Betreff
Bebauungsplan Nr. 115 "Polnische Mütze"
hier: Beschluss über Anregungen, § 3 ( 1), (2) , § 4 (1) und (2) BauGB,
Satzungsbeschluss § 10 (1) BauGB
Vorlage
61/030/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

1.    Bisheriges Verfahren

Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Haan hat am 27.11.2012 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 115 "Polnische Mütze" gefasst (s. Anlage 1). Aufbauend auf der Beschlussfassung hat die Verwaltung die Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 19.12.2012 gemäß § 4 (1) BauGB frühzeitig an der Planung beteiligt. Den Trägern öffentlicher Belange, den Nachbarkommunen und sonstigen Beteiligten wurde die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 08.02.2013 eingeräumt. Am 23.03.2013 wurde die Planung zudem in die Sitzung des BVVFA eingebracht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB erfolgte am 21.01.2014 in Form einer Diskussionsveranstaltung. In seiner Sitzung am 08.04.2014 hat der Planungs- und Umweltausschuss dem vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes und seiner Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB beschlossen. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes erfolgte vom 20.05.2014 bis zum 27.06.2014. Zeitgleich wurden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB beteiligt und von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.

 

 

 

2.    Vorgebrachte Anregungen im Rahmen des Aufstellungsverfahrens

2.1  Vorgebrachte Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung nach § 3 (1) BauGB sowie im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 (1) BauGB

Der Planungs- und Umweltausschuss hat bereits in seiner Sitzung am 08.04.2014 (61/162/2014) über die Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beraten. Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 14.02.2007 muss der Rat zur Schaffung von Rechtssicherheit zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses jedoch über alle im Laufe des Bauleitplanverfahrens vorgebrachten Stellungnahmen - einschließlich der Stellungnahmen in der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung - entscheiden. Die Stellungnahmen wurden nach der öffentlichen Auslegung z.T. entsprechend der neuen Sachlage aktualisiert.

 

a)    Anregungen der Bürger im Verfahren nach § 3 (1) BauGB

Die Verwaltung hat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB am 21.01.2014 in Form einer Diskussionsveranstaltung in der Aula des Gymnasiums Adlerstraße durchgeführt. Ergänzend lagen die Unterlagen in der Zeit vom 20.01.2014 bis zum 31.01.2014 im Flur zum Planungsamt öffentlich aus. Das Protokoll der Veranstaltung mit den Stellungnahmen der Verwaltung ist der Anlage 2 zu entnehmen. Sofern die Stellungnahme der Verwaltung über das am Veranstaltungsabend mitgeteilte hinaus ergänzt wurde, ist dies entsprechend deutlich gemacht worden. Im Nachgang zur Diskussionsveranstaltung sind zudem noch zahlreiche Anregungen schriftlich vorgebracht worden. Diese sind mit der Stellungnahme der Verwaltung der Tabelle in der Anlage 3 zu entnehmen. Zudem wurden dieser Anlage die Schreiben, in denen Anregungen vorgebracht wurden, als Kopie beigefügt. Aus Datenschutzgründen wurden persönliche Angaben von Einzelpersonen geschwärzt.

 

 

b)   Anregungen der Träger öffentlicher Belange im Verfahren nach § 4 (1) BauGB

Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 19.12.2012 frühzeitig über die Planungsabsichten informiert und dazu aufgefordert, sich bis zum 08.02.2013 zur Planung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang einer Umweltprüfung zu äußern. Die beteiligten Behörden und Stellen, die vorgebrachten Anregungen mit den Stellungnahmen der Verwaltung sind der Anlage 4 zu entnehmen. Zudem wurden dieser Anlage die Schreiben, in denen Anregungen vorgebracht wurden, als Kopie beigefügt.

 

 

 

2.2    Vorgebrachte Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB wurde im Amtsblatt der Stadt Haan am 12.05.2014 bekannt gemacht und erfolgte vom 20.05.2014 bis zum 27.06.2014. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 12.05.2014 über die öffentliche Auslegung benachrichtigt und Ihnen wurde zeitgleich die Möglichkeit zur Stellungnahme gemäß § 4 (2) BauGB gegeben. Die im Rahmen der Verfahren nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB seitens der beteiligten Behörden und Stellen, der Naturschutzverbände und der Bürger vorgebrachten Anregungen sind mit dem Ergebnis der Prüfung durch die Verwaltung der Anlage 5 zu entnehmen. Eine Kopie der Stellungnahmen, bei denen Anregungen vorgetragen wurden, ist ebenfalls der Anlage beigefügt.

 

Die im Rahmen der vorgenannten Beteiligungen vorgetragenen Anregungen führen zu keiner Änderung des vorgelegten Bebauungsplanentwurfes.

 

 

 

3.      Planentwurf

Der zum Satzungsbeschluss anstehende Bebauungsplan vom 04.11.2014 und seine Begründung in der Fassung vom 20.10.2014 sind der Anlage 6 und 7 zu entnehmen. Im Bebauungsplanentwurf erfolgten nach der öffentlichen Auslegung noch Änderungen im Bereich der festgesetzten Koordinaten und der Vermassung der Straßenbegrenzungslinie. Aufgrund dessen erhält der Bebauungsplan ein neues Datum. Zudem wurde die Begründung nach der öffentlichen Auslegung unter dem Punkt 2 „Planverfahren“ und Punkt 3.3 c) „Fußgänger und Radfahrer“ aktualisiert und redaktionell angepasst. Zudem wurde unter Punkt 5.1 „Entwässerung“ und Punkt 10.7 „Niederschlagswasserbeseitigung“ das geänderte und konkretisierte Entwässerungskonzept erläutert. Die vorgenannten Änderungen des Planentwurfes und der Begründung sind nur klarstellender und redaktioneller Art, eine erneute Beteiligung ist daher nicht erforderlich.

 

Die Anlagen zur Begründung wurden aufgrund ihres Umfanges und den z.T. farbigen Darstellungen nicht kopiert. Sie sind den Sprechern der Fraktionen im PlUA in einfacher Ausfertigung zum Offenlagebeschluss übersendet worden. Sie sind zudem im Ratsinformationssystem einzusehen. Aufgrund der neuen Zusammensetzung des SUVA erhalten alle Sprecher der Fraktionen für die politischen Beratungen eine Kopie des Bebauungsplanes im Originalformat.

 

 

 

4.      Beschlussempfehlung und weiteres Vorgehen

Die Verwaltung empfiehlt, den Prüfergebnissen in den Anlagen 2-5 zuzustimmen. Des Weiteren empfiehlt die Verwaltung, den Bebauungsplan Nr. 115 in der Fassung vom 04.11.2014 als Satzung zu beschließen und seiner Begründung in der Fassung vom 20.10.2014 zuzustimmen (s. Anlage 6 und 7). Der Bebauungsplan wird anschließend durch Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt der Stadt Haan zur Rechtskraft gelangen.

 

Beschlussvorschlag:

 

„1.   Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB, über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB i.V.m. der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

 

2.    Der Bebauungsplan Nr. 115 „Polnische Mütze“ in der Fassung vom 04.11.2014 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 20.10.2014 wird zugestimmt.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 115 befindet sich in Haan- Ost. Es umfasst überwiegend die Flächen der Millrather, Gräfrather und Elberfelder Straße im Bereich des Knotenpunktes "Polnische Mütze". Es wird im Norden begrenzt durch den Straßendamm über die ehemalige Korkenziehertrasse und im Osten durch die Autobahnauffahrt Haan-Ost, Westrampe. Im Süden endet das Plangebiet im Bereich der Bebauung Elberfelder Straße 158, im Westen ca. 100m westlich des Knotenpunktes. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung.“

 

Finanz. Auswirkung:

 

Die Finanzierung der geplanten Straßenbaumaßnahme zum Knotenpunkt "Polnische Mütze" erfolgt aufgrund der Straßenbaulast durch Straßen NRW und durch den Bund. Durch die Stadt Haan sind alle planungsrelevanten Kosten wie z.B. für Gutachten, die Entwurfsplanung und für die Bauleitplanung selbst zu tragen. Die hierzu erforderlichen Mittel wurden in den Haushalt eingestellt.

 

Der erforderliche Grunderwerb erfolgt durch die Stadt Haan. Die hieraus resultierenden Kosten werden/wurden der Stadt Haan jedoch in Höhe des festgesetzten Verkehrswertes erstattet. Darüber hinausgehende Kosten müssen von der Stadt Haan selbst getragen werden. Der erforderliche Grunderwerb für den Umbau der Polnischen Mütze ist an der Gräfrather Straße abgeschlossen, im Bereich der Elberfelder Straße sind noch zwei Verträge zu unterzeichnen.