hier: Beschluss über Anregungen, § 3 ( 1), (2) , § 4 (1) und (2) BauGB,
Satzungsbeschluss § 10 (1) BauGB
Sachverhalt:
1. Bisheriges Verfahren
Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates
der Stadt Haan hat am 27.11.2012 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan
Nr. 115 "Polnische Mütze" gefasst (s. Anlage 1). Aufbauend auf
der Beschlussfassung hat die Verwaltung die Träger öffentlicher Belange mit
Schreiben vom 19.12.2012 gemäß § 4 (1) BauGB frühzeitig an der Planung
beteiligt. Den Trägern öffentlicher Belange, den Nachbarkommunen und sonstigen
Beteiligten wurde die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 08.02.2013
eingeräumt. Am 23.03.2013 wurde die Planung zudem in die Sitzung des BVVFA
eingebracht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
erfolgte am 21.01.2014 in Form einer Diskussionsveranstaltung. In seiner
Sitzung am 08.04.2014 hat der Planungs- und Umweltausschuss dem vorgelegten
Entwurf des Bebauungsplanes und seiner Begründung zugestimmt und die
öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB beschlossen. Die öffentliche Auslegung
des Bebauungsplanes erfolgte vom 20.05.2014 bis zum 27.06.2014. Zeitgleich
wurden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB beteiligt und von
der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
2. Vorgebrachte Anregungen im
Rahmen des Aufstellungsverfahrens
2.1 Vorgebrachte Anregungen im Rahmen der
frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung nach § 3 (1) BauGB sowie im Rahmen der
frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 (1) BauGB
Der Planungs- und Umweltausschuss hat
bereits in seiner Sitzung am 08.04.2014 (61/162/2014) über die Anregungen aus
der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beraten. Nach der
Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 14.02.2007 muss der Rat zur
Schaffung von Rechtssicherheit zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses jedoch
über alle im Laufe des Bauleitplanverfahrens vorgebrachten Stellungnahmen -
einschließlich der Stellungnahmen in der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
- entscheiden. Die Stellungnahmen wurden nach der öffentlichen Auslegung z.T.
entsprechend der neuen Sachlage aktualisiert.
a) Anregungen der Bürger im Verfahren nach § 3
(1) BauGB
Die Verwaltung hat die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB am 21.01.2014 in Form einer
Diskussionsveranstaltung in der Aula des Gymnasiums Adlerstraße durchgeführt.
Ergänzend lagen die Unterlagen in der Zeit vom 20.01.2014 bis zum 31.01.2014 im
Flur zum Planungsamt öffentlich aus. Das Protokoll der Veranstaltung mit den
Stellungnahmen der Verwaltung ist der Anlage 2 zu entnehmen. Sofern die
Stellungnahme der Verwaltung über das am Veranstaltungsabend mitgeteilte hinaus
ergänzt wurde, ist dies entsprechend deutlich gemacht worden. Im Nachgang zur
Diskussionsveranstaltung sind zudem noch zahlreiche Anregungen schriftlich
vorgebracht worden. Diese sind mit der Stellungnahme der Verwaltung der Tabelle
in der Anlage 3 zu entnehmen. Zudem wurden dieser Anlage die Schreiben,
in denen Anregungen vorgebracht wurden, als Kopie beigefügt. Aus
Datenschutzgründen wurden persönliche Angaben von Einzelpersonen geschwärzt.
b) Anregungen der Träger
öffentlicher Belange im Verfahren nach § 4 (1) BauGB
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 19.12.2012 frühzeitig über die Planungsabsichten informiert und
dazu aufgefordert, sich bis zum 08.02.2013 zur Planung auch im Hinblick auf den
erforderlichen Umfang einer Umweltprüfung zu äußern. Die beteiligten Behörden
und Stellen, die vorgebrachten Anregungen mit den Stellungnahmen der Verwaltung
sind der Anlage 4 zu entnehmen. Zudem wurden dieser Anlage die
Schreiben, in denen Anregungen vorgebracht wurden, als Kopie beigefügt.
2.2 Vorgebrachte Anregungen im
Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der
Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2)
BauGB wurde im Amtsblatt der Stadt Haan am 12.05.2014 bekannt gemacht und
erfolgte vom 20.05.2014 bis zum 27.06.2014. Die Träger öffentlicher Belange
wurden mit Schreiben vom 12.05.2014 über die öffentliche Auslegung
benachrichtigt und Ihnen wurde zeitgleich die Möglichkeit zur Stellungnahme
gemäß § 4 (2) BauGB gegeben. Die im Rahmen der Verfahren nach § 3 (2) und § 4
(2) BauGB seitens der beteiligten Behörden und Stellen, der Naturschutzverbände
und der Bürger vorgebrachten Anregungen sind mit dem Ergebnis der Prüfung durch
die Verwaltung der Anlage 5 zu entnehmen. Eine Kopie der Stellungnahmen,
bei denen Anregungen vorgetragen wurden, ist ebenfalls der Anlage beigefügt.
Die im Rahmen der vorgenannten Beteiligungen
vorgetragenen Anregungen führen zu keiner Änderung des vorgelegten
Bebauungsplanentwurfes.
3. Planentwurf
Der zum Satzungsbeschluss anstehende
Bebauungsplan vom 04.11.2014 und seine Begründung in der Fassung vom 20.10.2014
sind der Anlage 6 und 7 zu entnehmen. Im Bebauungsplanentwurf erfolgten
nach der öffentlichen Auslegung noch Änderungen im Bereich der festgesetzten
Koordinaten und der Vermassung der Straßenbegrenzungslinie. Aufgrund dessen
erhält der Bebauungsplan ein neues Datum. Zudem wurde die Begründung nach der
öffentlichen Auslegung unter dem Punkt 2 „Planverfahren“ und Punkt 3.3 c)
„Fußgänger und Radfahrer“ aktualisiert und redaktionell angepasst. Zudem wurde
unter Punkt 5.1 „Entwässerung“ und Punkt 10.7 „Niederschlagswasserbeseitigung“
das geänderte und konkretisierte Entwässerungskonzept erläutert. Die
vorgenannten Änderungen des Planentwurfes und der Begründung sind nur
klarstellender und redaktioneller Art, eine erneute Beteiligung ist daher nicht
erforderlich.
Die Anlagen zur Begründung wurden aufgrund
ihres Umfanges und den z.T. farbigen Darstellungen nicht kopiert. Sie sind den
Sprechern der Fraktionen im PlUA in einfacher Ausfertigung zum
Offenlagebeschluss übersendet worden. Sie sind zudem im Ratsinformationssystem
einzusehen. Aufgrund der neuen Zusammensetzung des SUVA erhalten alle Sprecher
der Fraktionen für die politischen Beratungen eine Kopie des Bebauungsplanes im
Originalformat.
4. Beschlussempfehlung und weiteres Vorgehen
Die Verwaltung empfiehlt, den
Prüfergebnissen in den Anlagen 2-5 zuzustimmen. Des Weiteren empfiehlt die
Verwaltung, den Bebauungsplan Nr. 115 in der Fassung vom 04.11.2014 als Satzung
zu beschließen und seiner Begründung in der Fassung vom 20.10.2014 zuzustimmen
(s. Anlage 6 und 7). Der Bebauungsplan wird anschließend durch Bekanntmachung
des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt der Stadt Haan zur Rechtskraft gelangen.
Beschlussvorschlag:
„1. Über die im Rahmen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB, über die in der öffentlichen Auslegung
nach § 3 (2) BauGB i.V.m. der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten
Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage
entschieden.
2. Der Bebauungsplan Nr. 115 „Polnische Mütze“
in der Fassung vom 04.11.2014 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung
beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 20.10.2014 wird zugestimmt.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr.
115 befindet sich in Haan- Ost. Es umfasst überwiegend die Flächen der
Millrather, Gräfrather und Elberfelder Straße im Bereich des Knotenpunktes
"Polnische Mütze". Es wird im Norden begrenzt durch den Straßendamm
über die ehemalige Korkenziehertrasse und im Osten durch die Autobahnauffahrt
Haan-Ost, Westrampe. Im Süden endet das Plangebiet im Bereich der Bebauung Elberfelder
Straße 158, im Westen ca. 100m westlich des Knotenpunktes. Die genaue Festsetzung
des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung.“
Finanz. Auswirkung:
Die Finanzierung der geplanten
Straßenbaumaßnahme zum Knotenpunkt "Polnische Mütze" erfolgt aufgrund
der Straßenbaulast durch Straßen NRW und durch den Bund. Durch die Stadt Haan
sind alle planungsrelevanten Kosten wie z.B. für Gutachten, die Entwurfsplanung
und für die Bauleitplanung selbst zu tragen. Die hierzu erforderlichen Mittel
wurden in den Haushalt eingestellt.
Der erforderliche Grunderwerb erfolgt durch die Stadt Haan. Die hieraus
resultierenden Kosten werden/wurden der Stadt Haan jedoch in Höhe des
festgesetzten Verkehrswertes erstattet. Darüber hinausgehende Kosten müssen von
der Stadt Haan selbst getragen werden. Der erforderliche Grunderwerb für den
Umbau der Polnischen Mütze ist an der Gräfrather Straße abgeschlossen, im
Bereich der Elberfelder Straße sind noch zwei Verträge zu unterzeichnen.