Sitzung: 15.05.2014 Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 2, Enthaltungen: 0
Vorlage: 61/168/2014
Beschluss:
„1. Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
nach § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4
(1) BauGB sowie über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und
in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend
dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.
2. Der Bebauungsplan Nr. 164
"Düsseltalstraße / Karl-Niepenberg-Weg“ in der Fassung vom 22.04.2014 wird
gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom
22.04.2014 wird zugestimmt.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Gruiten. Es wird
begrenzt im Osten durch die K 20n, im Süden durch die landwirtschaftlich
genutzten Flächen nördlich der Wohnbebauung an der Gartenstraße und im Westen
durch die Düsseltalstraße. Nördlich des Plangebietes liegt die Wohnbebauung an
der Straße "Zur alten Brennerei". Die genaue Festsetzung des
räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung in dieser Sitzungsvorlage."
Protokoll:
Bgo. Alparslan legt dar, dass seitens des Landschaftsbeirates in dieser Woche eine positive Empfehlung für dieses Projekt ergangen sei. Zur Sitzung des Rates im Juni werde eine positive Stellungnahme des Kreises Mettmann vorliegen.
Stv. Giebels regt für zukünftige Bauleitplanverfahren an, zwei Stellplätze pro Einfamilienhaus vorzusehen.
Abstimmungsergebnis:
17 Ja- und 2 Nein-Stimmen