Sachverhalt

 

Für die Beratung der Haushaltssatzung 2012 werden noch folgende

Unterlagen vorgelegt:

 

1. Änderungen  bzw. Verwaltungsvorschläge zu dem Entwurf der Haushalts-

    satzung 2012

 

In Anlage 1 sind eingetretene bzw. erkennbare Änderungen zum

Haushaltsplan enthalten.

 

2. Antrag des Sozialdienstes Katholischer Frauen und Männer – SKFM –

    Haan vom 25.01.2012 auf einen Investitionszuschuss für die vierte  

    Gruppe der Offenen  Ganztagsschule des SKFM Haan e.V. an der   

    Don-Bosco-Schule

 

 

Anlage 2 enthält den Antrag vom 25.01.2012 und die Antwort der Verwaltung.

 

 

3. Antrag von Frau Jutta Marcour, Am Bollenberg 9, Haan, vom 13.02.2012

    zum Thema Sprachkurs für Frauen mit Migrationshintergrund

 

 

Anlage 3 enthält den Antrag vom 13.02.2012 und die Antwort der Verwaltung.

 

 

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Jährliche Übertragung von Ermächtigungen für Auszahlungen für Investitionen im Finanzplan (kameraler Begriff: Übertragung von Haushaltsausgaberesten) und für Auszahlungen aufgrund Instandhaltungsrückstellungen im Finanzplan

hier: Übertragung von Ermächtigungen aus 2011 nach 2012

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Übertragung von Ermächtigungen für Auszahlungen für Investitionen und für Auszahlungen aufgrund Instandhaltungsrückstellungen von 2011 nach 2012 entsprechend der Anlage  4  zu dieser Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Sachverhalt:

 

Ermächtigungen (=Haushaltsmittel) für Auszahlungen für Investitionen bleiben grundsätzlich bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar. Das bedeutet, dass noch nicht in Anspruch genommene aber weiterhin erforderliche Ermächtigungen in das Folgejahr übernommen, d. h. übertragen werden müssen. Sie erhöhen dann die Positionen im Haushaltsplan des folgenden Jahres. Nur dieses Verfahren stellt sicher, dass für die dann im Folgejahr erforderlichen Auszahlungen für Investitionen auch die Liquidität eingeplant und verfügbar gemacht wird.

 

Für 2012 weiterzuführende Instandhaltungsmaßnahmen aufgrund von in der Bilanz gebildeten Rückstellungen sind ebenfalls Ermächtigungsübertragungen erforderlich.

 

Gemäß § 22 Abs. 4 der Gemeinhaushaltsverordnung NRW ist dem Rat eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Finanzplan 2012 vorzulegen. Es sollen Ermächtigungen aus 2011 für Auszahlungen für Investitionen von  7,030   Mio. EUR und für Auszahlungen aufgrund Instandhaltungsrückstellungen von  1,273  Mio. EUR nach 2012 übertragen werden (siehe Anlage  4). Aufgrund des noch aufzustellenden Jahresabschlusses 2011 können sich die Beträge verändern.

 

Die Übertragungen erhöhen die Auszahlungsermächtigungen im Finanzplan 2012. Die jetzt zu übertragenden Auszahlungsermächtigungen werden durch dafür vorhandene liquide Mittel (bei den Investitionen handelt es sich um Einzahlungen aus Investitionstätigkeit) und aus den Kreditermächtigungen 2010/2011 (für Investitionen) finanziert.

 

Hinweise/Beschlussvorschläge

 

Zu a)   Haushalt, Stellenplan, Haushaltssicherungskonzept  

            Jugendamt

 

           Siehe hierzu die Vorlage 51/066/2012 (Jugendhilfeausschuss am 08.03.2012).

 

 

Zu b)  Stellenplan der Stadt Haan

 

                Siehe hierzu die Vorlage 10/124/2012 (Rat am 28.02.2012).

 

 

Zu c)   Haushaltssicherungskonzept 2010 ff.

 

           Beschlussvorschlag:

 

 

              Das Haushaltssicherungskonzept – bis 2019 für den Ergebnisplan und für

   2012 bis 2015 für die Auszahlungen für Investitionen – wird in der Fassung   

  beschlossen, die sich aus dem Verwaltungsentwurf und den Beratungs-

  ergebnissen des Haupt- und Finanzausschusses vom 20.03.2011 ergibt.

 

 

Zu c)   Hebesatz-Satzung für 2012

 

           Beschlussvorschlag lt. beigefügter Vorlage

 

 

              Die als Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für

              die Realsteuern der Stadt Haan im Haushaltsjahr 2012 wird mit folgenden   

  Steuersätzen beschlossen:

 

              Grundsteuer A            200 v. H.          - land- und forstwirtschaftliche Betriebe -

 

              Grundsteuer B            398 v. H.          - bebaute und unbebaute Grundstücke -

 

              Gewerbesteuer           398 v. H.         

 

 

 

Zu c)   Haushaltssatzung 2012

 

           Beschlussvorschlag:

 

 

              Die Haushaltssatzung 2012 mit ihren Anlagen wird in der Fassung

              beschlossen, die sich aus dem Verwaltungsentwurf und den Beratungs-

              ergebnissen des Haupt- und Finanzausschusses vom 20.03.2012 ergibt.