § 4 (1) BauGB, landesplanerische
Abstimmung nach § 34 (1) LPlG
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 21.01.2014 frühzeitig über die Planungsabsichten informiert und
dazu aufgefordert, sich bis zum 28.02.2014 zur Planung auch im Hinblick auf den
erforderlichen Umfang einer Umweltprüfung zu äußern. Zeitgleich wurde zudem die
Bezirksregierung Düsseldorf im Verfahren nach § 34 (1) LPlG (Landesplanerische
Abstimmung) mit Schreiben vom 21.01.2014 beteiligt. Die beteiligten Behörden
und Stellen, die vorgebrachten Anregungen mit den Stellungnahmen der Verwaltung
sind der Anlage 3 zu entnehmen.
2.2 Vorgebrachte
Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der
Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB, landesplanerische Abstimmung nach § 34
(5) LPlG
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2)
BauGB wurde im Amtsblatt der Stadt Haan am 28.05.2014 bekannt gemacht und
erfolgte vom 10.06.2014 bis zum 18.07.2014. Die Träger öffentlicher Belange
wurden mit Schreiben vom 02.06.2014 über die öffentliche Auslegung
benachrichtigt und Ihnen wurde zeitgleich die Möglichkeit zur Stellungnahme
gemäß § 4 (2) BauGB gegeben. Die im Rahmen der Verfahren nach § 3 (2) und § 4
(2) BauGB seitens der beteiligten Behörden und Stellen, der Naturschutzverbände
und der Bürger vorgebrachten Anregungen sind mit dem Ergebnis der Prüfung durch
die Verwaltung den Anlagen 4 und 5 zu entnehmen. Zeitgleich wurde zudem
die Bezirksregierung Düsseldorf gemäß § 34 (5) LPlG (Anfrage zur Anpassung der
Ziele der Raumordnung und Landesplanung vor der öffentlichen Auslegung) mit
Schreiben vom 27.05.2014 beteiligt. Das Ergebnis ist ebenfalls der Anlage 5 zu
entnehmen.
2.3 Vorgebrachte
Anregungen im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a (3) i.V.m. §
3 (2) BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB
Die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a
(3) i.V.m. § 3 (2) BauGB wurde im Amtsblatt der Stadt Haan am 23.01.2015
bekannt gemacht und erfolgte vom 02.02.2015 bis zum 06.03.2015. Die Träger
öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 26.01.2015 über die öffentliche
Auslegung benachrichtigt und Ihnen wurde zeitgleich die Möglichkeit zur Stellungnahme
gemäß § 4 (2) BauGB gegeben. Die im Rahmen dieses Verfahren seitens der
beteiligten Behörden und Stellen vorgebrachten Anregungen sind mit dem Ergebnis
der Prüfung durch die Verwaltung der Anlage 6 zu entnehmen.
3. Bebauungsplan
Im Rahmen der Abwägung der erneuten
öffentlichen Auslegung haben sich redaktionelle Änderungen des Planentwurfes
und der Satzungsbegründung ergeben. Im Einzelnen aufzuführen sind:
a) Änderungen
im Planentwurf
Unter der textlichen Festsetzung Nr. 13 wurde zu den
Pflanzflächen P1 entlang des Friedhofes ergänzt, dass diese durchgehend mit
immergrünen Gehölzen der beigefügten Pflanzliste anzulegen sind.
b) Änderungen in der Begründung
·
Unter
Punkt 2.1 wurde der Verfahrensverlauf um das Verfahren zur erneuten öffentlichen
Auslegung ergänzt.
·
Unter Punkt 7.1 „Verkehrslärm“ wurden aufgrund
der Anregungen des Kreises Mettmann die Ausführungen zur Lärmpegelermittlung um
eine Begründung ergänzt, warum eine Darstellung
der Nachtsituation in Form von farbigen Schallausbreitungsmodellen mit
Isophonendarstellung in diesem Falle nicht erforderlich ist. Zudem wird auf die
Überschreitung der Orientierungswerte im Bereich der Wohnbebauung an der
Ohligser Straße nunmehr explizit hingewiesen.
·
Unter Punkt 8.11
„Grünordnerische Festsetzungen“ werden die ergänzenden Pflanzfestsetzungen auf
der Fläche P1 entlang des Friedhofes aufgenommen.
·
Unter Punkt 8.1
Art der Nutzung wird ein Hinweis zum städtebaulichen Vertrag angepasst.
· In den Anlagen wird das Datum des Umweltberichtes angepasst, da hier noch ein alter Stand aufgeführt war. Offengelegen hat jedoch der Umweltbericht mit dem nunmehr geänderten Datum
c) Änderungen in den Anlagen zur Begründung
Im schalltechnischen Gutachten wurden
die seitens des Kreises Mettmann angeführten falschen Straßenbezeichnungen
korrigiert.
Durch die Änderungen in den textlichen
Festsetzungen und in der Begründung werden die Grundzüge der Planung nicht
betroffen. Sie sind ausschließlich klarstellender oder redaktioneller Art. Eine
erneute Beteiligung ist daher nicht erforderlich. Der geänderte Planentwurf und
die Satzungsbegründung sind den Anlagen 7 und 8 zu entnehmen. Die Änderungen
wurden gelb (in der Vervielfältigung grau) hinterlegt. Die Anlagen zu der
Begründung wurden den Sprechern der Fraktionen im SUVA bereits in einfacher
Ausfertigung zum Offenlagebeschluss übersendet. Sie sind zudem im Ratsinformationssystem
einzusehen. Eine Vervielfältigung erfolgt aufgrund des Umfanges nur für den
Umweltbericht (Anlage 9).
4. Beschlussempfehlung und weiteres Vorgehen
Die Verwaltung
empfiehlt, den Prüfergebnissen in den Anlagen 1-6 zuzustimmen. Des Weiteren
empfiehlt die Verwaltung, den Bebauungsplan Nr. 34, 1. Änderung
„Erikaweg/Leichlinger Straße“ in der Fassung vom 24.04.2015 als Satzung zu
beschließen und seiner Begründung in der Fassung vom 28.04.2015 zuzustimmen.
Nach erfolgter Beschlussfassung kann der Bebauungsplan Nr. 34, 1. Änderung
durch Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zur Rechtskraft gelangen. Vor der
Rechtskraft des Bebauungsplanes sind verschiedene städtebauliche Verträge mit
den Vorhabenträgern zur Sicherung der Planungsziele und der Erschließung
abzuschließen. Diese werden bereits im WLSTA am 21.05.2015 beraten und
durchlaufen ansonsten dieselbe Sitzungsfolge wie der Bebauungsplan. Sie sind
der Einladung im nicht-öffentlichen Teil zu entnehmen.
Beschlussvorschlag:
„1. Über die im
Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB und der
frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB,
über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und in der
Beteiligung nach § 4 (2) BauGB sowie über die im Rahmen der erneuten
öffentlichen Auslegung nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB vorgelegten
Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser
Sitzungsvorlage entschieden.
2. Der
Bebauungsplan Nr. 34, 1. Änderung „Erikaweg / Leichlinger Straße“ in der
Fassung vom 24.04.2015 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der
Begründung in der Fassung vom 28.04.2015 wird zugestimmt.
Das
Plangebiet befindet sich in Haan-West. Der räumliche Geltungsbereich wird im Norden
begrenzt durch die Düsseldorfer Straße, im Osten durch die Bebauung
Düsseldorfer Straße 109 und durch die Ohligser Straße 84, im Süden durch die
Ohligser Straße und den Erikaweg sowie im Westen durch die Leichlinger Straße.
Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die
Planzeichnung.“
Finanz. Auswirkung:
Die mit der Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes und des
Bebauungsplanes entstandenen Planungskosten wurden durch den Vorhabenträger
übernommen. Die in den Planbegründungen dargestellten Maßnahmen, wie die
Sicherung der Erschließungsanlagen, Kompensationsmaßnahmen, Investitionsbeitrag
für Kindergartenplätze etc. werden zum Satzungsbeschluss im Rahmen von
städtebaulichen Verträgen mit dem Projektentwickler(n) gesichert (s. hierzu den
Tagesordnungspunkt im nicht-öffentlichen Teil).
Bei Umsetzung der Wohnbebauung auf den städtischen Flurstücken 159 und
265 (teilw.) im Eckbereich Ohligser Straße / Erikaweg entstehen der Stadt Haan
Kosten für die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen und für die Entwässerung,
diese sind jedoch durch den Verkauf der Grundstücke gedeckt.