Sachverhalt:
1. Vorbemerkungen
Zuständigkeit des
Jugendhilfeausschusses
Der Jugendhilfeausschuss befasst sich nach § 71 Abs. 2 SGB VIII mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe. Gem. § 71 Abs. 3 SGB VIII soll der Jugendhilfeausschuss vor jeder Beschlussfassung der Vertretungskörperschaft in Fragen der Jugendhilfe gehört werden. Der Jugendhilfeausschuss hat das Recht, Anträge an die Vertretungskörperschaft zu stellen. Nach § 5 Abs. 3 der Satzung des Jugendamtes erfolgt durch den Jugendhilfeausschuss die Vorberatung des Haushalts für den Bereich der Jugendhilfe.
2. Beratung des Haushaltes 2016
Für die Haushaltsberatung beigefügt sind die Unterlagen für den Produktbereich 06 - Kinder, Jugend- und Familienhilfe (Anlage 1).
Im Einzelnen:
Produkt |
Bezeichnung |
Seiten Haushalts- planentwurf |
060110 |
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (fremder Träger) |
364 – 369 |
060120 |
Städt. Kindertageseinrichtung Alleestr. |
370 – 375 |
060125 |
Kindertageseinrichtung Bollenberg |
376 – 381 |
060130 |
Kindertagespflege |
382 – 385 |
060210 |
Kinder- und Jugendarbeit außerhalb von Einrichtungen |
386 – 389 |
060220 |
Einrichtungen der Jugendarbeit |
390 – 395 |
060310 |
Ambulante Hilfen |
396 – 401 |
060320 |
Stationäre Hilfen |
402 – 405 |
060330 |
Rechtsangelegenheiten Minderjähriger |
406 – 409 |
060340 |
Unterhaltsvorschuss |
410 – 413 |
2.1 Kindertagesbetreuung in
Einrichtungen
Produkt
060110 Förderung
von Kindern in Kindertageseinrichtungen
(fremder
Träger)
Produkt
060120 Städt.
Kindertageseinrichtung Alleestr.
Produkt 060125 Kindertageseinrichtung Bollenberg
2.11 Finanzierung der Kindertageseinrichtungen
Die Koalitionsfraktionen SPD und Grüne und die Kommunalen Spitzenverbände einigten sich darauf, dass die im Bundeshaushalt durch Wegfall des Betreuungsgeldes bis 2018 frei werdenden und den Ländern zufließenden Mittel durch das Land NRW bis zum Kindergartenjahr 2018/19 vollumfänglich für Maßnahmen zur Verbesserung der Kinderbetreuung eingesetzt werden.
Damit soll zur Überbrückung der bestehenden strukturellen Unterfinanzierung des Gesamtaufwands im Rahmen der Kindertagesbetreuung in den drei Kindergartenjahren 2016/17, 2017/18 und 2018/19 die Landesförderung um im Mittel rd. 7,5 % angehoben werden. Des Weiteren beinhaltet die Vereinbarung die Erhöhung der Kindpauschalen nach § 19 Abs. 2 KiBiz für die Kindergartenjahre 2016/17 bis 2018/19 um 1,5 % auf 3 % (siehe Schnellbrief 294/2015 des Städte- und Gemeindebundes NRW vom 17.12.2015, Anlage 4, Rundschreiben-Nr. 792/15 des Landkreistages NRW vom 17.12.2015, Anlage 5, und Rundschreiben Nr. 42/919/2016 des LVR vom 11.01.2016, Anlage 6).
Soweit bekannt, löst die Erhöhung der Landesmittel außerhalb der Erhöhung der Kindpauschalen von 1,5 % auf 3 % keine Wirkung auf weitere Finanzierungsanteile (Jugendamtszuschuss, Elternbeiträge, Trägeranteile etc.) aus, stellt dann ausschließlich eine Ertragsverbesserung für die Kommune dar. Das Verfahren ist derzeit unklar und konnte auch durch eine aktuelle Anfrage beim Landesjugendamt nicht geklärt werden. Aus diesem Grund findet jetzt keine Veranschlagung im Haushalt 2016 ff. statt. Sofern eine Klärung / Konkretisierung bis zur Beschlussfassung über den Haushalt 2016 im Rat am 08.03.2016 möglich wird / erfolgt, wird die Verwaltung das Ergebnis vorlegen. Bei späterer Klärung / Konkretisierung erfolgt ggf. eine überplanmäßige Ertragsverbesserung.
Die in der vorgenannten genannten Vereinbarung enthaltene Erhöhung der Kindpauschalen von 1,5 % auf 3 % für die Kindergartenjahre 2016/17 bis 2018/19 kann beziffert werden und wird nachfolgend unter 2.12 dargestellt und nachträglich im Haushalt 2016 ff. veranschlagt (Auswirkungen auf Landeszuweisung, Jugendamtszuschuss, städtische vertragliche Leistungen / Übernahme Trägeranteile). Mit Rundschreiben 42/919/2016 vom 11.01.2016 führt der LVR aus, für die Erhöhung des Dynamisierungsfaktors der Kindpauschalen auf 3 % für die nächsten drei Kindergartenjahre erfolgt demnächst eine Gesetzesänderung. Die Erhöhung kann daher in dem zum 15.03.2016 zu stellenden Zuschussantrag (Anmeldung der Finanzierungsbedarf beim Land) noch nicht berücksichtigt werden.
2.12 Finanzielle Auswirkungen /
Änderungen im Haushalt 2016
- Jugendhilfeplanung
– Kindertagesstättenbedarfsplanung 2016/17
- Vereinbarung Regierungsfraktionen / Kommunale Spitzenverbände
Die Jugendhilfeplanung - Kindertagesstättenbedarfsplanung 2016/17 wird dem Rat in der Sitzung am 08.03.2016 zur Beschlussfassung vorgelegt (Vorberatung im Jugendhilfeausschuss am 18.02.2016 und HFA am 23.02.2016).
Die Jugendhilfeplanungen für die beiden Kindergartenjahre 2015/16 (vom Rat beschlossen am 03.02.2015) und 2016/17 sind Grundlagen für die Anmeldung der Finanzbedarfe ans Land entsprechend den gesetzlichen Regelungen im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) sowie für die Haushaltsplanung 2016 (Jugendhilfeplanung 2015/16 für die Zeit vom 01.01. - 31.07.2016 sowie Jugendhilfeplanung 2016/17 für die Zeit vom 01.08. - 31.12.2016). Des Weiteren werden die unter Nr. 2.11 dargestellten Vereinbarungen in den finanziellen Auswirkungen - soweit möglich – dargestellt (Dynamisierung der Kindpauschalen von 1,5 % auf 3 %).
Die unter 2.11 angesprochene Vereinbarung betreffend die Erhöhung der Kindpauschalen um 1,5 % auf 3 % wirkt sich im Jahr 2016 für 5 Monate (01.08.-31.12.2016), in den Jahren 2017 und 2018 ganzjährig sowie in 2019 für 7 Monate (01.01.-31.07.2019) aus.
Die finanziellen Auswirkungen der Jugendhilfeplanung 2016/2017 wirken sich in 2016 für 5 Monate (01.08.-31.12.2016) aus und werden im Finanzplanungszeitraum 2017 ff. fortgeschrieben.
Übersicht über die Veränderungen:
Produkt 060110 – Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen (fremder Träger) |
||||
|
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Ertragsart
„Zuwendungen und allgemeine Umlagen“ (Zuweisungen vom Land) |
||||
Ansatz alt |
5.020.007
€ |
5.075.827
€ |
5.185.827
€ |
5.238.827
€ |
Veränderungen aus Jugendhilfeplanung *) |
-17.975
€ |
-44.434
€ |
-45.767
€ |
-46.567
€ |
Erhöhung der Kind- Pauschalen + 1,5% |
21.399
€ |
54.841
€ |
55.622
€ |
32.933
€ |
Zusätzliche U 3- Pauschale |
2.680
€ |
4.360
€ |
4.420
€ |
2.620
€ |
Ansatz
neu |
5.026.111
€ |
5.090.594
€ |
5.200.102
€ |
5.227.813
€ |
|
|
|
|
|
Aufwandsart
„Transferaufwendungen“ ( gesetzl. Jugendamtszuschuss u. a.) |
||||
Ansatz alt |
10.205.180
€ |
10.255.000
€ |
10.637.000
€ |
10.793.000
€ |
Gesetzl. Jugend- amtszuschuss |
|
|
|
|
Veränderungen aus Jugendhilfeplanung *) |
-42.660
€ |
-105.470
€ |
-108.630
€ |
-110.530
€ |
Erhöhung der Kind- Pauschalen + 1,5% |
56.370
€ |
138.890
€ |
143.451
€ |
84.980
€ |
Zusätzliche U 3- Pauschale |
2.820
€ |
7.050
€ |
7.380
€ |
4.390
€ |
Städt. Zuschuss, Trägeranteile |
|
|
|
|
Veränderungen aus Jugendhilfeplanung *) |
-2.560
€ |
-6.330
€ |
-6.520
€ |
-3.870
€ |
Erhöhung der Kind- Pauschalen + 1,5% |
3.670
€ |
9.030
€ |
9.330
€ |
5.530
€ |
Ansatz
neu |
10.222.820
€ |
10.298.170
€ |
10.682.011
€ |
10.773.500
€ |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Produkt
060120 – Städt. Kindertageseinrichtung Alleestr. |
||||
|
2016 |
|
|
|
Ertragsart
„Zuwendungen und allgemeine Umlagen“ (Zuweisungen vom Land) |
||||
Ansatz alt |
132.650
€ |
|
|
|
Erhöhung der Kind- Pauschalen + 1,5% |
650
€ |
|
|
|
Ansatz
neu |
133.300
€ |
|
|
|
|
|
|
|
|
Produkt
060120 – Kindertageseinrichtung Bollenberg |
||||
|
|
2017 |
2018 |
2019 |
Ertragsart
„Zuwendungen und allgemeine Umlagen“ (Zuweisungen vom Land) |
||||
Ansatz alt |
|
326.610
€ |
329.310
€ |
332.100
€ |
Veränderungen aus Jugendhilfeplanung *) |
|
-1.720
€ |
-1.740
€ |
-1.770
€ |
Erhöhung der Kind- Pauschalen + 1,5% |
|
2.700
€ |
2.730
€ |
2.780
€ |
Ansatz
neu |
|
327.590
€ |
330.300
€ |
333.110
€ |
|
|
|
|
|
*) Siehe Vorlage 51/105/2016 |
2.13 Investive Maßnahmen /
Förderung durch das Land
Betreffend den Planungssachstand zu diversen Maßnahmen wird auf Kapitel 8. in der Vorlage 51/105/2016 „Jugendhilfeplanung - Kindertagesstättenbedarfsplanung 2016/17“ verwiesen.
Zu den Betriebskosten / Investitionsmaßnahmen:
Neubau Kindertageseinrichtung Bachstr. 64 (Private Kindergruppe Haan e. V.)
Die Betriebskosten der neuen Kindertageseinrichtung (mit einer zusätzlichen U 3-Gruppe) sind ab 01.08.2017 als Einschätzung bei Produkt 060110 - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (fremder Träger) - eingeplant.
Die Konkretisierung der Gruppenstrukturen erfolgt über die Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2017/18 und den Haushaltsplan 2017.
Neubau der städtischen Kindertageseinrichtung Bollenberg
Die Betriebskosten für die neue viergruppige Kindertageseinrichtung mit einer neuen U 3-Gruppe und der Integration der Dependance-Gruppe der Kindertageseinrichtung Bollenberger Busch sind ab 01.01.2017 bei Produkt 060125 - Kindertageseinrichtung Bollenberg – als Einschätzung eingeplant. Die mit Betriebsbeginn der Kindertageirichtung Bollenberg aufzulösende Kindertageseinrichtung Alleestraße ist bis Jahresende 2016 bei Produkt 060120 - Städt. Kindertageseinrichtung Alleestr. - eingeplant.
Betriebsbeginn der Einrichtung Bollenberg und Auflösung der Einrichtung Alleestraße werden sich im Laufe des Jahres 2016 zeitlich konkretisieren. Erforderliche Anpassungen erfolgen im Haushaltsplan 2017.
Förderung der Neubaumaßnahme Kindertageseinrichtung Bollenberg
Die Baukosten und die Kosten der Einrichtung / Ausstattung sind bei Produkt 060125 (siehe Haushaltsplan 2016, Seite 379) veranschlagt.
Zum Stichtag 15.01.2016 beantragte die Verwaltung beim Land nach den einschlägigen Förderrichtlinien eine Investitionsförderung für 10 zusätzliche U 3-Plätze. Der förderfähige Betrag beträgt 200.000 € (10 Plätze x 20.000 €). Die maximale Förderung beträgt 90 % des förderfähigen Betrages.
Derzeit unklar ist, ob und in welchem Umfang Fördermittel beim Land zur Verfügung stehen (Restmittel aus dem derzeit laufenden Förderprogramm sowie ggf. Neuverteilung durch das Land auf Grund nicht abgerufener Mittel). Eine Veranschlagung im Haushaltsplan 2016 konnte daher nicht erfolgen.
2.2 Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Chrysanthus und Daria – Haan vom 27.01.2016 (Anlage 7)
- Kindertageseinrichtung „Maria vom Frieden“, Hochdahler Str. 14, Haan
Die Kath. Kirchengemeinde Haan beantragt für die Neubaumaßnahme (Kosten der Einrichtung / Herrichtung des Außenspielgeländes) unter dem 27.01.2016 die Gewährung / Auszahlung eines zusätzlichen städtischen Zuschusses in Höhe von 31.500 € über den vom Rat bereits bewilligten Zuschusses von 189.000 € hinaus (im Haushaltsplan 2015 bei Produkt 060110 veranschlagt).
Sachverhalt:
Die Kath. Kirchengemeinde Haan beantragte für den Neubau der Kindertageseinrichtung an der Hochdahler Str. 14 unter dem 30.11.2014 zu den Kosten der Einrichtung / Herrichtung des Außenspielgeländes einen städtischen Zuschuss in Höhe von (50 % des Gesamtaufwands von 378.000 €) 189.000 €. In seiner Sitzung am 03.02.2015 bewilligte der Rat den beantragten Zuschuss (siehe Vorlage 51/036/2015). Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses erging am 11.08.2015 ein städtischer Zuwendungsbescheid an die Kath. Kirchengemeinde Haan.
Nach Beantragung von Fördermitteln für den Ausbau von U 3-Plätzen beim Land unter dem 05.02.2015 erging unter dem 03.12.2015 durch das Land ein Zuwendungsbescheid in Höhe von 63.000 €.
Die Stadt Haan wird gegenüber der Kath. Kirchengemeinde Haan einen Zuwendungsbescheid über die Landesförderung in Höhe von 63.000 € erteilen. Nach rechtlicher Prüfung durch das Rechtsamt der Stadt Haan ist der städtische Zuschuss von 189.000 € an die Kath. Kirchengemeinde Haan um den Betrag von 63.000 € zu kürzen.
Daraus ergibt sich folgende Änderung des Haushaltsplanes 2016 im Produkt 060110 (Investitionshaushalt):
Ausgabe
1. Zuschuss an Kindertagesstätten-Träger für Kindertagesstätte Hochdahler
Str. 63.000 €
2. Die Haushaltsermächtigung von 189.000 € aus dem Haushaltsplan 2015 für den Zuschuss an den Kindertagesstätten-Träger für die Kindertagesstätte Hochdahler Str. wird um 63.000 € verringert.
Beschluss
nach Beratung.
3. Beratung des Stellenplans
2015
Beigefügt ist für den Bereich des Jugendamtes die Stellenverteilung auf Produkte sowie eine Erläuterung für eine Veränderung (Anlage 2).
4. Beratung
des Haushaltssicherungskonzepts bis 2020
Für die Beratung beigefügt ist die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts bis 2020 (Anlage 3).
Anlagen:
Anlage 1: Haushaltsplan 2016
(Produktbereich 06 - Kinder, Jugend- und Familienhilfe)
Anlage 2: Stellenplan 2016
Anlage 3: Haushaltssicherungskonzept bis 2020
Anlage 4: Schnellbrief 294/2015 des Städte- und Gemeindebundes NRW vom 17.12.2015
Anlage 5: Rundschreiben-Nr. 792/15 des Landkreistages NRW vom 17.12.2015
Anlage 6: Rundschreiben Nr. 42/919/2016 des LVR vom 11.01.2016
Anlage 7: Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Chrysanthus und Daria - Haan vom 27.01.2016
Beschlussvorschlag:
1. Der Haushalt 2016 für den Bereich des Jugendamtes wird entsprechend dem beigefügten Verwaltungsentwurf (Anlage 1) unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse / der gefassten Einzelbeschlüsse des JHA am 18.02.2016 beschlossen.
2. Der Stellenplan 2016 für den Bereich des Jugendamtes wird entsprechend dem beigefügten Verwaltungsentwurf (Anlage 2) beschlossen.
3. Das Haushaltssicherungskonzept bis 2020 wird, soweit Maßnahmen den Bereich des Jugendamtes betreffen, entsprechend dem beigefügten Verwaltungsentwurf (Anlage 3) beschlossen.