hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung, § 3 (2) BauGB
Sachverhalt:
1. Bisheriges Verfahren
Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates
der Stadt Haan hat am 19.02.2013 beschlossen, die 30. Änderung des FNP im
Bereich „Erikaweg / Leichlinger Str." und die 1. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 34 „Erikaweg / Leichlinger Str.“ gemäß § 2 (1) BauGB im Parallelverfahren
nach § 8 (3) Satz 1 BauGB aufzustellen. Die beschlossenen Vorentwürfe zur 30.
Änderung des FNP und zur 1. Änderung des Bebauungsplanes sind der Anlage 1 zu
entnehmen. In derselben Sitzung wurde zudem der Beschluss gefasst, die Bürger
frühzeitig in Form einer Diskussionsveranstaltung an der Planung zu beteiligen.
Am 21.02.2013 erfolgte durch den Projektträger zudem eine informelle
Information der Anwohner über den beschlossenen Vorentwurf und die
Planungsziele in der alten Pumpstation, um die betroffenen Anlieger über die
Planungsziele zu informieren und frühzeitig in die Planung einzubinden. Am
19.04.2013 fand auf Wunsch des Planungsausschusses eine Ortsbesichtigung mit
Herrn Füge vom Büro ISR statt.
Auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses
wurden mehrere Abstimmungsgespräche mit der Bezirksregierung Düsseldorf bzgl.
der zur Umsetzung der Planungsziele erforderlichen Änderung des Regionalplanes
geführt. Im Juli 2013 hat die Verwaltung dann den offiziellen Antrag auf
Änderung des Regionalplanes gestellt. Durch die Bezirksregierung wurde im
August/September 2013 die überschlägige Prüfung der Umweltauswirkungen
(Screening) durchgeführt. Am 12.12.2013 hat der Regionalrat den
Erarbeitungsbeschluss für die 86. Änderung des Regionalplans gemäß § 19
Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) gefasst. Im Januar/Februar 2014 wurden
durch die Bezirksplanungsbehörde die berührten öffentlichen Stellen beteiligt
und Ihnen die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben.
Neben dem landesplanerischen
Anpassungsverfahren ist wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung des
Planvorhabens die Aktualisierung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Haan. Die
hierzu erforderlichen Planungsschritte wurden im Laufe des 2. Halbjahres 2013
durchgeführt, sodass die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes mit Stand
vom 11.11.2013 am 17.12.2013 vom Rat der Stadt Haan als städtebauliches
Entwicklungskonzept beschlossen werden konnte und nunmehr als Grundlage für die
Planung vorliegt.
Aufgrund der vorgenannten Verfahren zur
Änderung des Regionalplanes und zum Einzelhandelskonzept konnten die
offiziellen Verfahrensschritte zur 30. Änderung des FNP und zur 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 34 „Erikaweg / Leichlinger Straße“ erst Ende 2013 bzw.
Anfang 2014 fortgeführt werden. So wurde am 07.11.2013 die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB in Form einer
Diskussionsveranstaltung in der alten Pumpstation in Haan durchgeführt. Im
Anschluss daran hat die Verwaltung die Träger öffentlicher Belange mit
Schreiben vom 21.01.2014 gemäß § 4 (1) BauGB frühzeitig an der Planung
beteiligt. Den Trägern öffentlicher Belange, den Nachbarkommunen und sonstigen
Beteiligten wurde die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 28.02.2014
eingeräumt. Zeitgleich wurde zur 30. Änderung des FNP mit Schreiben vom
21.01.2014 die landesplanerische Anfrage zur Anpassung an die Ziele der
Raumordnung und Landesplanung gemäß § 34 (1) Landesplanungsgesetz (LPlG) auf
dem Dienstweg an die Bezirksregierung Düsseldorf versendet.
2. Ergebnisse der Beteiligungsverfahren nach §
3 (1) und 4 (1) BauGB
a) Anregungen der Bürger im Verfahren nach § 3
(1) BauGB
Die Verwaltung hat die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB am 07.11.2013 in Form einer
Diskussionsveranstaltung in der alten Pumpstation in Haan durchgeführt.
Ergänzend lagen die Unterlagen in der Zeit vom 05.11.2013 bis zum 22.11.2013 im
Flur zum Planungsamt öffentlich aus. Grundlage für die Beteiligung war der zum
Aufstellungsbeschluss beschlossene Vorentwurf zur 30. Änderung des FNP mit
Stand vom 28.01.2014 und ein gegenüber dem Aufstellungsbeschluss geänderter
städtebaulicher Vorentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 34 mit Stand
vom 24.10.2013 (s. Anlage 2). Die vorgenommenen Änderungen betreffen vor allem
die Erschließung des Wohngebietes und die Anzahl der Wohneinheiten. Zudem wurde
im Einmündungsbereich Leichlinger / Erkrather und Düsseldorfer Straße der durch
das inzwischen erarbeitete Verkehrsgutachten empfohlene Kreisverkehr
dargestellt. Das Protokoll der Veranstaltung mit den Antworten der Verwaltung
ist der Anlage 3 zu entnehmen. Im Nachgang zur Diskussionsveranstaltung
sind zudem noch schriftliche Anregungen vorgebracht worden. Diese sind mit der
Stellungnahme der Verwaltung der Tabelle in der Anlage 4 zu entnehmen.
Aus Datenschutzgründen wurden keine personenbezogenen Daten zu den betroffenen
Bürgern veröffentlicht.
b) Anregungen der Träger
öffentlicher Belange im Verfahren nach § 4 (1) BauGB, landesplanerische
Abstimmung nach § 34 (1) LPlG
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 21.01.2014 frühzeitig über die Planungsabsichten informiert und
dazu aufgefordert, sich bis zum 28.02.2014 zur Planung auch im Hinblick auf den
erforderlichen Umfang einer Umweltprüfung zu äußern. Zeitgleich wurde zudem die
Bezirksregierung Düsseldorf im Verfahren nach § 34 (1) LPlG mit Schreiben vom
21.01.2014 beteiligt. Die der frühzeitigen Trägerbeteiligung und der
landesplanerischen Abstimmung zugrunde gelegten städtebaulichen Vorentwürfe
weichen nochmals von denen aus der Bürgeranhörung ab. Sie sind der Anlage 5 zu
entnehmen. Bei dem Vorentwurf zur 30. Änderung des FNP wurde für das
Sondergebiet eine konkrete Zweckbestimmung festgesetzt. Im städtebaulichen
Vorentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 wurde auf Anregung der
Verwaltung, die Spielplatzfläche von dem städtischen Grundstück am Erikaweg in
das neue Wohngebiet hinein verlegt und auf Anregung einer Bürgerin eine private
Gartenfläche im Bereich der geplanten Erschließungsstraße für das Wohngebiet,
mit einer Überbauung versehen. Zudem wurde auf Wunsch der Verwaltung ein
öffentlicher Weg zwischen dem neuen Wohngebiet und der Leichlinger Straße
westlich des Baumarktes ausgewiesen. Neben den städtebaulichen Vorentwürfen
wurde den Trägern zudem das zu diesem Zeitpunkt erstellte Verkehrsgutachten mit
Stand vom September 2013 und dem Kreis Mettmann im Nachgang das
schalltechnische Prognosegutachten vom 28.01.2014 zur Verfügung gestellt. Die
beteiligten Behörden und Stellen, ihre vorgebrachten Anregungen und die
Stellungnahmen der Verwaltung sind der Anlage 6 zu entnehmen. Dieser
Anlage sind auch die Originalschreiben als Kopie beigefügt.
3. Erarbeitung der Bauleitplanentwürfe
a) Entwurf des Flächennutzungsplanes
Der Entwurf des Flächennutzungsplanes wurde
aufgrund der Anregungen der Industrie- und Handelskammer Düsseldorf durch das
mit der Planung beauftragte Büro ISR erneut geändert. So erhält das
Sondergebiet nunmehr die Zweckbestimmung „Baumarkt, nicht großflächige
Fachmärkte gem. § 11 (3) BauNVO mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment“, um
eine eindeutige Vorgabe für das Sondergebiet auf der Ebene der vorbereitenden
Bauleitplanung zu erhalten. Des Weiteren wird das Plangebiet um die südlich des
Erikaweges/Ecke Ohligser Straße gelegene, ca. 1600qm große städtische
Grundstücksfläche ergänzt. Diese ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan
derzeit als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Öffentliche Grünfläche“
dargestellt. Zukünftig soll diese Fläche als Wohnbaufläche ausgewiesen werden
und eine Ergänzung der Wohnbebauung am Erikaweg ermöglichen. Die Ziele und
Zwecke der Planung sind im Detail dem Planentwurf, der Begründung und dem als
separater Teil der Begründung erarbeiteten Umweltbericht zu entnehmen (s. Anlagen
7-9)
b) Bebauungsplanentwurf
Durch das Planungsbüro ISR wurde in
Abstimmung mit der Verwaltung der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 34 "Erikaweg / Leichlinger Straße" erarbeitet. Grundlage für die
Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfes ist der in Teilen erneut geänderte Städtebauliche
Vorentwurf (s. Anlage 10). Die vorgenommenen Änderungen betreffen primär die
Bebauung im geplanten Wohngebiet. So ist nunmehr in dem Baufeld südlich des
Baumarktes ausschließlich eine Bebauung mit Doppelhäusern vorgesehen. Entlang
des Friedhofes erfolgt hingegen eine aufgelockerte Bebauung mit
Einfamilienhäusern. Auch ist nunmehr auf dem städtischen Grundstück südlich des
Erikaweges eine Bebauungsmöglichkeit mit Einzelhäusern vorgesehen. Die Ziele
und Zwecke der Planung sind im Detail dem Bebauungsplanentwurf, der Begründung
und dem als separater Teil der Begründung erarbeiteten Umweltbericht, welcher
Anlage zur Begründung ist, zu entnehmen (s. Anlagen 11-13). Im Rahmen des
Umweltberichtes zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 34 wurde zudem die
Eingriffs-/Ausgleichthematik gemäß § 1a (3) BauGB
integriert bearbeitet. Des Weiteren wurde eine Artenschutzrechtliche
Verträglichkeitsanalyse, ein schalltechnisches Prognosegutachten, eine
Verkehrsuntersuchung sowie eine städtebauliche und raumordnerische
Verträglichkeitsanalyse erstellt, deren Ergebnisse in die Begründung eingeflossen
sind.
Aufgrund des Umfanges und der häufig farbigen Darstellungen wurden die
Anlagen der Begründungen (bis auf die Umweltberichte), der Sitzungsvorlage
nicht als Kopie beigefügt. Den Sprechern der Fraktionen im PlUA wird aber
jeweils ein gedruckter Entwurf der Bauleitpläne und ein farbiger Ausdruck der
nicht vervielfältigten Anlagen zur Begründung für die Beratungen in den
Fraktionen zur Verfügung gestellt. Sämtliche Unterlagen sind zudem im
Ratsinformationssystem einsehbar.
4. Anlage eines Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich Düsseldorfer
Straße, Leichlinger Straße, Erkrather Straße
Die Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan
Nr. 34 1. Änderung (Runge+Küchler, März. 2014) ermittelt für den Knotenpunkt B
228 / Erkrather Straße und Leichlinger Straße im vorhandenen (unsignalisierten)
Ausbauzustand aber unter den Prognosebelastungen des „worst-case-Falls“ die
Qualitätsstufe D (ausreichend leistungsfähig). Dabei wird die Qualitätsstufe D
nur für die Linkseinbieger der Erkrather Straße festgestellt. Gegenüber der
Analysesituation verschlechtert sich die mittlere Wartezeit von 31 auf 35
Sekunden. Für die Einmündung der Leichlinger Straße, die einen Teil des baumarktbezogenen
Quellverkehrs aufnehmen soll, wird Qualitätsstufe C ermittelt. Der Knotenpunkt
ist somit bei Beibehaltung der bestehenden Verkehrsregelung ausreichend
leistungsfähig.
Die Überlegungen zum Umbau der Kreuzung in
einen Kreisverkehrsplatz resultieren aus dem Wunsch, eine Ortseingangssituation
auf der B 228 zum Auftakt der Ortsdurchfahrt zu erreichen. Das Planungsbüro
Runge + Küchler hält sich mit einer Empfehlung zu einer Knotenpunktform zurück.
Einerseits ist die „bremsende“ Wirkung eines Kreisverkehrs an der Düsseldorfer
Straße durchaus positiv zu bewerten. Andererseits weist die aktualisierte Verkehrsuntersuchung
aus März 2014 nach, dass bei Realisierung des Kreisverkehrs an der Düsseldorfer
Straße in Zusammenhang mit einem weiteren geplanten Kreisverkehr am Knotenpunkt
K 16 / Ginsterweg eine Gefahr gebietsfremden Schleichverkehrs im Wohngebiet
Erkrather Straße besteht.
Sollte der Knotenpunktumbau Düsseldorfer
Straße (B228), Leichlinger Straße, Erkrather Straße als Kreisverkehr erfolgen,
bestehen für den als Vorentwurf in der Verkehrsuntersuchung dargestellten
Kreisel noch Optimierungsmöglichkeiten in Hinblick auf die vom Landesbetrieb
Straßen NRW dargelegten Bedenken bezüglich der Verkehrssicherheit.
Im weiteren Planungsverlauf ist daher
seitens der Verwaltung weiterer Abstimmungsbedarf mit dem Landesbetrieb
Straßenbau NRW erforderlich, um die Planungen des Kreisverkehrs in einen
zustimmungsfähigen Entwurf zu überführen.
Der aktuelle Planungsstand des
Bebauungsplans Nr. 34, 1. Änderung setzt im Bereich der Düsseldorfer Straße
eine ausreichend groß bemessene Verkehrsfläche fest, in der eine optimierte
Kreisverkehrsanlage flächenmäßig realisiert werden kann.
Seitens des PLUA wurde im Rahmen des
Aufstellungsbeschlusses am 19.02.2013 eine Beteiligung des BVVFA nach Vorliegen
des Verkehrsgutachtens beschlossen. Dies ist bisher noch nicht erfolgt, da das
abschließende Verkehrsgutachten erst seit März 2014 vorliegt und hinsichtlich
des Knotenpunktausbaus Düsseldorfer Straße (B228), Leichlinger Straße,
Erkrather Straße noch Abstimmungsbedarf mit dem Landesbetrieb Straßen NRW
besteht. Die Verwaltung beabsichtigt das Thema in der Sitzung des BVVFA am 03.
Juli 2014 vorzulegen.
5. Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, dem vorgelegten
Entwurf der 30. Änderung des FNP im Bereich "Erikaweg / Leichlinger
Straße“ in der Fassung vom 22.04.2014 mit seiner
Begründung in der Fassung vom 15.04.2014 und dem Entwurf zur 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 34 "Erikaweg / Leichlinger Straße" einschließlich
seiner Begründung in der jeweiligen Fassung vom 25.04.2014 zuzustimmen und
deren öffentliche Auslegung mit den nach Einschätzung der Stadt Haan
wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 (2)
BauGB zu beschließen. Nach erfolgtem Beschluss werden die beiden vorgenannten
Bauleitpläne für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Als bereits
vorliegende, nach Einschätzung der Stadt Haan wesentliche, umweltbezogene
Stellungnahmen sollen die Schreiben des Kreises Mettmann vom 04.03.2014, von
Straßen NRW vom 24.02.2014,des Geologischen Dienstes vom 25.02.2014, vom Amt
für Bodendenkmalpflege vom 13.03.2014, von der Handwerkskammer vom 28.02.2014
sowie zwei Anschreiben von Bürgern jeweils vom 19.11.2013 mit ausgelegt werden
(siehe Anlage 14).
Die Behörden und Träger öffentlicher
Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden
gemäß § 4 (2) BauGB von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und um Abgabe
einer Stellungnahme gebeten.
Des Weiteren wird gemäß § 34 (5) LPlG der
Bezirksregierung Düsseldorf vor der öffentlichen Auslegung ein Exemplar des
Offenlageentwurfes zur abschließenden landesplanerischen Stellungnahme
übersandt. Aufgrund des noch laufenden Verfahrens zur 86. Änderung des
Regionalplans wird seitens der Bezirksregierung Düsseldorf frühestens im 3.
Quartal dieses Jahres eine positive landesplanerische Stellungnahme abgegeben
werden können.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung
eingegangenen sowie sämtliche bisher vorgebrachten Anregungen werden nach
Abschluss der vorgenannten Verfahren geprüft und anschließend von der
Verwaltung dem Stadtrat zur Beratung und Entscheidung über den
Satzungsbeschluss vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
„1. Dem Entwurf der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich
„Erikaweg/ Leichlinger Str.“ in der
Fassung vom 22.04.2014 mit seiner Begründung in der Fassung vom 15.04.2014 und
dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Erikaweg / Leichlinger Str.“ mit seiner Begründung in den
jeweiligen Fassungen vom 25.04.2014 wird zugestimmt.
Die
beiden Plangebiete befinden sich in Haan-West. Die räumlichen Geltungsbereiche
werden im Norden begrenzt durch die Düsseldorfer Straße, im Osten durch die
Bebauung Düsseldorfer Straße 109 und durch die Ohligser Straße 84, im Süden
durch die Ohligser Straße und den Erikaweg sowie im Westen durch die
Leichlinger Straße. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches
erfolgt durch die Planzeichnung.
2. Die beschlossenen Entwürfe mit ihren jeweiligen Begründungen und
den nach Einschätzung der Stadt Haan wesentlichen, bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.“
Finanz. Auswirkung:
Die mit der Aufstellung der Änderung des
Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes entstehenden Planungskosten sind
durch den Grundstückseigentümer zu übernehmen. Die in den Planbegründungen
dargestellten Planungsinhalte, wie die Sicherung der Erschließungsanlagen,
Kompensationsmaßnahmen, Investitionsbeitrag für Kindergartenplätze etc. sind
vor dem Satzungsbeschluss in einem städtebaulichen Vertrag mit dem
Projektentwickler zu konkretisieren und zu sichern.