Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 4, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

„1.   Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 168 „Technologiepark Haan|NRW, 2. Bauabschnitt“ in der Fassung vom 18.12.2014 mit seiner Begründung in der Fassung vom 05.01.2015 wird zugestimmt.

Das Plangebiet befindet sich im Süden des Ortsteils Gruiten an der Windfoche.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flächen

Ø  östlich des Verbindungsweges zwischen der Niederbergischen Allee an der Hofschaft Kriekhausen und der Millrather Straße,

Ø  südlich der Millrather Straße, der Ortslage Windfoche und der Gruitener Straße, beginnend von der Einmündung des Verbindungsweges nach Kriekhausen bis zum Kreisverkehr mit der Umgehungstraße K20n im Osten, wobei die Verkehrsfläche der Millrather und Gruitener Straße zum Teil zum Plangebiet gehört,

Ø  westlich und nördlich der neu geplanten Haupterschließungsstraße zwischen dem Kreisverkehr K 20n/Gruitener Straße und dem Anschluss an die Niederbergische Allee,

Ø  sowie zwischen der Autobahn A 46 und der neu geplanten Haupterschließungsstraße gelegene Landschaftsteile.

Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

 

2.    Der beschlossene Entwurf mit seiner Begründung und den nach Einschätzung der Stadt Haan wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ist gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.“

 

 

 


Protokoll:

 

Nach umfangreicher Diskussion einigt sich der Ausschuss auf die Streichung folgender Teile in den textlichen Festsetzungen:

 

  • Zulässigkeit von Anlagen für sportliche Zwecke
  • ausnahmsweise Zulässigkeit von Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind
  • ausnahmsweise Zulässigkeit von Betrieben mit Verkaufsflächen für den Verkauf an letzte Verbraucher, sofern das angebotene Sortiment im Plangebiet selbst hergestellt wird oder in Verbindung mit handwerklichen Leistungen im Plangebiet angeboten wird.

 

AM Trapp bittet die Verwaltung in der nächsten SUVA-Sitzung darzulegen, inwieweit der Datenschutz verletzt werde, wenn personenbezogene Daten von Bürgern veröffentlicht würden, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen Anregungen zum Bebauungsplan vorgebracht haben.


Abstimmungsergebnis:

 

zu 1.)   12 Ja- und 4 Nein-Stimmen

 

zu 2.)   12 Ja- und 4 Nein-Stimmen