Sachverhalt:
Bisherige Beschlusslage:
Der Rat der Stadt Haan hat in seiner Sitzung am 11.05.2022
den Neubau eines Rathauses beschlossen. Für die bauliche Umsetzung wurde ein
Kostenrahmen in Höhe von 42,8 Mio. EUR freigegeben (s. Vorlage 65/004/2021). In
seiner Sitzung am 29.10.2019 hat der Rat der Stadt Haan die bei der weiteren
Planung zu beachtenden Nachhaltigkeitsstrategien freigegeben (s. Vorlage
65/066/2019). Bereits am 30.10.2018 hat der Rat der Stadt Haan entschieden, den
Standort Windhövel für die weiteren Planungen zu Grunde zu legen (s. Vorlage
61/243/2018)
Flächenbedarf:
Im Vorfeld der Weiterbearbeitung des Wettbewerbsbeitrags
wurde der aktuelle Flächenbedarf des Rathauses zusammen mit den
beteiligten Dezernaten überprüft. Der Flächenbedarf des vorliegenden
Vorentwurfs basiert auf dem daraus resultierenden Raumbuch vom 14.7.2023, das
in allen Bereichen (außer VHS) einen gestiegenen Bedarf an Flächen und
Arbeitsplätzen gegenüber dem Stand von 2021 (Wettbewerb) abbildet. So steigt
z.B. die Zahl der Büro-Arbeitsplätze von 240 auf 262.
Aufgrund der gestiegenen Bedarfe konnte das Ziel, die BGF R
(Bruttogeschossfläche) der Wettbewerbsarbeit (12.051 qm BGF „Assmann,
Kostenrahmen zum Wettbewerb, Stand 08.03.2021“) um 10% (= ca. 1.200 qm) zu
reduzieren, nicht realisiert werden. Vielmehr steigt die BGF R gegenüber dem
Stand von 2021 um ca. 800 qm, also ca. 6,7% auf 12.795 qm.
Durch eine Steigerung der Flächeneffizienz der Planung
gegenüber dem Wettbewerb konnte der Mehrbedarf zum Teil verdichtet innerhalb
der vorgegebenen Flächen umgesetzt werden. Einer deutlich höheren
Steigerung der Geschossflächen konnte so planerisch entgegengewirkt werden.
Grundstück, Erschließung:
Das Grundstück des neuen Haaner Rathauses liegt zentral in der Innenstadt, in
direkter Nachbarschaft zum Neuen Markt und am Schillerpark. Die Qualität des
Grundstücks besteht neben der hochwertigen Lage in dem Grünbestand im
Umfeld.
Das Planungsamt erstellt für das Gebiet parallel zu der
Hochbauplanung den Bebauungsplan 200 „Neues Rathaus“; die Ergebnisse der
Hochbau-, Außenanlagen- und Verkehrsplanung sollen in das Planverfahren
einfließen.
Für Teile des rückwärtigen Grundstückes Kaiserstraße 19
konnte eine Kaufoption bei Realisierung des Rathausprojektes erzielt werden,
die neue Fläche wurde in die Planung entsprechend mit einbezogen.
Die fußläufige Erschließung des neuen Rathauses erfolgt
sowohl über den Neuen Markt als auch über den Schillerpark und vom
Windhövel aus. Die Haltepunkte „Markt“ und „Windhövel“ sorgen mit einer
Vielzahl von Verbindungen für eine sehr gute ÖPNV Anbindung. Der Radweg vom
Sandbachtal über den Neuen Markt verläuft unmittelbar am Rathaus vorbei.
Für eine oberirdische Andienung mit PKW und LKW sowie für
Einsatzfahrzeuge soll das Rathaus über eine neue öffentliche
Erschließungsstraße (Anliegerstraße) von der Kaiserstraße aus über den Windhövel
erschlossen werden. Die Feuerwehr wird, je nach Lage, auch alternativ über den
Neuen Markt anrücken. Die neue verkehrliche Erschließung bedient dann auch
Verpflichtungen der Stadt, rückwärtig die Grundstücke Kaiserstraße 13, 17 und
19 zu erschließen.
Die Erschließungsstraße bis zum Windhövel ist im Planungs-
und Kostenumfang für das Rathaus schon jetzt enthalten.
Kosten für Maßnahmen am vorhandenen Windhövel Platz und
ggf. Folgekosten für Maßnahmen im Bereich der Einmündung Windhövel –
Kaiserstraße, sind noch nicht in den Projektkosten des Rathauses enthalten; sie
hängen von noch laufenden Verkehrsgutachten auf Grundlage der Ergebnisse dieser
Leistungsphase ab.
Diese Kosten werden in der nächsten Leistungsphase ermittelt.
Ruhender Verkehr:
Bereits in der Wettbewerbsauslobung wurde festgelegt, dass
zusammen mit dem Rathausneubau 15 oberirdische PKW-Stellplätze errichtet
werden sollen, die Fahrzeugen zur Verfügung stehen, die nicht in der angrenzenden,
vorhandenen Tiefgarage Schillerstraße untergebracht werden können. Diese werden
im Bereich der neuen rückwärtigen Zufahrt
angelegt.
Die weiteren, entsprechend der Stellplatzsatzung der Stadt
Haan erforderlichen Stellplätze – nach vorläufiger Berechnung 204 (inkl.
Gebäude III) - sollen in vorhandenen, benachbarten
Parkanlagen (Tiefgaragen Schillerstraße und Diekerstraße) untergebracht werden.
Die Verwaltung hat mit den Stadtwerken, als Eigentümer der
Tiefgaragen, über die Eintragung der hierfür erforderlichen Baulasten und
weitergehenden, erforderlichen privatrechtlich Vereinbarungen für die Bindung
und Bereitstellung der Tiefgaragenstellplätze eine entsprechende Absichtserklärung
unterzeichnet.
Für den Fahrradverkehr werden entsprechend der Stellplatzsatzung
der Stadt Haan – nach vorläufiger Berechnung 205 (inkl. Gebäude III) – oberirdische Abstellplätze benötigt. Die Verwaltung
schlägt vor, hier zunächst 100 Abstellplätze tatsächlich umzusetzen und bei
Bedarf Flächen für weitere Anlagen vorzuhalten.
Gebäude:
(Siehe auch Architektenplanung Anlage 1)
Das Rathaus ist in drei jeweils dreigeschossige Gebäude
aufgeteilt, die über ein gemeinsames Sockelgeschoss verbunden sind. Dieses
Konzept ermöglicht, die Baumasse im durchgrünten Umfeld so zu verteilen,
dass vielfältige Blickbeziehungen zwischen Neuem Markt, Bürgerpark
(Tiefgaragendeckel Schillerstraße) und Schillerpark erhalten bleiben und das
Rathaus am grünen Umfeld partizipiert.
Die Kleinteiligkeit des Gebäudes fügt sich im baulichen
Umfeld ein und schafft darüber hinaus „Heimaten“ für die einzelnen Dezernate.
So werden im Haupthaus am Neuen Markt die bürgernahen und repräsentativen
Flächen, wie z.B. der Ratssaal, das Standesamt, die Haupt- und
Organisationsabteilung und das Stadtarchiv untergebracht.
Im nördlichen Bauteil, das zum Schillerpark hin
ausgerichtet ist, werden neben der VHS das Amt für Soziales und Integration und
das Jugendamt, sowie die Kämmerei zu finden sein.
Im südwestlichen Bauteil - benachbart dem Bürgerpark
- sollen die Räume für das Dezernat III und ein zentrales Aktenarchiv liegen.
Über dieses Bauteil erfolgt auch die Anlieferung für den gesamten
Komplex.
Die Innenhöfe, über die alle Gebäude verfügen,
ermöglichen natürliche Belichtung und Belüftung der Flächen und eine gute
Orientierung für die BesucherInnen und Mitarbeitenden.
Als tragende Konstruktion sind Stahlbetonflachdecken und
Stützen vorgesehen. Der Ausbau erfolgt so weit wie möglich im Leichtbau
mit Hilfe von Gipskartonwänden. Die so entstehende Flexibilität ist
Grundlage des Nachhaltigkeitskonzeptes: Das Rathaus kann folglich jederzeit mit
überschaubarem Aufwand an sich ändernde räumliche Anforderungen angepasst
werden.
Eine Bauweise in Holz oder Holzhybrid wurde überprüft,
lässt sich aufgrund der Gebäudeklasse und der bestehenden Bauvorschriften aber
weder wirtschaftlich noch gestalterisch überzeugend darstellen.
Die Gebäudehülle soll - gem. Vorgabe des Rates
- im Passivhausstandard ausgebildet werden. Der Verglasungsanteil der Fassaden
ist mit Hilfe von geschlossenen Brüstungen auf das nötige Maß reduziert,
die vertikale Gliederung der dreifach-verglasten Holzfenster ermöglicht
Trennwandanschlüsse im Achsraster. Horizontale Gesimse aus Stahlbeton
bilden den erforderlichen baulichen Schutz für die Fenster und Lisenen.
Je Element wird ein außenliegender Sonnenschutz, der die nötige
Verschattung ermöglicht, sowie ein innenliegender Blendschutz zur
Verschattung der Büro- und Besprechungsräume vorgesehen. Alle Fenster vor
den Büroflächen sind öffenbar ausgebildet, zusätzlich soll das
gesamte Haus mit einer Be- und Entlüftungsanlage ausgestattet werden. Die
Temperierung erfolgt über Heiz- / Kühl- Decken.
Die Dächer werden als extensiv begrünte Retentionsdächer
ausgebildet, so dass Niederschläge ortsnah verdunsten können. Zusammen
mit dem vorhandenen Grünbestand und der zusätzlich geplanten
Begrünung entsteht ein zum Aufenthalt einladendes Umfeld.
Die gesetzlichen Anforderungen an Barrierefreiheit (z.B.
induktive Höranlage in Ratssaal und großen Besprechungsräumen, vertikale
Erschließung mit Aufzügen in allen Bauteilen, Leitsysteme) werden umfänglich
umgesetzt.
Außenanlagen:
Dem Grundkonzept „Gebäude im Park“ werden sich die
Außenanlagen unterordnen. Das Ziel ist, die befestigten Flächen auf das
geringstmögliche Maß zu begrenzen und wo möglich die Flächenbeläge in
ungebundener, wasserdurchlässiger Bauweise zu errichten.
Es wird angestrebt, „Schwammstadt-Elemente“ wie Tiefbeete
mit Stauvolumen umzusetzen und bei notwendigen Hochbeeten (auf unterbauten
Flächen) automatische Bewässerungen aus eigenen Rückhaltungen zu realisieren.
Die Regenentwässerung soll zum großen Teil erlebbar oberflächlich über Rinnen
und Mulden erfolgen und, bei positiver Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde,
in die vorhandene Vorflut eingeleitet werden.
Die Passage zwischen den Gebäudeteilen wird durch
zahlreiche Baumpflanzungen gegliedert und intensiv begrünt. Hier sollen die
verschiedenen Bäume für Schattierung und eine Verbesserung des Kleinklimas sorgen.
Die Anordnung der Baumstandorte ist locker verteilt und folgt so dem
Grundgedanken einer Parkanlage.
Unterpflanzungen unter den Bäumen und anderen Freiflächen
wird eine artenreiche und farbenreiche Staudenmischpflanzung. Hier sind die für
Parkanlagen und innerstädtische Grünanlagen bevorzugten Arten geplant.
Die Passage wird über zwei großzügige Treppenanlagen mit
dem um ein Geschoß tiefer liegenden Schillerpark verbunden. Die Treppenanlagen
werden in die Topografie eingebettet. Eine Überwindung des Höhenunterschiedes
über Rampen ist – wie bisher auch - über den neuen Markt und den Bürgerpark auf
beiden Ebenen gegeben (VHS, UG zum Schillerpark, Verwaltungs-Passage auf Niveau
Neuer Markt).
Die große Freifläche zwischen den Gebäudekörpern wird einer
intensiven Baum- und Strauchpflanzung vorbehalten. Diese wird lediglich durch
zwei flächenhafte Strukturen mit entsprechenden Aufenthaltsqualitäten
unterbrochen.
Diese „Pocketparks“ sollen den Nutzern des Gebäudes zum
Pausenaufenthalt im Freien dienen. Die Geometrie ist zur
Kommunikationsförderung und aber auch der Möglichkeit zum „Rückzug“ geschuldet.
An der neuen Rathauspassage wird im EG des Hauses II
„Sozialamt“ ein dauerhaft zugängliches öffentlichen WC angeordnet.
Die Gesamterschließung für notwendige Stellplätze und
Lager-, bzw. Anlieferflächen wird über den Windhövel hergestellt. Diese
Fahrbahn wird als „Anwohnerstraße“ verkehrsberuhigt angelegt und in der Lage
mit dem Planungsamt hinsichtlich der später hier vorgesehenen Wohnbebauung
abgestimmt.
Baumpflanzungen zwischen einzelnen Stellplätzen und im
Nahbereich des Gebäudes sorgen für Schattierung. Durch die Verwendung von
stadtklimaresistenten Baumarten, welche breitkronig und mehrstämmig die Plätze
und Wege überstehen, soll eine angenehme, parkähnliche Struktur entstehen,
welche hohe Aufenthaltsqualitäten aufweist und den Grundgedanken der
„Gartenstadt“ belebt.
Durch die geplanten Außenanlagen des Rathauses wird eine
neue Wegeverbindung vom Windhövel zum unteren neuen Markt entstehen.
Die Planung der Außenanlagen für den Rathausneubau endet am
bestehenden Windhövel-Platz. Im Zuge der weiteren Planung wird es zusammen mit
dem Tiefbauamt, dem Planungsamt und Straßen NRW auf Grundlage noch in
Erstellung befindlicher Verkehrsgutachten zu einer Abstimmung und Festlegung
von erforderlichen Maßnahmen im Bereich der verkehrstechnisch betroffenen
Einmündungen (Windhövel und Schillerstraße) kommen.
Je nach Umfang der erforderlichen Maßnahmen werden diese
ggf. als Projekt des Tiefbauamtes parallel geplant und budgetiert.
Beteiligungen
Gestaltungsbeirat
Wegen der im Folgenden noch näher beschriebenen
Kostenentwicklung des Projektes wurde die geplante Beteiligung des
Gestaltungsbeirates in seiner Sitzung am 14. August zunächst verzichtet, um das
Votum des Rates zur weiteren Vorgehensweise abzuwarten.
Externe Nutzer
VHS
Die VHS wurde kontinuierlich in den Planungsprozess eingebunden. Die Stellungnahme der VHS-Leitung, Herr Kurth, zum Abschluss der hier vorgestellten Leistungsphase 2 lautet:
„Die Planung ist in meinen Augen sehr gelungen, die Anzahl und Anordnung der Räume entsprechen unseren Absprachen und gehen auf unsere Bedürfnisse ein.“
Vergabe-, Umsetzungsstrategie:
Für die Vergabe der Bauleistungen ist eine GU-Vergabe vorgesehen.
Die Komplexität der Aufgabe mit großen Herausforderungen an die Baulogistik in unmittelbarer Innenstadtlage und überwiegend in zweiter Reihe, dem daraus ggf. resultierenden Erfordernis, in Bauabschnitten mit einsetzendem Betrieb zu bauen sowie eine bessere Kosten- und Terminsicherheit zur Vergabe sind nach Einschätzung des Fachamtes hier die ausschlaggebenden Aspekte.
Eine
abschließende Betrachtung mit vergaberechtlicher Beratung wird mit Abschluss
der Leistungsphase 3 HOAI erfolgen und vorgestellt.
Termine:
Zeitschiene Stand 11.05.2021
(s. Vorlage 65/004/2021)
Entwurfsplanung mit
parallellaufenden B-Plan Verfahren 2022
Bauantrag und Baugenehmigung
und GU-Ausschreibungsverfahren 2023
Ausführungsplanung und
bauliche Umsetzung 2024
– 2026
Rahmenterminplan Stand 28.07.2023
Fortführung der Planung zur Entwurfsplanung
mit Kostenberechnung 11
- 2023
Ausführungs- und -Finanzierungsbeschluss
(Abhängig vom Sitzungszyklus) Mitte
2024
Einreichen Baugenehmigungsantrag 09 - 2024
GU-Ausschreibungsverfahren 03
bis 10 - 2025
Baubeginn 12
- 2025
Baufertigstellung 12 - 2027
Nutzungsbeginn 03
- 2028
2. BA finanzierungsabhängig
Beschlussvorschlag:
- Der Rat der Stadt Haan nimmt die Kostenschätzung des Gesamtinvestitionsvolumens (ohne Grundstückskosten, Maßnahmen Windhövelplatz und Einmündungen Kaiserstraße, Umzüge, Möblierung, IT- Ausstattung und TK Endgeräte) in Höhe von 68,82 Mio € für die Umsetzung der Bauaufgabe auf Grundlage der Beschlusslage zur Kenntnis.
- Der Rat gibt die Vorentwurfsplanung für den „Neubau des Rathauses der Stadt Haan mit Räumen der Volkshochschule und Stadtarchiv“ am unteren neuen Markt zur weiteren Bearbeitung mit folgenden Maßgaben frei:
a. Als Ziel für die weitere Planung wird eine Kostenobergrenze von 50 Mio € vorgegeben. (ohne Grundstückskosten , Maßnahmen im Bereich Windhövel-Platz und Einmündungen in die Kaiserstraße, Umzüge, Möblierung, IT Ausstattung und TK Endgeräte, Umbau und Ertüchtigung des Baudenkmals altes Rathaus)
b. Zur Erreichung des Kostenziels soll Haus III („Bauamt“) einschließlich des dazugehörenden Sockelgeschoßanteils zunächst entfallen und ggf. erst in einem späteren zweiten Bauabschnitt realisiert werden.
c. Die weitere Planung soll Haus III nicht mehr umfassen; es ist lediglich als Platzhalter im Baufeld zu berücksichtigen.
d. Der Rat hebt alle bisherigen Festlegungen zu Baustandards auf und fordert die Verwaltung auf, unter sinnvoller Abwägung möglichst viele der bisherigen Vorgaben zu Baustandards in einer Entwurfsplanung unter der Kostenobergrenze von 50 Mio. € vorzulegen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, auf
dieser Grundlage die Entwurfsplanung (LPH 3 HOAI) durchzuführen und einen
Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss vorzulegen.
Finanz. Auswirkung:
Kosten:
Bisherige Kostenermittlung:
Kostenrahmen (s. Vorlage 65/004/2021)
Indexiert auf IV. Quartal 2023
Gesamtkosten 42,8
Mio. EUR
Aktuelle Kostenermittlung:
Kostenschätzung Stand 11.08.2023 (Prüfergebnis Assmann)
Indexiert auf IV. Quartal 2025
Gesamtkosten 68,82
Mio. EUR
Die Kosten beinhalten nicht:
- Grundstückskosten (noch anstehende Ankäufe)
- Maßnahmen im Bereich Windhövel-Platz und Einmündungen in
die Kaiserstraße
- Umzüge
- Möblierung
- IT Ausstattung und TK Endgeräte
Die hier ausgewiesenen Kosten sind auf Grundlage der
Kostenschätzung des Architekten und der Prüfung der Projektsteuerung auf den
heutigen Zeitpunkt auf Grund von Annahmen zur künftigen Baupreisentwicklung und
Risikozuschlägen für Unwägbarkeiten indexierte Kosten auf einen nach
derzeitigem Rahmenterminplan angestrebten Vergabezeitpunkt viertes Quartal
2025.
Eine detaillierte Kostenbetrachtung ist dem als Anlage 2 beigefügten
Prüfbericht der Projektsteuerung der Fa. Assmann zur Leistungsphase 2 zu
entnehmen.
Die Tabelle auf der letzten Seite vollzieht dabei die Entwicklung der
Gesamtinvestitionskosten seit dem Wettbewerb nach.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Kostensteigerung
drei Ursachen hat:
- Die ungewöhnlich hohe Preissteigerung der letzten Jahre
(Krieg in der Ukraine und Energiekrise)
- Der erhöhte Flächenbedarf nach der Bedarfsüberprüfung
- Die Verzögerung im Projektablauf u.a. durch die umfassende Bedarfsüberprüfung
Stellungnahme
der Kämmerei
Die finanzielle Situation der Stadt Haan hat sich, wie in
fast alle Kommunen in NRW dramatisch verschlechtert. Die Verpflichtung zur
Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes ist erforderlich, der
Konsolidierungszeitraum wird sich aufgrund der erheblichen Jahresfehlbeträge
über einen längeren Zeitraum erstrecken. Die Kämmerei geht hier davon aus, dass
erst 2033 wieder ein ausgeglichener Haushalt dargestellt werden kann.
Es zeichnet sich ab, dass alle Investitionen, die zukünftig
getätigt werden, zu 100% kreditfinanziert werden müssen. Dies führt vor dem
Hintergrund der erheblich gestiegenen Zinsaufwendungen zu einer weiteren
Haushaltsbelastung, die in der Vergangenheit so gut wie keine Rolle spielte,
jetzt aber zusätzlich den Ausgleich erschwert. Aus diesem Grund muss die
Kämmerei darauf drängen, dass die Investitionskosten in Zusammenhang mit dem
Neubau des Rathauses, auf das Notwendigste beschränkt werden.
Vorschlag der
Verwaltung angesichts der aktuellen Haushaltssituation
Angesichts
der auf längere Sicht verschlechterten Haushaltssituation hat die Verwaltung
ein Szenario für die angestrebte Zentralisierung der Verwaltung und VHS unter
Aufgabe der Altstandorte entworfen, welches unter einer Kostenobergrenze von 50
Mio € bleiben soll:
Bauen in zwei Bauabschnitten (BA):
Durch den vorläufigen Entfall des Hauses III zum
jetzigen Zeitpunkt einschließlich dessen Untergeschossanteil werden die
heutigen Investitionskosten durch weniger Bauvolumen
gesenkt.
Haus III wird deshalb vorgeschlagen, weil
- hier keine relevante Haustechnik untergebracht ist
- die Baulücke zum Neuen Markt geschlossen wird
- die VHS ihren neuen Standort erhält
- maximal viele Standorte freigezogen werden können
- Haus III baulogistisch am besten als 2. BA umzusetzen ist
VHS und die Dezernate I und II ziehen in die neu
errichteten Gebäude um.
Das Dezernat III zieht personell zum größten Teil in den
alten, historischen Teil des Rathauses, das Gebäudemanagement verbleibt am
angemieteten Standort im Medicenter.
Bei diesem Szenario werden die Standorte Alleestraße,
Rathaus Kaiserstraße Anbau, Landesfinanzschule und VHS Diekerstraße freigezogen
und stehen einer alternativen Nutzung / Vermarktung zur Verfügung. Erträge
hieraus können zur Gegenfinanzierung der Rathauskosten verwendet werden.
Der denkmalgeschützte Teil des Rathauses Kaiserstraße
sollte immer schon im Besitz der Stadt bleiben und wird weiterhin als
Verwaltungsgebäude genutzt.
Für die für Umbau und Ertüchtigung des Baudenkmals
erforderlichen Mittel zur Weiternutzung als Verwaltungsgebäude wird in der
nächsten Leistungsphase ein Kostenrahmen ermittelt und bekanntgegeben.
Bei sich verbessernder Haushaltslage kann in einem zweiten
Bauabschnitt der dritte Baukörper für das neue Rathaus am unteren neuen Markt
errichtet werden.
Die Verwaltung schlägt dazu im Detail vor, die weiteren
Planungen auf die Gebäude I und II zu
beschränken und das Haus III nur noch als Leerfläche freizuhalten, um nicht
jetzt ein drittes Gebäude zu planen, für welches dann ggf. die Baugenehmigung
ohnehin erloschen ist und für das in der verstrichenen Zeit andere energetische
oder funktionale Anforderungen bestehen.
Das Einsparpotential bei Entfall von Gebäude III ist in der Tabelle des als
Anlage 2 beigefügten Prüfberichtes auf der letzten Seite in der letzten Spalte
dargestellt.
Kostenersparnis (reduzierter Kostenrahmen für BA 1):
Durch den Wegfall Haus III wird mit einer Reduzierung des
Kostenrahmens auf
Kostenschätzung Stand 11.08.2023 (Prüfergebnis Assmann)
Indexiert auf IV. Quartal 2025
Kostenrahmen bei Entfall Haus III
Gesamtkosten 52,45
Mio. EUR
gerechnet.
ohne:
- Grundstückskosten (noch anstehende Ankäufe)
- Maßnahmen im Bereich Windhövel-Platz und Einmündungen in
die Kaiserstraße
- Umzüge
- Möblierung
- IT Ausstattung und TK Endgeräte
- Umbau und Ertüchtigung des Baudenkmals altes Rathaus
Standardreduzierung:
Um unter die angestrebte Kostenobergrenze von 50 Mio € zu
gelangen, schlägt die Verwaltung weiter vor, zusätzlich die bisher vorgegebenen
baulichen Standards aufzuheben.
Im Zuge der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung und
Kostenberechnung) soll dann unter Einhaltung der gesetzlichen Mindeststandards
und des Wettbewerbsergebnisses (Städtebaulich / Hochbau / Entwurf) ein in sich
schlüssiger Entwurf eines Verwaltungsgebäudes mittleren Standards unterhalb der
Kostenobergrenze bis hin zu einer Beschlussvorlage „Bau- und
Finanzierungsbeschluss“ entwickelt werden.
Zur Erkundung möglicher Einsparpotentiale bei den Investitionskosten
durch Standardabsenkungen im gesetzlichen Rahmen wurden die Planer gebeten,
Vorschläge aufzulisten und für eine Einschätzung in einem ersten
überschläglichen Aufschlag mit Kosten zu hinterlegen. (siehe Listen Anlage 3)
Es zeigt sich, dass von den Planern ein theoretisches Einsparpotential
in der der Größenordnung von knapp 5 Mio € (vor Indexierung auf den
Vergabezeitpunkt) gesehen wird.
Diese Einsparungen stehen allerdings meist in Abhängigkeit
zueinander und reduzieren jeweils oft deutlich den bisherigen Standard in Bezug
auf Flächenreserven, Flexibilität, Qualität von Bauteilen, Ausnutzung aller
Möglichkeiten der Geothermie und sollten in der kommenden Leistungsphase 3
entsprechend kritisch gegeneinander abgewogen werden.
Beispiele sind hier:
- Einsparungen bei den Heizkühldecken führen zu Mehrkosten
für die Raumakustik
- Reduzierung der Geschosshöhe bei Entfall Lüftung und oder Hohlraumböden,
führt zu langfristig reduzierter
Flexibilität des Gebäudes
- Bei Entfall der mechanischen Lüftung verliert die Passivhausfassade an
Effektivität
-
Entfall des Passivhausstandards der Fassade ist durch die Bauphysik zu werten
und
hat vernetzte Auswirkungen auf die Haustechnik
- Entfall von Komponenten wie „Kühlen“ oder „Lüftung mit Wärmerückgewinnung“
ist durch die Bauphysik zu werten und
hat vernetzte Auswirkungen auf Haustechnik
und Gebäude
- Jetzt Nachverdichten führt zur weiteren Reduktion von Reserven
Relativ unkritisch in den Wechselwirkungen ist demgegenüber:
- Wärmedämmverbundsystem in den Innenhöfen
Deutlich wird aber auch, dass man ohne gravierende
Einschnitte in den vorgegebenen baulichen Standards
die neue, Kostenobergrenze nicht erreichen wird.
Die Verwaltung empfiehlt
deshalb, alle bisherigen Festlegungen zu
Baustandards aufzuheben, um im nächsten
Planungsschritt - unter sinnvoller Abwägung - möglichst viele der
bisherigen Vorgaben in der Entwurfsplanung unter einer Kostenobergrenze von 50
Mio. € zu realisieren.
Zum Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss wird die Verwaltung eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vorlegen.
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Nachhaltigkeit:
Im Vorentwurf werden die durch den Rat festgelegten
Kriterien umgesetzt:
• Begrenzung des
Fensterflächenanteils in der Regelfassade;
• Steigerung der Flächeneffizienz
wie vorne geschildert;
• Übernahme der
U-Werte eines Passivhauses in der Gebäudeaußenhülle;
• Es sind extensive,
zu Wartungszwecken begehbare Gründächer vorgesehen, die darüber
hinaus als Retentionsdächer ausgebildet werden und mit Photovoltaikflächen
kombiniert sind;
• Die Flexibilität
der Grundrisse ist aufgrund der Bauweise gegeben, es sind keine notwenigen
Flure geplant;
• Eine Ausbaureserve
ist durch die mögliche weitere Verdichtung der Strukturen gegeben; weitere
Reserveflächen sind nicht vorgesehen.
Gesamtkonzept
Energie / Gebäude
Die technische Gebäudeausrüstung wurde entlang der Vorgaben zur Nachhaltigkeit und den weiteren vorgegebenen Standards (s. Vorlage 65/004/2021, Anlage 3) zu einem schlüssigen Gesamtkonzept weiterentwickelt; Hinweise auf sich zukünftig verändernde klimatische Bedingungen (Hitzeperioden) und die Vorbildfunktion der Kommune bei zukunftsorientierten Bauprojekten wurden dabei berücksichtigt.
Wegen der Gaskrise in der Heizperiode 2022/23 und der kommenden gesetzlichen Vorgabe, ab 2045 ausschließlich mit erneuerbaren Energien zu heizen, wurde auf den Einsatz fossiler Brennstoffe zur Wärmeerzeugung schon jetzt völlig verzichtet.
Für die Beheizung des Gebäudes sind nach derzeitigem
Planungsstand elektrische Wärmepumpen mit Pufferspeichern unter Nutzung von
Geothermie über Erdsonden oder Brunnenwasser vorgesehen. Diese versorgen das
Gebäude im Winter mit Wärme (Bemessungsgröße 500 kW) und können in
Hitzeperioden das Gebäude kühlen (Bemessungsgröße 290 kW).
Heizen und Kühlen der Büro- und Besprechungs-Räume erfolgt
über Heiz-/Kühl- Decken, die gleichzeitig auch raumakustische Funktionen haben
und die Grundbeleuchtung der Räume mit aufnehmen. Die eigentliche
Arbeitsplatzbeleuchtung auf die vorgeschriebene Helligkeit erfolgt zeitgemäß
arbeitsplatzbezogen über individuell dimmbare Stehleuchten mit Präsenz- und
Licht-Sensoren.
Eine zentrale Warmwasserbereitung ist nicht vorgesehen.
Durch die Funktion Heizen im Winter und Kühlen im Sommer
wird das Erdreich im Bereich der Sonden immer wieder reaktiviert (Wärmeentzug /
Wärmeeintrag).
Die elektrische Energie für den Sommerbetrieb der Pumpen
kann aus dem Ertrag der hauseigenen PV-Anlage gedeckt werden und ist für die
Nachtstunden (kühlen) mit einem Stromspeicher gepuffert.
Die Kühlkapazitäten der Wärmepumpen-Anlage reichen für fast
alle Räume des Rathauses aus; lediglich für die Bereiche EDV-Rechenzentren und
Stadtarchiv sind zusätzlich Klimaanlagen erforderlich.
Das Gebäude ist mit einer Lüftungsanlage mit
Wärmerückgewinnung und Sommerbypass ausgestattet. Diese unterstützt die
vorgegebene Passivhaushülle (Minimierung der Wärmeverluste), indem die
Lüftungswärmeverluste im Winter bei geschlossenen Fenstern minimiert werden
können. Im Sommer vermeidet sie bei Hitzeperioden zusätzlich den
unkontrollierten Eintrag überhitzter Luft in das Gebäude und gewährleistet
durchgängig eine hygienische Raumluftqualität.
Die Lüftungsanlage ist in der Regel nur zu den
Betriebszeiten des Rathauses aktiv und zusätzlich bei den großen Räumen
bedarfsabhängig gesteuert.
Heizen und Kühlen erfolgen in den Nachtstunden und an den
Wochenenden weniger primärenergieintensiv über die Heiz-/Kühldecken.
Die aktiven Anlagenkomponenten (Wärmepumpen,
Lüftungsaggregate) sind aus Lärmschutzgründen in den Untergeschossen
vorgesehen.
Das Gebäude I wird zusätzlich zu einer USV
(unterbrechungsfreien Stromversorgung, wichtig für die EDV) komplett
notstromversorgt, um im Krisenfall die wichtigsten Funktionen der
Stadtverwaltung aufrechterhalten zu können. Hierfür ist ein Dieselaggregat mit
einem Tank für 72 Stunden Betriebszeit vorgesehen.
Für den Anschluss des Gebäudes an das Mittelspannungsnetz
ist eine neue Kompakttrafostation von 630 kVA erforderlich.
Auf dem Dach ist eine Gründach-Photovoltaikanlage
vorgesehen, sie kann
nach derzeitigem Planungsstand eine Spitzenleistung von bis
zu 250 kWp erreichen und verfügt über einen Stromspeicher zur
Zwischenspeicherung von Erträgen zur Eigennutzung (s.o., z.B. Nachtkühlung).
Die Umsetzung der Aufgabenstellung erfolgt über bewährte,
marktgängige technische und baukonstruktive Systeme. Ausgehend von der
Passivhaushülle ist die Mechanische Lüftung des Gebäudes stimmig und führt zu
einem Lösungsansatz mit hohem Technikanteil. Redundanzen in der Gebäudetechnik
werden vermieden; es wurden vom Rohbau abgekoppelte Systeme gewählt, die sich
gut warten und revisionieren lassen.