Sitzung: 24.06.2014 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 61/168/2014
Beschluss:
„1. Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
nach § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4
(1) BauGB sowie über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und
in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB und nach § 4a (3) Satz 4 BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend
dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.
2. Der Bebauungsplan Nr. 164
"Düsseltalstraße / Karl-Niepenberg-Weg“ in der Fassung vom 22.04.2014 wird
gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom
22.04.2014 wird zugestimmt.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Gruiten. Es wird
begrenzt im Osten durch die K 20n, im Süden durch die landwirtschaftlich
genutzten Flächen nördlich der Wohnbebauung an der Gartenstraße und im Westen
durch die Düsseltalstraße. Nördlich des Plangebietes liegt die Wohnbebauung an
der Straße "Zur alten Brennerei". Die genaue Festsetzung des
räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung in dieser Sitzungsvorlage."
Protokoll:
Bgo. Alparslan verweist auf die vorliegenden Ergänzungsvorlage, die ausweise, dass keine neuen Anregungen seitens der Fachbehörden erfolgten und alle Bedenken fachlich ausgeräumt werden konnten. Auch wenn der Kreisausschuss hierzu keinen Beschluss gefasst habe, könne der Satzungsbeschluss hier und heute gefasst werden.
Bgm. vom Bovert bekräftigt, der Landrat sei über das weitere Vorgehen informiert.
Stv. Lukat zeigt sich erfreut, dass alle fachlichen Bedenken ausgeräumt werden konnten.
Abstimmungsergebnis:
35 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung