Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

„1.   Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB sowie über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

 

2.    Der Bebauungsplan Nr. 164 "Düsseltalstraße / Karl-Niepenberg-Weg“ in der Fassung vom 22.04.2014 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 22.04.2014 wird zugestimmt.

 

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Gruiten. Es wird begrenzt im Osten durch die K 20n, im Süden durch die landwirtschaftlich genutzten Flächen nördlich der Wohnbebauung an der Gartenstraße und im Westen durch die Düsseltalstraße. Nördlich des Plangebietes liegt die Wohnbebauung an der Straße "Zur alten Brennerei". Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung in dieser Sitzungsvorlage."

 

 


Protokoll:

 

Bgo. Alparslan legt dar, dass seitens des Landschaftsbeirates in dieser Woche eine positive Empfehlung für dieses Projekt ergangen sei. Zur Sitzung des Rates im Juni werde eine positive Stellungnahme des Kreises Mettmann vorliegen.

 

Stv. Giebels regt für zukünftige Bauleitplanverfahren an, zwei Stellplätze pro Einfamilienhaus vorzusehen.


Abstimmungsergebnis:

 

17 Ja- und 2 Nein-Stimmen