Sitzung: 09.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: 61/327/2020
Beschluss:
1. Über
die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB
und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1)
BauGB sowie über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die
in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird
entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.
2. Die
33. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Düsseldorfer Straße“ in der
Fassung vom 29.04.2020 wird beschlossen. Der Begründung und dem separat erstellten
Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 17.04.2020 wird zugestimmt.
Das Plangebiet liegt im
westlichen Teil der Stadt Haan. Es wird begrenzt im Süden durch die
Bundesstraße 228 / Düsseldorfer Straße, im Westen durch die Nachbarbebauung und
Freiflächen mit vorhandenen gewerblichen Nutzungen und Wohnen, im Norden durch
angrenzende Waldflächen und im Osten durch angrenzende Gärten und
Erschließungsflächen der Wohnbebauung Moorbirkenweg und Düsseldorfer Straße.
Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Haan in Flur 40 die Flurstücke 21, 22,
25, 811, 812, 813 und 814. Die genaue Festlegung des räumlichen
Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung.
3. Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 179 „Nahversorgungszentrum Düsseldorfer
Straße“ mit Stand vom 12.03.2020, inklusive seines Vorhaben- und
Erschließungsplans mit Stand vom 02.03.2020 wird gemäß § 10 (1) BauGB als
Satzung beschlossen. Der Begründung und dem separat erstellten Umweltbericht,
jeweils in der Fassung vom 17.04.2020 wird zugestimmt.
Das
Plangebiet liegt im westlichen Teil der Stadt Haan. Es wird begrenzt im Süden
durch die Bundesstraße 228 / Düsseldorfer Straße, im Westen durch die
Nachbarbebauung und Freiflächen mit vorhandenen gewerblichen Nutzungen und
Wohnen, im Norden durch angrenzende Waldflächen und im Osten durch angrenzende
Gärten und Erschließungsflächen der Wohnbebauung Moorbirkenweg und Düsseldorfer
Straße. Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Haan in Flur 40 die Flurstücke
21, 22, 25, 811, 812, 813 und 814. Die genaue Festlegung des räumlichen
Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich beschlossen
13 Ja / 4 Nein / 0 Enthaltungen / 1 nicht teilgenommen