hier: Offenlagebeschluss, § 3 (2) BauGB
Sachverhalt:
Mit Sitzungsvorlage 61/166/2017 wurde in der Sitzung des SUVA am 28.03.2017 der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 188 „Südliche Robert-Koch-Straße II“ zum Beschluss der öffentlichen Auslegung eingebracht. Auf Antrag wurde die Beschlussfassung in die nächste Sitzung des SUVA am 16.05.2017 geschoben. Seitens der Fraktionen wurden noch folgende Prüfaufträge an die Verwaltung erteilt:
a) Die
Verwaltung soll noch mögliche Folgekosten für Kindertageseinrichtungen ermitteln.
b) Die
Stellplatzanzahl soll erhöht und ein Schlüssel von 1,5 erreicht werden.
c) Die
Verwaltung soll mit dem Investor abklären, ob nicht anteilig geförderter Wohnraum
errichtet werden kann.
Als Ergebnis dieser
Prüfaufträge ist festzuhalten:
zu a) Die
aus der Planung resultierenden Folgekosten wurden ermittelt und in die
Begründung eingearbeitet.
zu b) Es
wurden zwei zusätzliche Stellplätze von der Robert-Koch-Str. aus auf einer
bisher als Garten vorgesehenen Fläche festgesetzt. Das festgesetzte Maß der
baulichen Nutzung kann weiterhin eingehalten werden. Es wird nunmehr ein
Stellplatzschlüssel von 1,55 erreicht.
zu c) Die
Umsetzung von anteilig gefördertem Wohnungsbau wird seitens des Investors nicht
gesehen, da hierdurch die wirtschaftliche Tragbarkeit der Maßnahme nicht mehr
gegeben ist. Durch den vorgegebenen Grundstückspreis, der wiederrum dem
Krankenhaus für dringend benötigte Investitionen dient, sind keine finanziellen
Spielräume mehr vorhanden. Aufgrund der relativ kleinen Maßnahme wird eine
unterschiedliche Ausstattung der Wohnungen in einem Gebäude auch als nicht
sinnvoll angesehen.
Die vorgenommene Prüfung hat zu einer Änderung/Anpassung der Begründung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und dem dazugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplan
sowie in der Begründung geführt. Die geänderten Unterlagen sind dieser
Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Sie ersetzten die in der bisherigen Sitzungsvorlage
beigefügten Anlagen 4-6. Der Beschlussvorschlag wurde entsprechend des neuen
Datums der Unterlagen angepasst und ist nunmehr der Beschlussfassung zugrunde
zu legen.
Beschlussvorschlag:
1. Dem Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 188 „Südliche Robert-Koch-Straße II“ mit dem Vorhaben- und
Erschließungsplan und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 26.04.2017
wird zugestimmt.
Das
Plangebiet befindet sich am Haaner Krankenhaus, an der südlichen
Robert-Koch-Straße gegenüber dem Einmündungsbereich in die Flemingstraße. Der
Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Haan, Flur 18, das Flurstück 2088. Die
genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.
2. Der beschlossene Planentwurf mit dem Vorhaben-
und Erschließungsplan und der Begründung ist gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich
auszulegen.“