hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung, § 3 (2) BauGB
Sachverhalt:
1. Bisheriges Verfahren
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt
und Verkehr der Stadt Haan hat am 23.06.2020 den Aufstellungsbeschluss für den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 199 „Flurstraße-Ost“ als Bebauungsplan der
Innentwicklung gemäß § 13a gefasst.
Der Aufstellungsbeschluss wurde gem. § 2 (1)
BauGB am 21.09.2020 ortsüblich bekannt gemacht.
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand am Mittwoch, den 30.09.2020 in Form
einer Diskussionsveranstaltung im Sitzungssaal statt. In der Zeit vom
28.09.2020 bis zum 12.10.2020 konnten die Unterlagen im Amt für Stadtplanung
und Bauaufsicht der Stadt Haan zudem eingesehen werden.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB wurde im Zeitraum vom
06.11.2020 bis 14.12.2020 durchgeführt.
2. Stellungnahmen aus der Bürgerschaft im
Verfahren nach § 3 (1) BauGB
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit wurde auf Grundlage der im Aufstellungsbeschluss formulierten
Planungsziele (Sitzungsvorlage SUVA 61/334/2020) sowie auf Basis der
vorgelegten Vorentwürfe für den Vorhaben- und Erschließungsplan und den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan des durch den Investor beauftragten
Planungsbüros Wolters Partner durchgeführt. Das Protokoll der
Diskussionsveranstaltung mit den Stellungnahmen der Verwaltung und des
beteiligten Ingenieurbüros ist der Anlage 1 zu entnehmen. Die zusätzlich
eingegangenen Stellungnahmen sowie das jeweilige Prüfergebnis durch die
Verwaltung sind der Anlage 2 zu entnehmen.
3. Stellungnahmen der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange im Verfahren nach § 4 (1) BauGB
Die frühzeitige Beteiligung
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurde auf Grundlage der
vorgelegten Vorentwürfe für den Vorhaben- und Erschließungsplan und den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan durchgeführt. Zusätzlich erfolgte die Beteiligung auf Grundlage
des Protokolls der Diskussionsveranstaltung sowie dem zwischenzeitlich
erarbeiteten Entwässerungskonzept, der Artenschutzprüfung und dem
Verkehrsgutachten. Die einzelnen Stellungnahmen sowie das jeweilige
Prüfergebnis durch die Verwaltung sind der Anlage 3 zu entnehmen.
4. Bebauungsplanentwurf
Aufbauend auf dem oben aufgeführten
Aufstellungsbeschluss und den Ergebnissen aus der frühzeitigen Beteilung der
Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange hat das durch den Investor
beauftrage Planungsbüro Wolters Partner einen Planentwurf zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 199 „Flurstraße-Ost“ erarbeitet. Die Ziele, Zwecke und
Inhalte der Planung sind dem Bebauungsplanentwurf, der aus Vorhaben- und
Erschließungsplan sowie vorhabenbezogenem Bebauungsplan besteht und der
Begründung, jeweils mit Stand vom 21.05.2021, zu entnehmen (siehe Anlagen 4
und 5).
Im Vergleich zu den o.g. ersten Vorentwürfen
des Vorhaben- und Erschließungsplans sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
gab es, auf Grundlage der bisherigen Beteiligungsschritte und der erarbeiteten
Fachplanungen, insbesondere nachfolgende hervorzuhebende Änderungen bzw.
Ergänzungen:
·
Die
Zufahrt zur Tiefgarage befindet sich nun, zur besseren Ausnutzbarkeit der
Tiefgaragen- und Gebäudegrundfläche des Gebäudes 1, an der westlichen Seite der
Grundstücksgrenze zur Flurstraße. Weiterhin wurde ein Wartebereich für von der
Flurstraße einfahrende Pkw vorgesehen, damit es zu keinen Beeinträchtigungen im
fließenden Verkehr kommt, da die Rampe nur einspurig befahrbar ist.
·
Bei
den beiden südlichen Gebäuden (Gebäude 2 und 3) wurde der Abstand zum
Baumbestand jeweils noch um rd. einen Meter erhöht, um mögliche Beeinträchtigungen
auszuschließen.
·
Auf
die Festsetzung einer privaten Grünfläche im südlichen Bereich wird verzichtet,
da die Festsetzung als Erhaltungsfläche dem Ziel der dauerhaften Erhaltung des
Baumbestandes bereits vollumfänglich Rechnung trägt.
Niederschlagsentwässerung
Nach Vorgabe der Unteren Wasserbehörde beim
Kreis Mettmann wurde eine ortsnahe Versickerung des Niederschlagswassers
geprüft und planerisch umgesetzt.
Auch auf Anregung des städtischen
Tiefbaumtes wurde für die geplante Versickerung ein Fachgutachten vorgelegt,
welches sich auch mit möglichen negativen Auswirkungen auf benachbarte
Grundstücke befasst und solche ausschließt.
Die Versickerung erfolgt über ein modulares
Rigolensystem, das über einen Notüberlauf an die Kanalisation angeschlossen
wird. Weiterhin ist eine Verwallung als Not-Rückhalteraum vorgesehen, um einen
Oberflächenabfluss auf benachbarte Grundstücke in jedem Fall auszuschließen.
Durch die Versickerung vor Ort wird der Maßgabe des Wasserhaushaltgesetzes
entsprochen und gleichzeitig wird eine zusätzliche Belastung der Kanalisation
vermieden.
Die Anlage ist so zu errichten und zu
betreiben, dass negative Auswirkungen auf den Baumbestand ausgeschlossen
werden. Dies wird auch in dem noch abzuschließenden Durchführungsvertrag
festgelegt.
Anlagen der Begründung
Als Anlage der Begründung wurden
verschiedene Gutachten und ergänzende Unterlagen vorgelegt: Dazu gehört unter
anderem ein Artenschutzgutachten, eine schalltechnische Untersuchung,
Unterlagen zur Versickerung des Niederschlagswassers, eine Verkehrsuntersuchung
sowie Aussagen zum Baumbestand. (s. Anlagen 5.1 - 5.6). Die Gutachten
und ergänzenden Unterlagen als Bestandteil der Begründung sind aufgrund ihres
Umfangs nur im Ratsinformationssystem hinterlegt.
Durchführungsvertrag
Neben den Regelungen zur
Niederschlagsentwässerung verpflichtet sich der Vorhabenträger im Rahmen des
noch abzuschließenden Durchführungsvertrages u.a. zur Umsetzung eines Anteils
von 30% der Wohnfläche im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus, die
Schaffung von 1,5 Stellplätzen pro Wohneinheit sowie zur Umsetzung der
artenschutzrelevanten bzw. baumschutzrelevanten Maßnahmen.
5. Beschlussempfehlung
und weiteres Verfahren
Die Verwaltung empfiehlt, dem vorgelegten Entwurf
des vorhabebezogenen Bebauungsplans Nr. 199 und seiner Begründung, jeweils in
der Fassung vom 21.05.2021, zuzustimmen und deren öffentliche Auslegung nach §
3 (2) BauGB zu beschließen.
Nach erfolgtem Beschluss wird der
Bebauungsplanentwurf mit seiner Begründung für die Dauer eines Monats
öffentlich ausgelegt.
Als bereits vorliegende, nach Einschätzung
der Stadt Haan wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen sollen – neben dem
Protokoll zur Diskussionsveranstaltung - folgende Schreiben von Trägern öffentlicher
Belange und Bürgern mit ausgelegt werden (s. hierzu auch Anlage 6):
• Schreiben
des Kreises Mettmann vom 12.12.2020
• Schreiben
der AGNU Haan vom 25.11.2020
• Schreiben
des Geologischen Dienst NRW vom 24.11.2020
• Schreiben
des Landesbetriebs Straßen NRW vom 20.11.2020
• Auszug
aus der Niederschrift über die Diskussionsveranstaltung vom 30.09.2020
• Schreiben
eines Bürgers vom 04.10.2020
• Schreiben
eines Bürgers vom 06.10.2020
• Schreiben
eines Bürgers vom 07.10.2020
• Schreiben
eines Bürgers vom 06.10.2020
• Schreiben
eines Bürgers vom 11.10.2020
Die Behörden und Träger öffentlicher
Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden
gemäß § 4 (2) BauGB von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und um Abgabe
einer Stellungnahme gebeten.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung
eingegangenen sowie sämtliche bisher vorgebrachten Anregungen werden nach
Abschluss der vorgenannten Verfahren geprüft und anschließend von der
Verwaltung dem Stadtrat zur Beratung und Entscheidung über den
Satzungsbeschluss vorgelegt.
7. Finanzielle
Auswirkungen
Der Verwaltung entstehen durch die Planung
keine externen Kosten. Die anfallenden Planungs- und Durchführungskosten gehen
zu Lasten des Investors.
8. Nachhaltigkeitskriterien
und Generationengerechtigkeit
Sowohl Nachhaltigkeit als auch
Generationengerechtigkeit sind im Baugesetzbuch fest verankert. Gemäß § 1 (5)
BauGB sollen Bauleitpläne „eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die
sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in
Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt,
und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter
Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten“.
Nähere Ausführungen zu den einzelnen
Wirkungsbereichen, die gem. § 1 (6) BauGB bei der Aufstellung von Bauleitplänen
zu berücksichtigen sind, insbesondere zu sozialen Belangen und Belangen des
Umwelt- und Naturschutzes, lassen sich der Begründung (Anlage 5)
entnehmen.
Der Investor verpflichtet sich im Rahmen des
städtebaulichen Vertrags zu Maßnahmen, die sich positiv sowohl auf
Nachhaltigkeitskriterien als auch die Generationengerechtigkeit auswirken.
Hierbei ist insbesondere hervorzuheben, dass 30 Prozent der Wohnfläche als
geförderter Wohnraum umzusetzen sind.
Anlagen:
Hinweis: Drei einzelne Anlagen der Begründung zur
Entwässerungsplanung wurden zwecks Übersichtlichkeit für die Vorlage unter
Anlage 5.5. B zusammengefasst.
Anlage 1 Niederschrift
über die Diskussionsveranstaltung am 30.09.2020 zur Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 199 „ Flurstraße-Ost“ inkl. Präsentation
Anlage 2 Stellungnahmen
im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß
§ 3 (1) BauGB mit dem jeweiligen Ergebnis der Prüfung
Anlage 3 Stellungnahmen
im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß
§ 4 (1) BauGB mit dem jeweiligen Ergebnis der Prüfung
Anlage 4 Entwurf
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 199 „Flurstraße-Ost“ inkl. Vorhaben-
und Erschließungsplan mit Stand vom 21.05.2021
Anlage 5 Entwurf
der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 199 „Flurstraße-Ost“ in
der Fassung vom 21.05.2021
Anlage 5.1 Schalltechnische
Untersuchung des Büros Grasny + Zanolli
Anlage 5.2 Verkehrsuntersuchung
des Büros Runge IVP
Anlage 5.3 A Ergebnisbericht
zur Erfassung artenschutzrelevanter Arten des Büros naturgutachten oliver
tillmanns
Anlage 5.3 B Artenschutzrechtliche
Prüfung des Büros Selzner
Anlage 5.4 A Erfassung
des Baumbestands des Büros Selzner
Anlage 5.4 B Bilanzierung
des Baumbestands des Büros WoltersPartner
Anlage 5.4 C Ergänzende
Stellungnahmen zu den Auswirkungen der Versickerungsanlage auf den Baumbestand
der Büros Selzner und Fülling
Anlage 5.5 A Erläuterung
zum Entwässerungskonzept des Büros Selzner
Anlage 5.5 B Details
zur Entwässerungsplanung des Büros Selzner
Anlage 5.5 C Entwässerungskonzept
mit Baumbestand des Büros Selzner
Anlage 5.5 D Versickerungs-
bzw. Bodengutachten des Büros Fülling
Anlage 5.6 Architektonisches
Konzept des Büros pagelhenn
Anlage 6 Nach
Einschätzung der Stadt Haan wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene
Stellungnahmen mit Stand vom 15.06.2021
Beschlussvorschlag:
1.
Dem
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 199 „Flurstraße-Ost“ und
seiner Begründung, jeweils in der Fassung vom 21.05.2021 wird zugestimmt.
Das
Plangebiet befindet sich in Haan-West und erstreckt sich westlich und südlich
der Bebauung Flurstraße 23. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung zu
entnehmen.
2.
Der
beschlossene Planentwurf mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan, die
Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadt Haan wesentlichen, bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich
auszulegen.