Betreff
Beratung des Haushaltes 2016, des Stellenplanes 2016 und des Haushaltssicherungskonzepts bis 2020 für den Bereich des Jugendamtes
Vorlage
51/106/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 1.     Vorbemerkungen

Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses

 

Der Jugendhilfeausschuss befasst sich nach § 71 Abs. 2 SGB VIII mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe. Gem. § 71 Abs. 3 SGB VIII soll der Jugend­hilfeausschuss vor jeder Beschlussfassung der Vertretungskörperschaft in Fra­gen der Jugendhilfe gehört werden. Der Jugendhilfeausschuss hat das Recht, Anträge an die Vertretungskörperschaft zu stellen. Nach § 5 Abs. 3 der Satzung des Jugendamtes erfolgt durch den Jugendhilfeausschuss die Vorberatung des Haushalts für den Bereich der Jugendhilfe.

 

2.      Beratung des Haushaltes 2016

 

Für die Haushaltsberatung beigefügt sind die Unterlagen für den Pro­duktbe­reich 06 - Kinder, Jugend- und Familienhilfe (Anlage 1).

 

Im Einzelnen:

 

Produkt

 

Bezeichnung

 

Seiten

Haushalts-

planentwurf

060110

Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

(fremder Träger)

364 – 369

060120

Städt. Kindertageseinrichtung Alleestr.

370 – 375

060125

Kindertageseinrichtung Bollenberg

376 – 381

060130

Kindertagespflege

382 – 385

060210

Kinder- und Jugendarbeit außerhalb von Einrich­tungen

386 – 389

060220

Einrichtungen der Jugendarbeit

390 – 395

060310

Ambulante Hilfen

396 – 401

060320

Stationäre Hilfen

402 – 405

060330

Rechtsangelegenheiten Minderjähriger

406 – 409

060340

Unterhaltsvorschuss

410 – 413

 

 

2.1    Kindertagesbetreuung in Einrichtungen

 

Produkt 060110         Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen

                                                (fremder Träger)

                                 Produkt 060120         Städt. Kindertageseinrichtung Alleestr.

          Produkt 060125         Kindertageseinrichtung Bollenberg

 

 

2.11  Finanzierung der Kindertageseinrichtungen

 

          Die Koalitionsfraktionen SPD und Grüne und die Kommunalen Spitzenverbände einigten sich darauf, dass die im Bundeshaushalt durch Wegfall des Betreuungsgeldes bis 2018 frei werdenden und den Ländern zufließenden Mit­tel durch das Land NRW bis zum Kindergartenjahr 2018/19 vollumfänglich für Maßnahmen zur Verbesserung der Kinderbetreuung eingesetzt werden.

Damit soll zur Über­brü­ckung der bestehenden strukturellen Unterfinanzierung des Gesamtaufwands im Rahmen der Kindertagesbetreuung in den drei Kin­der­gartenjahren 2016/17, 2017/18 und 2018/19 die Landesförderung um im Mittel rd. 7,5 % angehoben werden. Des Weiteren beinhaltet die Vereinbarung die Erhöhung der Kindpauschalen nach § 19 Abs. 2 KiBiz für die Kindergarten­jahre 2016/17 bis 2018/19 um 1,5 % auf 3 % (siehe Schnellbrief 294/2015 des Städte- und Gemeindebundes NRW vom 17.12.2015, Anlage 4, Rundschrei­ben-Nr. 792/15 des Landkreistages NRW vom 17.12.2015, Anlage 5, und Rundschreiben Nr. 42/919/2016 des LVR vom 11.01.2016, Anlage 6).

         

Soweit bekannt, löst die Erhöhung der Landesmittel außerhalb der Erhöhung der Kindpauschalen von 1,5 % auf 3 % keine Wirkung auf weitere Finanzierungsanteile (Jugendamtszuschuss, Elternbeiträge, Trä­geranteile etc.) aus, stellt dann ausschließlich eine Ertragsverbesserung für die Kommune dar. Das Verfahren ist derzeit unklar und konnte auch durch eine aktuelle Anfrage beim Landesjugendamt nicht geklärt werden. Aus diesem Grund findet jetzt keine Veranschlagung im Haushalt 2016 ff. statt. Sofern eine Klärung / Konkretisierung bis zur Beschlussfassung über den Haushalt 2016 im Rat am 08.03.2016 möglich wird / erfolgt, wird die Verwaltung das Ergebnis vorlegen. Bei späterer Klärung / Konkretisierung erfolgt ggf. eine überplan­mä­ßige Ertragsverbesserung.

 

Die in der vorgenannten genannten Vereinbarung enthaltene Erhöhung der Kindpauschalen von 1,5 % auf 3 % für die Kindergartenjahre 2016/17 bis 2018/19 kann beziffert werden und wird nachfolgend unter 2.12 dargestellt und nachträglich im Haushalt 2016 ff. veranschlagt (Auswirkungen auf Landeszuweisung, Jugendamtszuschuss, städtische vertragliche Leistun­gen / Übernahme Träger­anteile). Mit Rundschreiben 42/919/2016 vom 11.01.2016 führt der LVR aus, für die Erhöhung des Dynamisierungsfaktors der Kindpauschalen auf 3 % für die nächsten drei Kindergartenjahre erfolgt dem­nächst eine Gesetzesänderung. Die Erhöhung kann daher in dem zum 15.03.2016 zu stellenden Zuschussantrag (Anmeldung der Finanzierungsbedarf beim Land) noch nicht berücksichtigt werden.   

           

         

2.12  Finanzielle Auswirkungen / Änderungen im Haushalt 2016

- Jugendhilfeplanung – Kindertagesstättenbedarfsplanung 2016/17

- Vereinbarung Regierungsfraktionen / Kommunale Spitzenverbände

 

Die Jugendhilfeplanung - Kindertagesstättenbedarfsplanung 2016/17 wird dem Rat in der Sitzung am 08.03.2016 zur Beschlussfassung vorgelegt (Vorberatung im Jugendhilfeausschuss am 18.02.2016 und HFA am 23.02.2016).

Die Jugendhilfeplanungen für die beiden Kindergartenjahre 2015/16 (vom Rat beschlossen am 03.02.2015) und 2016/17 sind Grundlagen für die Anmeldung der Finanzbedarfe ans Land entsprechend den gesetzlichen Regelungen im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) sowie für die Haushaltsplanung 2016 (Jugendhil­feplanung 2015/16 für die Zeit vom 01.01. - 31.07.2016 sowie Jugendhilfepla­nung 2016/17 für die Zeit vom 01.08. - 31.12.2016). Des Weiteren werden die unter Nr. 2.11 dargestellten Vereinbarungen in den finanziellen Auswirkungen - soweit möglich – dargestellt (Dynamisierung der Kindpauschalen von 1,5 % auf 3 %).

 

Die unter 2.11 angesprochene Vereinbarung betreffend die Erhöhung der Kindpauschalen um 1,5 % auf 3 % wirkt sich im Jahr 2016 für 5 Monate (01.08.-31.12.2016), in den Jahren 2017 und 2018 ganzjährig sowie in 2019 für 7 Monate (01.01.-31.07.2019) aus.

Die finanziellen Auswirkungen der Jugendhilfeplanung 2016/2017 wirken sich in 2016 für 5 Monate (01.08.-31.12.2016) aus und wer­den im Finanzplanungszeitraum 2017 ff. fortgeschrieben.

 

Übersicht über die Veränderungen:

 

Produkt 060110 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (fremder Träger)

 

2016

2017

2018

2019

Ertragsart „Zuwendungen und allgemeine Umlagen“ (Zuweisungen vom Land)

Ansatz alt

5.020.007 €

5.075.827 €

5.185.827 €

5.238.827 €

Veränderungen aus

Jugendhilfeplanung *)

-17.975 €

-44.434 €

-45.767 €

-46.567 €

Erhöhung der Kind-

Pauschalen + 1,5%

21.399 €

54.841 €

55.622 €

32.933 €

Zusätzliche U 3-

Pauschale

2.680 €

4.360 €

4.420 €

2.620 €

Ansatz neu

5.026.111 €

5.090.594 €

5.200.102 €

5.227.813 €

 

 

 

 

 

Aufwandsart „Transferaufwendungen“ ( gesetzl. Jugendamtszuschuss u. a.)

Ansatz alt

10.205.180 €

10.255.000 €

10.637.000 €

10.793.000 €

Gesetzl. Jugend-

amtszuschuss

 

 

 

 

Veränderungen aus

Jugendhilfeplanung *)

-42.660 €

-105.470 €

-108.630 €

-110.530 €

Erhöhung der Kind-

Pauschalen + 1,5%

56.370 €

138.890 €

143.451 €

84.980 €

Zusätzliche U 3-

Pauschale

2.820 €

7.050 €

7.380 €

4.390 €

Städt. Zuschuss,

Trägeranteile

 

 

 

 

Veränderungen aus

Jugendhilfeplanung *)

-2.560 €

-6.330 €

-6.520 €

-3.870 €

Erhöhung der Kind-

Pauschalen + 1,5%

3.670 €

9.030 €

9.330 €

5.530 €

Ansatz neu

10.222.820 €

10.298.170 €

10.682.011 €

10.773.500 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produkt 060120 – Städt. Kindertageseinrichtung Alleestr.

 

2016

 

 

 

Ertragsart „Zuwendungen und allgemeine Umlagen“ (Zuweisungen vom Land)

Ansatz alt

132.650 €

 

 

 

Erhöhung der Kind-

Pauschalen + 1,5%

650 €

 

 

 

Ansatz neu

133.300 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Produkt 060120 – Kindertageseinrichtung Bollenberg

 

 

2017

2018

2019

Ertragsart „Zuwendungen und allgemeine Umlagen“ (Zuweisungen vom Land)

Ansatz alt

 

326.610 €

329.310 €

332.100 €

Veränderungen aus

Jugendhilfeplanung *)

 

-1.720 €

-1.740 €

-1.770 €

Erhöhung der Kind-

Pauschalen + 1,5%

 

2.700 €

2.730 €

2.780 €

Ansatz neu

 

327.590 €

330.300 €

333.110 €

 

 

 

 

 

*) Siehe Vorlage 51/105/2016

 

 

 

 

 

 

 

 

 

         

 

 

 

 

 

 

 

 

2.13  Investive Maßnahmen / Förderung durch das Land

 

Betreffend den Planungssachstand zu diversen Maßnahmen wird auf Kapitel 8. in der Vorlage 51/105/2016 „Jugendhilfeplanung - Kindertagesstättenbedarfspla­nung 2016/17“ verwiesen.

         

          Zu den Betriebskosten / Investitionsmaßnahmen:         

          Neubau Kindertageseinrichtung Bachstr. 64 (Private Kindergruppe Haan e. V.)

          Die Betriebskosten der neuen Kindertageseinrichtung (mit einer zusätzlichen U 3-Gruppe) sind ab 01.08.2017 als Einschätzung bei Produkt 060110 - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (fremder Trä­ger) - eingeplant.

          Die Konkretisierung der Gruppenstrukturen erfolgt über die Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2017/18 und den Haushaltsplan 2017.

 

          Neubau der städtischen Kindertageseinrichtung Bollenberg

          Die Betriebskosten für die neue viergruppige Kindertageseinrichtung mit einer neuen U 3-Gruppe und der Integration der Dependance-Gruppe der Kindertageseinrichtung Bollenberger Busch  sind ab 01.01.2017 bei Produkt 060125 - Kindertageseinrichtung Bollenberg – als Einschätzung eingeplant. Die mit Betriebsbeginn der Kindertageirichtung Bollenberg aufzulösende Kinderta­geseinrichtung Alleestraße ist bis Jahresende 2016 bei Produkt 060120 - Städt. Kindertageseinrichtung Alleestr. - eingeplant.

          Betriebsbeginn der Einrichtung Bollenberg und Auflösung der Einrichtung Allee­straße werden sich im Laufe des Jahres 2016 zeitlich konkretisieren. Erforderli­che Anpassungen erfolgen im Haushaltsplan 2017.

 

          Förderung der Neubaumaßnahme Kindertageseinrichtung Bollenberg

          Die Baukosten und die Kosten der Einrichtung / Ausstattung sind bei Produkt 060125 (siehe Haushaltsplan 2016, Seite 379) veranschlagt.

          Zum Stichtag 15.01.2016 beantragte die Verwaltung beim Land nach den ein­schlägigen Förderrichtlinien eine Investitionsförderung für 10 zusätzliche U 3-Plätze. Der förderfähige Betrag beträgt 200.000 € (10 Plätze x 20.000 €). Die maximale Förderung beträgt 90 % des förderfähigen Betrages.

          Derzeit unklar ist, ob und in welchem Umfang Fördermittel beim Land zur Verfü­gung stehen (Restmittel aus dem derzeit laufenden Förderprogramm sowie ggf. Neuverteilung durch das Land auf Grund nicht abgerufener Mittel). Eine Veranschlagung im Haushaltsplan 2016 konnte daher nicht erfolgen.

 

2.2    Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Chrysanthus und Daria – Haan vom 27.01.2016 (Anlage 7)

          - Kindertageseinrichtung „Maria vom Frieden“, Hochdahler Str. 14, Haan

 

          Die Kath. Kirchengemeinde Haan beantragt für die Neubaumaßnahme (Kosten der Einrichtung / Herrichtung des Außenspielgeländes)  unter dem 27.01.2016 die Gewährung / Auszahlung eines zusätzlichen städtischen Zuschusses in Höhe von 31.500 € über den vom Rat bereits bewilligten Zuschusses von 189.000 € hinaus (im Haushaltsplan 2015 bei Produkt 060110 veranschlagt).

          Sachverhalt:

Die Kath. Kirchengemeinde Haan beantragte für den Neubau der Kindertages­einrichtung an der Hochdahler Str. 14 unter dem 30.11.2014 zu den Kosten der Einrichtung / Herrichtung des Außenspielgeländes einen städtischen Zuschuss in Höhe von (50 % des Gesamtaufwands von 378.000 €) 189.000 €. In seiner Sit­zung am 03.02.2015 bewilligte der Rat den beantragten Zuschuss (siehe Vor­lage 51/036/2015). Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses erging am 11.08.2015 ein städtischer Zuwendungsbescheid an die Kath. Kirchengemeinde Haan.

          Nach Beantragung von Fördermitteln für den Ausbau von U 3-Plätzen beim Land unter dem 05.02.2015 erging unter dem 03.12.2015 durch das Land ein Zuwen­dungsbescheid in Höhe von 63.000 €.

          Die Stadt Haan wird gegenüber der Kath. Kirchengemeinde Haan einen Zuwendungsbescheid über die Landesförderung in Höhe von 63.000 € erteilen. Nach rechtlicher Prüfung durch das Rechtsamt der Stadt Haan ist der städtische Zuschuss von 189.000 € an die Kath. Kirchengemeinde Haan um den Betrag von 63.000 € zu kürzen.

          Daraus ergibt sich folgende Änderung des Haushaltsplanes 2016 im Produkt 060110 (Investitionshaushalt):

          Ausgabe

1.  Zuschuss an Kindertagesstätten-Träger für Kindertagesstätte Hochdahler

Str. 63.000 €

2.  Die Haushaltsermächtigung von 189.000 € aus dem Haushaltsplan 2015 für den Zuschuss an den Kindertagesstätten-Träger für die Kindertagesstätte Hochdahler Str. wird um 63.000 € verringert.               

 

          Beschluss

          nach Beratung. 

 

 

3.      Beratung des Stellenplans 2015

 

 

          Beigefügt ist für den Bereich des Jugendamtes die Stellenverteilung auf Pro­dukte sowie eine Erläuterung für eine Veränderung (Anlage 2).

 

 

 

 

4.      Beratung des Haushaltssicherungskonzepts bis 2020

 

          Für die Beratung beigefügt ist die Fortschreibung des Haushaltssicherungskon­zepts bis 2020 (Anlage 3).

 

Anlagen:

 

Anlage 1:        Haushaltsplan 2016

                          (Pro­duktbe­reich 06 - Kinder, Jugend- und Familienhilfe)

Anlage 2:        Stellenplan 2016

Anlage 3:        Haushaltssicherungskonzept bis 2020

 

Anlage 4:        Schnellbrief 294/2015 des Städte- und Gemeindebundes NRW vom 17.12.2015

Anlage 5:        Rundschreiben-Nr. 792/15 des Landkreistages NRW vom 17.12.2015

 

Anlage 6:        Rundschreiben Nr. 42/919/2016 des LVR vom 11.01.2016

 

Anlage 7:        Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Chrysanthus und Daria - Haan vom 27.01.2016

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Haushalt 2016 für den Bereich des Jugendamtes wird entsprechend dem beigefügten Verwaltungsentwurf (Anlage 1) unter Berücksichtigung der Bera­tungsergebnisse / der gefassten Einzelbeschlüsse des JHA am 18.02.2016  beschlossen.

  

2.      Der Stellenplan 2016 für den Bereich des Jugendamtes wird entsprechend dem beigefügten Verwaltungsentwurf (Anlage 2) beschlossen.

 

3.      Das Haushaltssicherungskonzept bis 2020 wird, soweit Maßnahmen den Bereich des Jugendamtes betreffen, entsprechend dem beigefügten Verwal­tungsentwurf (Anlage 3) beschlossen.