Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 4, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

„1.   Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB, über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB i.V.m. der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen inklusive der Stellungnahme des ADFC mit Eingang vom 20.11.2014 wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage und der Tischvorlage zum SUVA am 25.11.2014 entschieden.

 

2.    Der Bebauungsplan Nr. 115 „Polnische Mütze“ in der Fassung vom 04.11.2014 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 20.10.2014 wird zugestimmt.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 115 befindet sich in Haan- Ost. Es umfasst überwiegend die Flächen der Millrather, Gräfrather und Elberfelder Straße im Bereich des Knotenpunktes "Polnische Mütze". Es wird im Norden begrenzt durch den Straßendamm über die ehemalige Korkenziehertrasse und im Osten durch die Autobahnauffahrt Haan-Ost, Westrampe. Im Süden endet das Plangebiet im Bereich der Bebauung Elberfelder Straße 158, im Westen ca. 100m westlich des Knotenpunktes. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung.“

 

 

 


Protokoll:

 

Stv. Drennhaus möchte wissen, ob die Anregung der SPD-Fraktion, eine mögliche Querung im Rahmen der Trasse durch Leerrohre für eine Ampelanlage zu sichern, schon bei der Planung berücksichtigt worden sei.

 

Bgo. Alparslan bestätigt, diesbezüglich beim Landesbetrieb nachgefragt zu haben, die Prüfung laufe derzeit. Er verspricht, in dieser Angelegenheit nachzuhaken.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

14 Ja- und 4 Nein-Stimmen