a) Beratung des Haushaltes, des Stellenplanes und des Haushaltssicherungskonzeptes 2010 ff. (Fortschreibung) für den Bereich des Jugendamtes
b) Stellenplan der Stadt Haan
c) Haushaltssicherungskonzept 2010 ff. (Fortschreibung), Hebesatz-Satzung für das Haushaltsjahr 2012 und Haushaltssatzung 2012
Sachverhalt
Für
die Beratung der Haushaltssatzung 2012 werden noch folgende
Unterlagen
vorgelegt:
1.
Änderungen bzw. Verwaltungsvorschläge
zu dem Entwurf der Haushalts-
satzung 2012
In
Anlage 1 sind eingetretene
bzw. erkennbare Änderungen zum
Haushaltsplan
enthalten.
2.
Antrag des Sozialdienstes Katholischer Frauen und Männer – SKFM –
Haan vom 25.01.2012 auf einen
Investitionszuschuss für die vierte
Gruppe der Offenen Ganztagsschule des SKFM Haan e.V. an der
Don-Bosco-Schule
Anlage 2
enthält den Antrag vom 25.01.2012 und die Antwort der Verwaltung.
3.
Antrag von Frau Jutta Marcour, Am Bollenberg 9, Haan, vom 13.02.2012
zum Thema Sprachkurs für Frauen mit
Migrationshintergrund
Anlage 3
enthält den Antrag vom 13.02.2012 und die Antwort der Verwaltung.
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Jährliche Übertragung von Ermächtigungen für Auszahlungen
für Investitionen im Finanzplan (kameraler Begriff: Übertragung von
Haushaltsausgaberesten) und für Auszahlungen aufgrund
Instandhaltungsrückstellungen im Finanzplan
hier: Übertragung von Ermächtigungen aus 2011 nach 2012
Beschlussvorschlag:
Die
Übertragung von Ermächtigungen für Auszahlungen für Investitionen und für
Auszahlungen aufgrund Instandhaltungsrückstellungen von 2011 nach 2012
entsprechend der Anlage 4
zu dieser Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt:
Ermächtigungen
(=Haushaltsmittel) für Auszahlungen für Investitionen bleiben grundsätzlich bis
zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar. Das bedeutet,
dass noch nicht in Anspruch genommene aber weiterhin erforderliche Ermächtigungen
in das Folgejahr übernommen, d. h. übertragen werden müssen. Sie erhöhen dann
die Positionen im Haushaltsplan des folgenden Jahres. Nur dieses Verfahren
stellt sicher, dass für die dann im Folgejahr erforderlichen Auszahlungen für
Investitionen auch die Liquidität eingeplant und verfügbar gemacht wird.
Für
2012 weiterzuführende Instandhaltungsmaßnahmen aufgrund von in der Bilanz
gebildeten Rückstellungen sind ebenfalls Ermächtigungsübertragungen
erforderlich.
Gemäß
§ 22 Abs. 4 der Gemeinhaushaltsverordnung NRW ist dem Rat eine Übersicht der
Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Finanzplan 2012 vorzulegen.
Es sollen Ermächtigungen aus 2011 für Auszahlungen für Investitionen von 7,030 Mio.
EUR und für Auszahlungen aufgrund Instandhaltungsrückstellungen von 1,273 Mio. EUR nach 2012 übertragen werden (siehe Anlage 4). Aufgrund des noch aufzustellenden
Jahresabschlusses 2011 können sich die Beträge verändern.
Die
Übertragungen erhöhen die Auszahlungsermächtigungen im Finanzplan 2012. Die
jetzt zu übertragenden Auszahlungsermächtigungen werden durch dafür vorhandene
liquide Mittel (bei den Investitionen handelt es sich um Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit) und aus den Kreditermächtigungen 2010/2011 (für
Investitionen) finanziert.
Hinweise/Beschlussvorschläge
Zu a) Haushalt, Stellenplan,
Haushaltssicherungskonzept
Jugendamt
Siehe hierzu die Vorlage 51/066/2012
(Jugendhilfeausschuss am 08.03.2012).
Zu b) Stellenplan der Stadt Haan
Siehe hierzu die Vorlage 10/124/2012 (Rat am 28.02.2012).
Zu c) Haushaltssicherungskonzept
2010 ff.
Beschlussvorschlag:
Das Haushaltssicherungskonzept –
bis 2019 für den Ergebnisplan und für
2012 bis 2015 für die Auszahlungen für
Investitionen – wird in der Fassung
beschlossen, die sich aus dem
Verwaltungsentwurf und den Beratungs-
ergebnissen des Haupt- und Finanzausschusses
vom 20.03.2011 ergibt.
Zu c) Hebesatz-Satzung
für 2012
Beschlussvorschlag lt. beigefügter Vorlage
Die als Anlage
beigefügte Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für
die Realsteuern der Stadt Haan im
Haushaltsjahr 2012 wird mit folgenden
Steuersätzen beschlossen:
Grundsteuer A 200 v. H. - land- und forstwirtschaftliche
Betriebe -
Grundsteuer B 398 v. H. - bebaute und unbebaute Grundstücke -
Gewerbesteuer 398 v. H.
Zu c) Haushaltssatzung
2012
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung 2012 mit ihren Anlagen wird in der Fassung
beschlossen, die sich aus dem Verwaltungsentwurf und den Beratungs-
ergebnissen des Haupt- und Finanzausschusses vom 20.03.2012 ergibt.