Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

„1.   Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB sowie über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB und nach § 4a (3) Satz 4 BauGB  vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

 

2.    Der Bebauungsplan Nr. 164 "Düsseltalstraße / Karl-Niepenberg-Weg“ in der Fassung vom 22.04.2014 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 22.04.2014 wird zugestimmt.

 

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Gruiten. Es wird begrenzt im Osten durch die K 20n, im Süden durch die landwirtschaftlich genutzten Flächen nördlich der Wohnbebauung an der Gartenstraße und im Westen durch die Düsseltalstraße. Nördlich des Plangebietes liegt die Wohnbebauung an der Straße "Zur alten Brennerei". Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung in dieser Sitzungsvorlage."

 

 

 


Protokoll:

 

Bgo. Alparslan verweist auf die vorliegenden Ergänzungsvorlage, die ausweise, dass keine neuen Anregungen seitens der Fachbehörden erfolgten und alle Bedenken fachlich ausgeräumt werden konnten. Auch wenn der Kreisausschuss hierzu keinen Beschluss gefasst habe, könne der Satzungsbeschluss hier und heute gefasst werden.

 

Bgm. vom Bovert bekräftigt, der Landrat sei über das weitere Vorgehen informiert.

 

Stv. Lukat zeigt sich erfreut, dass alle fachlichen Bedenken ausgeräumt werden konnten.


Abstimmungsergebnis:

 

35 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung