Sachverhalt:

 

  1. Lärmminderungsplanung

 

Die EU-Kommission hat den Umgebungslärm als eines der größten Umweltprobleme in Europa bezeichnet. Mit der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.05.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) wurde die Grundlage für die Lärmminderungsplanung gelegt. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgt im sechsten Teil des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) über die Lärmminderungsplanung.[1]

 

Ziel ist ein gemeinsames Konzept, um schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.

 

Für die Lärmminderungsplanung stehen zwei Instrumente zur Verfügung:

  • die Ermittlung der Lärmbelastung durch strategische Lärmkarten und darauf aufbauend
  • Lärmaktionspläne mit Maßnahmenkatalogen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Lärmbelastungen.

 

Der Umgebungslärm ist vorrangig an den Orten zu reduzieren, wo die Geräuschbelastung ein gesundheitsschädliches Ausmaß erreicht hat. Ein weiteres Ziel ist die Ausweisung von ruhigen Gebieten.

 

Die Lärmkartierung erfolgt turnusmäßig alle fünf Jahre. Nach ihrer erstmaligen Aufstellung müssen Lärmaktionspläne bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten alle fünf Jahre überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet werden. Die Stadt Haan bereits drei Lärmaktionspläne erstellt. Die Überarbeitungsstände der Lärmkarten und Lärmaktionspläne werden dabei als „Runden“ bezeichnet.

 

  1. Planerfordernis für eine Lärmaktionsplanung der 4. Runde

 

In der 4. Runde sind Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kfz / Jahr zu erstellen.[2] Dies entspricht einer ungefähren Belastung von 8.200 Kraftfahrzeugen pro Tag. Diese Kriterien werden auf dem Gebiet der Stadt Haan im Bereich der A 46, B 228 (Düsseldorfer Straße, Bahnhofstraße, Kaiserstraße, Alleestraße, Elberfelder Straße), L 357 (Gruitener Straße, Gräfrather Straße) und L 423 (Mettmanner Straße, Pastor-Vömel-Straße, Vohwinkler Straße) erfüllt.

 

Als Grundlage der Lärmaktionsplanung hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) die Lärmauswirkungen der vorgenannten Straßen(abschnitte) kartiert.

 

Anhand der Lärmkartierung wurde der Grad der Betroffenheit für die Stadt Haan ermittelt. Es liegen hohe Betroffenenzahlen vor.[3] Es bestand ein Anpassungsbedarf bzw. Bedarf der Aufstellung eines Lärmaktionsplans der 4. Runde.[4]

 

 

Entwurf des Lärmaktionsplans der 4. Runde

 

Mit der Ausarbeitung des Lärmaktionsplans der 4. Runde wurde das Büro Spiekermann, Düsseldorf beauftragt. Der Ausschuss für Umwelt und Mobilität des Rates der Stadt Haan hat am 28.05.2024 einstimmig dem eingebrachten Entwurf des Lärmaktionsplans in der Fassung vom 16.05.2024 zugestimmt.

Dem Ausschuss war es dabei wichtig herauszustellen, dass dieser Beschluss gefasst wurde, um der gesetzlichen Verpflichtung, bis Mitte dieses Jahres einen Lärmaktionsplan der 4. Runde zu erstellen, nachzukommen. Um die Situation der vorhandenen Lärmbelastung mit dem Instrument der Lärmaktionsplanung deutlicher und nachhaltig verbessern zu können, müsste den für die Umsetzung zuständigen Behörden jedoch mehr Handlungskompetenz (z. B. Ermächtigungen, finanzielle Ausstattung) eingeräumt werden. Es wurde daher auf dem beschlossenen Planentwurf ein entsprechender Hinweis vermerkt.

 

Um die Anzahl der Betroffenen zu minimieren, wurden verschiedene kurz- bis langfristige Maßnahmen – bzw. Prüfaufträge für Maßnahmen – für die Maßnahmenbereiche aufgeführt.

 

  1. Auswertung der Beteiligungsverfahren

 

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Mobilität am 28.05.2024 wurde der Beschluss zur Veröffentlichung und öffentlichen Auslegung des Lärmaktionsplans der 4. Runde und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gefasst. Der Entwurf des Lärmaktionsplans in der Fassung vom 16.05.2024 wurde entsprechend der Bekanntmachung am 19.06.2024 in der Zeit vom 20.06.2024 bis zum 29.06.2024 im Internet veröffentlicht und öffentlich ausgelegt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben / E-Mail vom19.06.2024 bzw. 20.06.2024 von der Veröffentlichung und öffentlichen Auslegung benachrichtigt und zur Abgabe einer Stellungnahme bis zu o. g. Frist aufgefordert. Um Lärmbelastungen möglichst gemeindegebietsübergreifend begegnen zu können, wurden mit gleichem Schreiben auch die Nachbarstädte angeschrieben.

Die seitens der Öffentlichkeit und den beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbarstädte und der Naturschutzverbände vorgebrachten Anregungen sind mit dem Ergebnis der Prüfung der Anlagen 6.1 und 6.2 zu entnehmen.

Seitens des Landesbetriebs Straßen.NRW liegt zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch keine Stellungnahme vor. Die übergeordneten Fachbehörden haben für diesen Fall empfohlen, dennoch den Lärmaktionsplan zu beschließen.

 

 

  1. Zum Beschluss anstehender Lärmaktionsplan

 

Aufgrund der Eingaben im Beteiligungsverfahren und den Prüfergebnissen der Verwaltung wurden nachrichtliche Ergänzungen in den Entwurf des Lärmaktionsplans eingearbeitet, hier insbesondere die Lärmbetroffenheiten im Schienenverkehr aus der Stellungnahme des Eisenbahnbundesamtes sowie ein Hinweis zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement. Der zum Beschluss anstehende Lärmaktionsplan der 4. Runde in der Fassung vom 16.08.2024 ist den Anlagen 1.0 – 6.2 zu entnehmen.

 

  1. Beschlussempfehlung, weiteres Vorgehen und Ausblick

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Prüfergebnissen in den Anlagen 6.1 und 6.2 zuzustimmen und den Lärmaktionsplan der 4. Runde in der Fassung vom 16.08.2024 zu beschließen. Die Stadt Haan ist aufgefordert, das Verfahren der Lärmaktionsplan der 4. Runde schnellstmöglich abzuschließen.

 



[1] BImSchG §§ 47 a-f

[2] Eine „Hauptverkehrsstraße“ im Sinne des Gesetzes ist eine Bundesfernstraße oder Landesstraße (bzw. „sonstige grenzüberschreitende Straße“), jeweils mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr.

[3] Dies wird durch die in der 4. Runde erstmals anzuwendende europäisch harmonisierte Umgebungslärm-Berechnungsmethode „CNOSSOS“, durch die national und damit auch in Haan rechnerisch erhebliche Betroffenenzuwächse hinzugekommen sind, nochmals stärker deutlich.

[4] Für die Ausarbeitung der Lärmkarten für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes und die Aufstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes mit Maßnahmen in Bundeshoheit ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zuständig.

Beschlussvorschlag:

 

  1. Über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

 

  1. Der Lärmaktionsplan der 4. Runde gem. § 47d BImSchG in der Fassung vom 16.08.2024 wird beschlossen

 

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

 

Der Lärmaktionsplan leistet als Instrument zur Reduzierung von Umgebungslärm einen Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung.