hier: Beschluss über die abgegebenen Stellungnahmen, § 3 (2) BauGB,
Satzungsbeschluss, § 10 (1) BauGB
Sachverhalt:
1./ Bisheriges Verfahren
Der
Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Haan hat am 09.06.2009 die
öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 143 „Windhövel“ beschlossen. Die
berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 29.06.2009 beteiligt und von der öffentlichen Auslegung
benachrichtigt. Die Auslegung wurde am 26.06.2009 ortsüblich bekannt gemacht
und erfolgte vom 06.07.2009 bis zum 07.08.2009.
2./ Zusammenfassung der
Prüfergebnisse
Die
Verwaltung empfiehlt, die Anregungen entsprechend den Prüfungsergebnissen in
den Anlagen 1 und 1a zurückzuweisen bzw. zu berücksichtigen.
Es sind keine
Anregungen eingegangen, die eine Änderung des Planentwurfs erfordern.
3. Änderungen der Begründung
Einige der vorgebrachten, in der Anlage 1 enthaltenen Stellungnahmen erfordern Änderungen / Ergänzungen der Begründung. Im einzelnen sind dies:
- Kapitel 1.6:
Klarstellung, dass die Vorgänger-Bebauungspläne theoretisch noch
umsetzbar wären, allerdings nicht unter den geänderten städtebaulichen Zielen.
(Damit wird deren prinzipielle Nichtigkeit verneint. Diese hätte u. U. dazu
geführt, dass die Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung des Bebauungsplans Nr. 143
sich auf sämtliche planerisch bedingten Eingriffe zu beziehen hätte und
nicht – der Diktion des § 1a (3) BauGB folgend – nur auf die durch die
geänderte Planung neu hinzu kommenden Eingriffe. Die Bilanzierung i. R.
des Bebauungsplans Nr. 143 wäre in diesem Fall fehlerhaft und vollständig neu
vorzunehmen.)
- Kapitel 2.1:
redaktionelle Änderungen
- Kapitel 2.1:
redaktionelle
Ergänzungen / Änderungen (weitere Klarstellungen zur Festsetzung einer
abgestuften max. Gebäudehöhe)
- Kapitel 2.7:
Ergänzung der Begründung zum Ausschluss von
Vergnügungsstätten (Aufnahme des mögl. Auftreten eines neuen Typus von
kerngebietstypischen, großflächigen Vergnügungsstätten)
- Kapitel 3.2.1.2 und Kapitel
3.2.2:
Ergänzungen / Änderungen des Kapitels zur
Immissionsproblematik (Die Änderungen dienen vor allem der Klarstellung und der
Erläuterung der immissionstechnischen Zusammenhänge, des weiteren werden Bezüge
zur aktuellen Rechtsprechung hergestellt)
- Kapitel 6:
Ergänzungen hinsichtlich der Umlegungsthematik (Ausführungen zur Berücksichtigung der Eigentümerinteressen im Umlegungsverfahren)
- Kapitel 4.3.1 und 4.3.2 des Umweltberichts:
notwendige Anpassung an die Änderungen unter Kapitel 3.2.1.2 der Begründung, redaktionelle Ergänzung
Die geänderten / ergänzten Passagen der Begründung sind durch Streichungen bzw. durch Fettschrift sowie mit einer Rahmenlinie am rechten Seitenrand gekennzeichnet.
4./ Empfehlung der Verwaltung
für die weitere Vorgehensweise
Die Verwaltung empfiehlt, den Bebauungsplan Nr. 143
„Windhövel“ als Satzung zu beschließen und seiner Begründung in der geänderten
Fassung vom 06.09.2009 zuzustimmen.
Nach
dem Satzungsbeschluss kann die Planung durch Bekanntmachung im Amtsblatt in
Kraft gesetzt werden.
Beschlussvorschlag:
„1. Über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB
vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 143 „Windhövel“ wird
entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.
2. Der Bebauungsplan Nr. 143 „Windhövel“ in der Fassung vom 25.05.2009
wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der
Fassung vom 06.09.2009 wird zugestimmt.
Das Plangebiet des
Bebauungsplans Nr. 143 umfasst die Fläche zwischen dem Neuen Markt
einschließlich seiner Platzfläche, der Kaiserstraße, der Schillerstraße und dem
Schillerpark.
Die genaue Festlegung des
räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.“
Finanz. Auswirkung:
keine