Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 5, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

„1.   Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB sowie über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

2.    Die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Düsseldorfer Straße“ in der Fassung vom 29.04.2020 wird beschlossen. Der Begründung und dem separat erstellten Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 17.04.2020 wird zugestimmt.

     Das Plangebiet liegt im westlichen Teil der Stadt Haan. Es wird begrenzt im Süden durch die Bundesstraße 228 / Düsseldorfer Straße, im Westen durch die Nachbarbebauung und Freiflächen mit vorhandenen gewerblichen Nutzungen und Wohnen, im Norden durch angrenzende Waldflächen und im Osten durch angrenzende Gärten und Erschließungsflächen der Wohnbebauung Moorbirkenweg und Düsseldorfer Straße. Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Haan in Flur 40 die Flurstücke 21, 22, 25, 811, 812, 813 und 814. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung.

3.    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 179 „Nahversorgungszentrum Düsseldorfer Straße“ mit Stand vom 12.03.2020, inklusive seines Vorhaben- und Erschließungsplans mit Stand vom 02.03.2020 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung und dem separat erstellten Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 17.04.2020 wird zugestimmt.

     Das Plangebiet liegt im westlichen Teil der Stadt Haan. Es wird begrenzt im Süden durch die Bundesstraße 228 / Düsseldorfer Straße, im Westen durch die Nachbarbebauung und Freiflächen mit vorhandenen gewerblichen Nutzungen und Wohnen, im Norden durch angrenzende Waldflächen und im Osten durch angrenzende Gärten und Erschließungsflächen der Wohnbebauung Moorbirkenweg und Düsseldorfer Straße. Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Haan in Flur 40 die Flurstücke 21, 22, 25, 811, 812, 813 und 814. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung.“


Protokoll:

 

Stv. Andreas Rehm stellt für die GAL-Fraktion den Antrag, im Bebauungsplan die Ausbildung von Gründächern verpflichtend festzusetzen.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich abgelehnt

5 Ja / 12 Nein / 0 Enthaltungen

 


Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich angenommen

12 Ja  /  5 Nein  /  0 Enthaltungen