hier: Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40b im Bereich Gut Hahn
Sachverhalt:
Durch die JB Car Concept GmbH und durch Frau
Barbara de Ridder-Bertram und Herrn Olaf Bertram wird mit Schreiben vom
04.11.2020 ein Antrag zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 40b im Bereich Gut
Hahn gestellt. Ziel des Antrages ist es, die östlich des Gutes Hahn unter den
Hochspannungsfreileitungen liegenden Grundstücksflächen einer gewerblichen
Nutzung zuzuführen. Hierdurch soll dem dringenden Erweiterungsbedarf des
Unternehmens JB CarConsept GmbH entsprochen sowie das Ansiedlungsansinnen zur
Errichtung einer Lager-/ Unterstellhalle ermöglicht werden.
Bereits in die Sitzung des SUVA am
11.02.2020 wurde ein Antrag des Eigentümers der Grundsücksflächen des Gutes
Hahn zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40b eingebracht (s. SUVA Nr.61/314/2020), um eine Unterbauung der im Besitz des
Antragstellers befindlichen Grundstücksflächen unter der
Hochspannungsfreileitung zu ermöglichen. In der Sitzung wurde die beantragte
Bebauungsplanänderung durch das vom Antragsteller beauftragte Planungsbüro ISR
vorgestellt. In der damaligen Sitzung wurde dem Antrag einstimmig bei einer
Enthaltung nicht zugestimmt. Nunmehr ist durch die beiden Gewerbetreibenden,
die an der Bebauung der Flächen interessiert sind, erneut ein Antrag zur
Änderung des Bebauungsplanes gestellt worden. Die bauleitplanerische
Ausgangssituation, wie sie auch bereits in der o.a. Vorlage SUVA Nr. 61/314/2020 vorgelegt worden ist, wird von den
Antragstellern in ihrem Antrag nochmals dargestellt und zudem die beiden
angedachten Bauvorhaben detailliert abgebildet.
Seitens des Ausschusses ist
nunmehr erneut zu beraten, ob einer Unterbauung der Hochspannungsfreileitungen
im Bereich des Gutes Hahn zur Schaffung zusätzlicher Gewerbeflächen zugestimmt
werden kann. Hierzu wurden durch die Verwaltung zwei Beschlussalternativen erarbeitet.
Beschlussvorschlag:
Alternative A:
Dem vorgelegten Antrag zur Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 40b wird nicht zugestimmt.
Alternative B:
Die Verwaltung wird beauftragt,
zusammen mit den
Antragstellern die Einleitung der erforderlichen Bauleitplanänderungsverfahren
vorzubereiten. Hierzu ist ein Planungsvertrag zur Übernahme der Planungskosten abzuschließen.