hier: Beschluss über die abgegebenen Stellungnahmen, § 3 (2) BauGB,
Satzungsbeschluss, § 10 (1) BauGB
Sachverhalt:
1./ Bisheriges Verfahren
Am 15.06.2010 hat der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Haan den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan Nr. 96 „Schasiepen“ öffentlich auszulegen. Der Beschluss wurde am 20.08.2010 im Amtsblatt veröffentlicht. Die öffentliche Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 30.08.2010 bis zum 01.10.2010. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur öffentlichen Auslegung erfolgte mit Schreiben vom 06.08.2010 mit Frist zur Abgabe der Stellungnahmen bis zum 01.10.2010.
2./ Ergebnisse der Beteiligungsverfahren
Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 14.02.2007 muss der Rat zur Schaffung von Rechtssicherheit zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses über alle im Laufe des Bauleitplanverfahrens vorgebrachten Stellungnahmen - einschließlich der Stellungnahmen in der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung - entscheiden. Entsprechend sind alle in den bisherigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
2.1/ Vorgebrachte Anregungen im Rahmen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB
Über
die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde in der
Sitzungsvorlage 61/026/2010 berichtet. Die anonymisierte Niederschrift zur
durchgeführten Diskussionsveranstaltung ist dieser Sitzungsvorlage zur
abschließenden Entscheidung durch den Rat als Anlage A beigefügt.
Anregungen aus der
Bürgerschaft folgend wurde die schalltechnische Untersuchung zur Bauleitplanung
überarbeitet und um eine Untersuchung bezüglich eines zusätzlichen
Immissionspunktes (Haus "Am Schasiepen" Nr. 6) ergänzt. Die
aktualisierte Fassung und die Ergänzung waren Bestandteil der Offenlage.
2.2/ Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen
Behördenbeteiligung nach § 4 (1) BauGB
Die Prüfergebnisse zu den
diesbezüglichen Stellungnahmen sind der Anlage B zu entnehmen.
Die berücksichtigten
Anregungen und Stellungnahmen waren Bestandteil der zur Offenlage
aktualisierten Planunterlagen.
2.3/ Vorgebrachte Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung
nach § 3 (2) BauGB und der
Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB
Die im Rahmen der Verfahren nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB seitens der beteiligten Behörden und Stellen, der Naturschutzverbände und Bürger vorgebrachten Stellungnahmen sind mit dem Ergebnis der Prüfung durch die Verwaltung Anlage C zu entnehmen. Die abgegebenen Stellungnahmen sind ebenfalls dieser Anlage zu entnehmen.
3./ Prüfergebnisse der
Verwaltung
Die Verwaltung empfiehlt, die Stellungnahmen entsprechend den Prüfergebnissen zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen.
Anregungen, die eine Änderung der Planung
erforderlich machen, wurden aus Sicht der Verwaltung nicht vorgetragen.
4./ Ergänzung der Planzeichnung
Inhaltliche
Änderungen der Planzeichnung sind nicht vorzunehmen. Einer Anregung des Kreises
Mettmann folgend wurde die Plangrundlage
im Bereich des Firmengrundstücks aktualisiert (Ergänzung des Gebäudebestands).
Außerdem wurde der rote Schriftzug "Beteiligungsverfahren
gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB" im Titel entfernt. Die Änderungen sind
redaktioneller Art; eine erneute Beteiligung nach § 4a BauGB ist nicht
erforderlich.
5./ Ergänzungen/Änderungen der Begründung
5.1/ Insbesondere auf Grund
von Anregungen aus der Bürgerschaft wurde die Begründung in folgenden
Abschnitten geändert:
5.1.1/ Änderung der
Darstellung der betrieblichen Entwicklung und der Entwicklung des
Gesamtbereichs.
Punkt 1.1 der Begründung beinhaltet in der Fassung
des Entwurfs zur öffentlichen Auslegung die Aussage, dass die Fa. Schüco PWS in
Haan auf eine über 100jährige Geschichte zurückblickt und seit mehreren
Jahrzehnten an ihrem jetzigen Standort ansässig ist. Diese Darstellung wird
beibehalten. Die Fa. Carl Schnicks, aus der die heutige Fa. Schüco PWS
hervorgegangen ist, wurde im Jahr 1904 in Haan als holzverarbeitender Betrieb
gegründet, in dem u.a. Leisten und Holzprofile hergestellt wurden.
In den 1920er Jahren war ein Gelände an der
Wagnerstraße in der Nähe des Bahnhofs Haan Hauptsitz des Betriebs. Die Anlagen
Am Schasiepen wurden aufgrund des dort vorhandenen Gleisanschlusses bis in die
1950er Jahre entwickelt.
Die in Punkt 6.3.2.2 der
Begründung enthaltene Darstellung zur Entstehung der Gemengelage Am Schasiepen
wird unter Berücksichtigung der durch die Einwänder gegebenen Informationen
redaktionell wie folgt neu gefasst:
• Das
Plangebiet und sein Umfeld waren im 19. Jahrhundert durch die Siedlung
"Schasiepen" geprägt, die in die beiden Häusergruppen
"Oben-Schasiepen" nördlich der Diekerstraße und östlich der heutigen
Diekerhofstraße und "Unten-Schasiepen" entlang der heutigen Straße
"Am Schasiepen" gegliedert war. Von dieser alten Bebauung ist heute
lediglich das Haus Am Schasiepen 8/9 erhalten.
• Der
heutige Standort Haan der Schüco PWS GmbH & Co. KG ist hervorgegangen aus
dem dort bereits in den 1950er Jahren langjährig bestehenden Betriebsgelände
(Holzlager)eines im Jahre 1904 in Haan gegründeten Hobelwerks (Fa. Carl
Schnicks). Die gewerbliche Nutzung an diesem Standort wurde seit den 1950er
Jahren in mehreren Zwischenschritten auf den heute vorhandenen Bestand
ausgebaut.
• Im
Bereich Am Schasiepen befanden und befinden sich außer dem Betriebsgelände der
Fa. Schüco weitere gewerblich bzw. gemischt genutzte Flächen. Das heute
brachliegende Grundstück im Eckbereich Dieker Straße / Zum Alten Güterbahnhof
war bis in die 1990er Jahre gewerblich genutzt. Dies gilt auch für das
ehemalige "Kleingewerbegebiet" der Fa. Fondermann, das um das Jahr
2000 herum für Wohnzwecke (Reihenhausbebauung Am Schasiepen) Straße 5 weist
auch heute noch eine gewerbliche Prägung auf.
• Die
Wohnbebauung an der Diekerhofstraße südlich der Einmündung Am Schasiepen ist
vor 1960 als geschlossene Siedlungsanlage angelegt worden.
• Die
heute vorhandene, südlich und östlich an das Werksgelände angrenzende
Wohnbebauung ist (bis auf die beiden verbliebenen älteren Gebäude "Am
Schasiepen 6a" und "Am Schasiepen 8/9") bis 1960 neu errichtet
worden. Davon ausgenommen sind das Wohnhaus Zum Alten Güterbahnhof 2 (1963),
das Städtische Gymnasium Adlerstraße (1968) und die Reihenhausgruppen Am
Schasiepen 14a – 18 und 20 – 24 (ca. 2001).
• Die
Wohnbebauung westlich des Werksgeländes der Firma Schnicks (jenseits der
Bahn-trasse) stammt ebenfalls überwiegend aus neuerer Zeit (nach dem Zweiten Weltkrieg),
geht in ihren Ursprüngen aber auch zurück auf die Erschließung des Gebietes zu
Beginn des 20. Jahrhunderts.
5.1.2/ Streichung des
Abschnittes unter Nr. 6.7 der Begründung, einen Fußweg auf einem privaten
Grundstück betreffend
In der Planzeichnung des Bebauungsplanentwurfs ist im
Umfeld des betreffenden Grundstücks die Fläche des geplanten Weges
ausschließlich auf Grundstücken eingetragen, die im Eigentum der Fa. Schüco PWS
stehen. Eine Inanspruchnahme dieses Grundstücks für diese Wegeverbindung war zu
keinem Zeitpunkt beabsichtigt bzw. geplant. Auch ist kein Anschluss des
umgelegten Weges an den südlichen Abschnitt der Straße Am Schasiepen
vorgesehen, da dieser über private Grundstücksflächen führt. Der betreffende
Abschnitt der Begründung wird deshalb ersatzlos gestrichen.
5.2/ Außerdem wurden in die
Begründung aufgenommen
- unter Nr. 4.3 aktualisierende Ausführungen zum Verfahrensstand,
- unter Nr. 5 Aktualisierungen wegen der Stände der
Umweltuntersuchungen,
- unter Nr. 9 Ausführungen zur Nicht-Notwendigkeit von Maßnahmen
der Bodenordnung
- unter Nr. 10 Darlegungen dazu, dass infolge der Durchführung
der Planung – einschließlich der Einholung der damit zusammenhängenden
Gutachten – sowie aufgrund der Herstellung der neuen Wegeverbindung im südlichen
Plangebiet einschließlich des dafür erforderlichen Grunderwerbs keine Kosten zu
Lasten der Stadt Haan entstehen.
Die
Änderungen / Ergänzungen sind durch Streichungen bzw. Unterstreichungen in der
Sitzungsvorlage gekennzeichnet.
6./ Ergänzungen der schalltechnischen Untersuchungen und – dies
betreffend – der Begründung des Bebauungsplanes
6.1/ Die
Immissionsschutzbehörde der Bezirksregierung Düsseldorf hat anlässlich eines
Erörterungstermins vom 29.10.2010 angeregt, das Schallgutachten zu ergänzen:
Die gewerbliche
Nachbarschaft des ehemaligen Fondermann-Geländes, auf dem ebenfalls die
Ansiedlung eines Gewerbebetriebs möglich und zulässig ist, müsse bei der
Bemessung der Schallemissionskontingente ebenfalls berücksichtigt werden.
Andernfalls könne der Fall eintreten, dass bei voller Ausnutzung des
Immissionskontingents durch die Firma Schüco für benachbarte Betriebe überhaupt
keine Schallemissionen mehr möglich wären.
Der Vorhabensträger hat
darauf hin eine ergänzende Untersuchung vornehmen lassen (IBAS, 12.01.2011,
siehe Anlage E). Hieraus geht hervor, dass auch unter Einbeziehung einer
zulässigen Geräuschentwicklung auf dem südlich gelegenen Gewerbegrundstück die
festgesetzten Schallemissionskontingente in Bezug zu den umliegenden
Wohnnutzungen beibehalten werden können.
Unter Nr. 6.3.2.3 der
Begründung wurden diesbezügliche Ausführungen in die Begründung aufgenommen.
6.2/ Die im Rahmen der
seinerzeitigen Ordnungsverfügung des damaligen Staatlichen Umweltamtes
Düsseldorf vom 29.11.2005 - die von der Firma Carl Schnicks, die aus der die
heutige Firma Schüco PWS hervorgegangen ist, akzeptiert worden ist - verfügte
Umsetzung des Lärmminderungskonzepts, das zahlreiche und sehr aufwändige
Lärmsanierungsmaßnahmen umfasste, ist inzwischen vollumfänglich realisiert
worden. Sie ist erfolgreich abgeschlossen. Über die in der Ordnungsverfügung
vom 29.11.2005 ebenfalls angeordneten Überprüfungs-Geräuschmessungen durch eine
unabhängige Amtliche Messstelle im Sinne des § 26 BImSchG liegt der Prüfbericht
Nr. M78 295/3 über die durchgeführten (Überwachungs-)
„Geräuschimmissionsmessungen nach Durchführung von Sanierungs- und
Umbauarbeiten (Messzeitraum November 2010 bis April 2011)“ der Müller BBM GmbH,
München/Gelsenkirchen, vom 14. April 2011 vor. In der Beurteilung des
Gutachters (Kap. 9, S. 28) heißt es auszugsweise:
„... Beurteilungspegel der Betriebsgeräusche
Immissionsort |
Beurteilungspegel in
dB(A) |
|
tagsüber (ohne/mit Ruhezeitenzuschhlag) |
nachts |
|
IO 1 |
< 47 / < 49 |
45 |
IO 2 |
51 / 52 |
42 |
IO 3 |
55 / 56 (*) |
42 |
IO 4 |
48 / 50 |
41 |
(*) Die Tageswerte am IO 3 wurden aus den Messungen vor
der Sanierung übernommen [4]. Die Werte liegen um ca. 5 dB auf der sicheren
Seite. |
Der Tages-Richtwert von 58 dB(A) wird an allen
Immissionsorten eingehalten. Zeitliche Beschränkungen für bestimmte
Betriebsvorgänge (über die in der Ordnungsverfügung vom 29.11.2005
hinausgehend) sind nicht erforderlich.
Der Nacht-Richtwert von 45 dB(A) wird an allen
Immissionsorten eingehalten, wenn die Betriebszeit der Filterabreinigungen auf
den Silos 501 und 502 auf maximal 25 Minuten pro Zeitstunde beschränkt wird.
Die Untersuchungen haben bestätigt, dass die vor den
Sanierungs- und Umbaumaßnahmen im Dezember 2006 ermittelten Beurteilungspegel
[...] sehr weit auf der sicheren Seite gelegen haben.“
7./ Beschlussempfehlung und weiteres
Vorgehen
Die Verwaltung empfiehlt, den Bebauungsplan Nr. 96 „Schasiepen“ in der vorliegenden Fassung gem. § 10 (1) BauGB mit seiner Begründung in der Fassung vom 18.04.2011 und den dazu gehörigen Anlagen zu beschließen. Nach erfolgter Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Haan kann der Bebauungsplan Nr. 96 „Schasiepen“ durch Bekanntmachung des Beschlusses im Amtsblatt zur Rechtskraft gelangen.
8./ Erschließungsvertrag
Zur Realisierung der im Bebauungsplan festgesetzten Erschließungsflächen schließt die Stadt Haan gemäß § 124 BauGB einen Erschließungsvertrag ab. Die Erschließungsanlagen (im Wesentlichen Verkehrsflächen, Entwässerung, Beleuchtung, Straßenbegleitgrün) werden von einem Dritten hergestellt und der Stadt Haan übertragen.
Der Erschließungsvertrag ist Grundvoraussetzung für die Inkraftsetzung des Bebauungsplans, um eine Pflicht der Stadt Haan zur eigenen Herstellung der Erschließungsanlagen zu vermeiden. Die Voraussetzungen für den Abschluss des Vertrags sind zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Sitzungsvorlage noch nicht gegeben, da der Vertragspartner noch nicht im Besitz der zur Herstellung der Erschließungsanlage benötigten Grundstücksflächen ist. Deshalb kann der Bebauungsplan erst dann durch Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft gesetzt werden, wenn der Erschließungsvertrag mit dem Vorhabensträger abgeschlossen und somit rechtswirksam geworden ist.
Beschlussvorschlag:
„1. Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB sowie über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.
2. Der Bebauungsplan Nr. 96 „Schasiepen“ in der Fassung vom 14.02.2011 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.
Der
Begründung in der Fassung vom 18.04.2011 wird zugestimmt.
Der Geltungsbereich des
Bebauungsplans wird begrenzt
- im Westen von der Eisenbahntrasse einschließlich der
bahnzugehörigen Flurstücke,
- im Norden von den Flächen des Landschaftsschutzgebiets
Hühnerbachtal,
- im Osten von den Flächen des Gymnasiums und
- im Süden von den
bebauten Grundstücken „Am Schasiepen“, Nrn. 6, 6a, 6b, 12.
Die genaue Abgrenzung des
Plangebiets erfolgt durch die Planzeichnung."
Finanz. Auswirkung:
keine