hier: Offenlagebeschluss, § 3 (2) BauGB
Sachverhalt:
1. Bisheriges Verfahren
Die Fa. BMFS GmbH & Co KG ist Eigentümerin der denkmalgeschützten, inzwischen umfangreich sanierten und modernisierten ehemaligen Wasserpumpstation in Haan. Mit Schreiben vom 31.03.2016 hat diese einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gestellt, um hierdurch an der südlichen Stirnseite des Gebäudes einen Anbau für zusätzliche Büroräume zu errichten. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr hat dem Antrag in seiner Sitzung am 26.04.2016 entsprochen und den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 186 "Zur Pumpstation" gefasst (s. Anlage 1). Das Bebauungsplanverfahren wird als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Aufgrund dessen wurde die Möglichkeit genutzt, auf die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB zu verzichten. Gemäß Beschluss des Ausschusses wurde die Verwaltung hingegen mit der Durchführung der frühzeitigen Bürgerinformation nach § 3 (1) BauGB beauftragt.
2. Anregungen der Bürger im Verfahren nach § 3 (1) BauGB
Die Verwaltung hat die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB am 18.05.2016 in
Form einer Diskussionsveranstaltung im Pumpensaal der alten Pumpstation
durchgeführt. Das Protokoll der Veranstaltung mit den Stellungnahmen der
Verwaltung und der beteiligten Ingenieurbüros ist der Anlage 2 zu entnehmen.
Zudem wurde den Ausschussmitgliedern bereits zum Aufstellungsbeschluss am 26.04.2016 ein Schreiben von 13 Familien der Straße Zur
Pumpstation mit deren
Anregungen übergeben, welches der Anlage 3 mit der Stellungnahme der Verwaltung zu entnehmen ist.
Nach der Bürgerveranstaltung sind keine weiteren schriftlichen Stellungsnahmen
seitens der Bürgerschaft eingereicht worden.
Aus den vorgetragenen
Anregungen haben sich keine Änderungen der Planung ergeben. Um die seitens der
Anwohner aufgeführten Konflikte im Rahmen von größeren Veranstaltungen durch
Parksuchverkehr und falsch abgestellte Fahrzeuge im Gebiet Zur Pumpstation
zukünftig auszuschließen, wird im Rahmen des Durchführungsvertrages die hierzu
erforderliche Parkplatzeinweisung genauer definiert und verpflichtend
vorgeschrieben.
3. Bebauungsplanentwurf
Durch das Büro ISR ist im Auftrag des
Vorhabenträgers ein Bebauungsplanentwurf mit Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlagen
4 und 5) und eine Entwurfsbegründung (Anlage 6) jeweils mit Stand
vom 23.05.2016 erarbeitet worden. Die Ziele, Zwecke und Inhalte der Planung
sind diesen Unterlagen im Detail zu entnehmen. Im Rahmen der Planerarbeitung
sind zudem eine Verkehrsuntersuchung durch das Büro Runge IVP und eine
Schalltechnische Untersuchung durch das Büro Peutz Consult erarbeitet worden,
die Anlage der Begründung sind.
Aufgrund des Umfangs und der häufig farbigen Darstellung wurden die
Gutachten der Sitzungsvorlage nicht als Kopie beigefügt. Den Sprechern der
Fraktionen im SUVA werden jeweils ein gedruckter Entwurf des Bebauungsplanes
mit dem dazugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplan und ein farbiger Ausdruck
der Gutachten für die Beratungen in den Fraktionen zur Verfügung gestellt.
Sämtliche Unterlagen sind zudem im Ratsinformationssystem einsehbar.
4. Beschlussempfehlung und weitere Vorgehensweise
Die Verwaltung empfiehlt, dem vorliegenden
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 186 „Zur Pumpstation“ mit dem
Vorhaben- und Erschließungsplan und der Begründung, jeweils in der Fassung vom
23.05.2016 zuzustimmen und die öffentliche Auslegung der Planung nach § 3 (2)
BauGB zu beschließen.
Nach erfolgtem Beschluss wird der
Bebauungsplanentwurf mit seiner Begründung für die Dauer eines Monats
öffentlich ausgelegt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden gemäß § 4 (2)
BauGB von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und um Abgabe einer
Stellungnahme gebeten. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung sowie im
Beteiligungsverfahren vorgebrachten Anregungen werden geprüft und anschließend
von der Verwaltung dem Stadtrat zur Beratung und Entscheidung über den
Satzungsbeschluss vorgelegt.
Da das Gebäude der alten Pumpstation unter Denkmalschutz steht und der geplante Anbau daher besonderen gestalterischen Anforderungen unterliegt, soll das Planvorhaben am 04.07.2016 dem Gestaltungsbeirat vorgestellt werden. Sich hieraus ergebene Anregungen können dann im Rahmen der öffentlichen Auslegung bzw. im Rahmen der hierzu zu erarbeitenden Abwägung Berücksichtigung finden.
Beschlussvorschlag:
1. Dem Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 186 „Zur Pumpstation“ mit dem Vorhaben- und
Erschließungsplan und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 23.05.2016
wird zugestimmt.
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk
Unterhaan, westlich der Bahnlinie Wuppertal-Köln und südlich der Düsseldorfer
Straße im Wohnbaugebiet „Zur Pumpstation“. Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke Gemarkung Haan, Flur 33, Flurstücke Nr.
630 und 631. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt
durch die Planzeichnung.
2. Der
beschlossene Planentwurf mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan und der
Begründung ist gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
Finanz. Auswirkung:
Der Verwaltung entstehen durch die Umsetzung der Planung keine externen Kosten. Der Vorhabenträger muss sich im Rahmen des Durchführungsvertrages zur Tragung sämtlicher Kosten verpflichten.